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Buschmann begrüßt EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung

Veröffentlicht am 20.09.2022, 11:23
© Reuters.

BERLIN (dpa-AFX) - Justizminister Marco Buschmann hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegen die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung begrüßt. "Ein guter Tag für die Bürgerrechte! Der EuGH hat in einem historischen Urteil bestätigt: Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ist rechtswidrig. Wir werden die anlasslose Vorratsdatenspeicherung nun zügig und endgültig aus dem Gesetz streichen", schrieb der FDP-Politiker am Dienstag auf Twitter (NYSE:TWTR).

Das oberste EU-Gericht hatte am Dienstag die derzeit ausgesetzte deutsche Regelung als unvereinbar mit dem EU-Recht erklärt. Wenn es nicht um die Verteidigung der nationalen Sicherheit gehe, sei eine Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten im Bereich der elektronischen Kommunikation nur in engen Grenzen möglich, stellte das Gericht fest. Die deutsche Regelung liegt seit 2017 auf Eis.

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