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Bundesgerichtshof verhandelt zur Haftung von Internet-Plattformen

Veröffentlicht am 24.02.2022, 05:49
© Reuters.

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) befasst sich am Donnerstag (9.00 Uhr) mit mehreren Schadenersatz-Klagen gegen Internet-Plattformen wegen Urheberrechtsverletzungen. Seit nun schon mehr als zehn Jahren geht der Produzent Frank Peterson gegen Youtube vor, weil Nutzer dort Videos mit Musik der Sängerin Sarah Brightman eingestellt hatten. In den anderen Fällen klagen Verlage, Musik- und Filmunternehmen und die Verwertungsgesellschaft Gema gegen den Dienst "Uploaded" der Schweizer Cyando AG. (Az. I ZR 135/18 u.a.)

Nach ersten Verhandlungen 2018 hatten die Karlsruher Richterinnen und Richter bei dem Thema den Europäischen Gerichtshof eingeschaltet. Seit Juni 2021 liegt aus Luxemburg ein Urteil vor, auf dessen Grundlage nun weiterverhandelt wird. Parallel wurde in der Europäischen Union das Urheberrecht umfassend reformiert. Seit Sommer 2021 sind Plattformen wie Youtube für hochgeladene Inhalte auch selbst unmittelbar verantwortlich und müssen Lizenzen erwerben. Bei den BGH-Fällen ist noch die alte Rechtslage maßgeblich. Die Urteile können gleich oder an einem späteren Tag verkündet werden.

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