BERLIN (dpa-AFX) - Die Bundesregierung will bei Entschädigungsregeln für Flugpassagiere in der EU einen 'gerechten Interessenausgleich' zwischen Kunden und Fluggesellschaften erreichen. 'Fluggastrechte dürfen nur dann eingeschränkt werden, wenn das wirklich zwingend erforderlich ist', sagte ein Sprecher des Verbraucherministeriums am Mittwoch in Berlin. Für die Passagiere müsse es möglichst viel Rechtsklarheit und Rechtssicherheit geben, damit sie wüssten, wann sie zum Beispiel Entschädigungszahlungen bekommen könnten.
Zu dem am Mittwoch vom EU-Parlament beschlossenen Vorstoß, dass Reisende auf Kurzstrecken schon ab drei Stunden Verspätung mit 300 Euro entschädigt werden sollen, äußerte sich der Sprecher nicht näher. Eine abschließende Bewertung sei noch nicht möglich, das Beratungsverfahren auf europäischer Ebene laufe noch.