BERLIN (dpa-AFX) - Die Bundesregierung strebt im Kampf gegen Steuerbetrug ein neues Abkommen mit Singapur an. Finanzminister Wolfgang Schäuble will am kommenden Sonntag (14. Oktober) in dem südostasiatischen Stadtstaat über ein neues Auskunfts-Abkommen verhandeln. Ziel sind nach Angaben der 'Bild'-Zeitung mehr Informationen über deutsches Schwarzgeld, das in Folge des umstrittenen Steuerabkommens mit der Schweiz nach Singapur verschoben wurde.
Die Bundesregierung hat nach eigener Aussage bisher allerdings keine Hinweise auf Schwarzgeld-Transfers deutscher Bankkunden aus der Schweiz ins Ausland, um das geplante Steuerabkommen zu unterlaufen.
'Fakten, die belegen, dass der Abschluss des deutsch-schweizerischen Steuerabkommens zu einem vermehrten Vermögenstransfer von der Schweiz nach Singapur oder anderen Destinationen geführt hat, liegen der Bundesregierung nicht vor', heißt es in einer Ende September bekanntgewordenen Antwort des Finanzministeriums auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten im Bundestag, Barbara Höll.
Früheren Medienberichten zufolge sollen schweizerische Banken deutschen Steuerbetrügern helfen, Vermögen noch vor Inkrafttreten des geplanten Steuerabkommens Anfang 2013 nach Fernost zu verschieben. Die schweizerische Großbank UBS hatte diese Vorwürfe stets zurückgewiesen.
NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans forderte Schäuble auf, Lehren aus den Fehlern beim Aushandeln des Steuerabkommens mit der Schweiz zu ziehen. Gespräche mit Singapur könnten nicht darüber hinwegtäuschen, 'dass das Abkommen mit der Schweiz so, wie es auf dem Tisch liegt, nichts taugt. Noch so ein Abkommen würde uns beim Kampf gegen Steuerbetrug im großen Stil nur zurückwerfen', erklärte der Düsseldorfer Finanzminister am Sonntag. Singapur sei nur ein Land von vielen, in das Steuerhinterzieher auswichen, die durch den Kauf von Schweizer Steuer-CDs verunsichert seien, gab er zu bedenken.
Das Bundesfinanzministerium hatte berichtet, das neue Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Singapur solle 'neueren Entwicklungen und modernen Standards angepasst werden'. Zu internationalen Standards gehöre auch, den gegenseitigen Auskunftsaustausch in Steuersachen gemäß dem Musterabkommen der Industrieländerorganisation OECD zu vereinbaren.
Das bestehende Doppelbesteuerungsabkommen mit Singapur aus dem Jahr 2004 bezieht sich laut Finanzministerium nur auf Steuern, die unter die Vereinbarung fallen. Das OECD-Musterabkommen dagegen umfasse Steuern jeder Art. Ein Auskunftsaustausch nach dem geltenden Singapur-Abkommen beschränke sich zudem auf Personen, die in einem der beiden Vertragsstaaten ansässig sind. Laut OECD-Vorgabe bestehe zudem auch dann die Pflicht zur Informationsbeschaffung, wenn der Vertragsstaat die Angaben nicht für eigene Zwecke benötige. Ferner dürfe ein Bankgeheimnis keinen Hinderungsgrund darstellen.
Auf der Grundlage des bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens wurde laut Finanzministerium bisher ein Amtshilfeersuchen an Singapur gestellt. Der sonstige Rechtshilfeverkehr in Strafsachen mit Singapur erfolge vertragslos. Seit dem Jahr 2000 habe es 29 ein- und ausgehende Rechtshilfeersuchen zwischen beiden Ländern gegeben./sl/DP/he
Die Bundesregierung hat nach eigener Aussage bisher allerdings keine Hinweise auf Schwarzgeld-Transfers deutscher Bankkunden aus der Schweiz ins Ausland, um das geplante Steuerabkommen zu unterlaufen.
'Fakten, die belegen, dass der Abschluss des deutsch-schweizerischen Steuerabkommens zu einem vermehrten Vermögenstransfer von der Schweiz nach Singapur oder anderen Destinationen geführt hat, liegen der Bundesregierung nicht vor', heißt es in einer Ende September bekanntgewordenen Antwort des Finanzministeriums auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten im Bundestag, Barbara Höll.
Früheren Medienberichten zufolge sollen schweizerische Banken deutschen Steuerbetrügern helfen, Vermögen noch vor Inkrafttreten des geplanten Steuerabkommens Anfang 2013 nach Fernost zu verschieben. Die schweizerische Großbank UBS
NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans forderte Schäuble auf, Lehren aus den Fehlern beim Aushandeln des Steuerabkommens mit der Schweiz zu ziehen. Gespräche mit Singapur könnten nicht darüber hinwegtäuschen, 'dass das Abkommen mit der Schweiz so, wie es auf dem Tisch liegt, nichts taugt. Noch so ein Abkommen würde uns beim Kampf gegen Steuerbetrug im großen Stil nur zurückwerfen', erklärte der Düsseldorfer Finanzminister am Sonntag. Singapur sei nur ein Land von vielen, in das Steuerhinterzieher auswichen, die durch den Kauf von Schweizer Steuer-CDs verunsichert seien, gab er zu bedenken.
Das Bundesfinanzministerium hatte berichtet, das neue Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Singapur solle 'neueren Entwicklungen und modernen Standards angepasst werden'. Zu internationalen Standards gehöre auch, den gegenseitigen Auskunftsaustausch in Steuersachen gemäß dem Musterabkommen der Industrieländerorganisation OECD zu vereinbaren.
Das bestehende Doppelbesteuerungsabkommen mit Singapur aus dem Jahr 2004 bezieht sich laut Finanzministerium nur auf Steuern, die unter die Vereinbarung fallen. Das OECD-Musterabkommen dagegen umfasse Steuern jeder Art. Ein Auskunftsaustausch nach dem geltenden Singapur-Abkommen beschränke sich zudem auf Personen, die in einem der beiden Vertragsstaaten ansässig sind. Laut OECD-Vorgabe bestehe zudem auch dann die Pflicht zur Informationsbeschaffung, wenn der Vertragsstaat die Angaben nicht für eigene Zwecke benötige. Ferner dürfe ein Bankgeheimnis keinen Hinderungsgrund darstellen.
Auf der Grundlage des bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens wurde laut Finanzministerium bisher ein Amtshilfeersuchen an Singapur gestellt. Der sonstige Rechtshilfeverkehr in Strafsachen mit Singapur erfolge vertragslos. Seit dem Jahr 2000 habe es 29 ein- und ausgehende Rechtshilfeersuchen zwischen beiden Ländern gegeben./sl/DP/he