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Buschmann für Gewinnabschöpfung bei illegalen Preisabsprachen

Veröffentlicht am 18.06.2022, 12:39
© Reuters.

BERLIN (dpa-AFX) - Bundesjustizminister Marco Buschmann befürwortet vor dem Hintergrund der hohen Spritpreise Gewinnabschöpfungen bei illegalen Preisabsprachen zwischen Unternehmen. "Der Staat kann Gewinne abschöpfen, die mit Straftaten erzielt wurden. Ich bin offen dafür, wenn wir dieses Instrument für das Kartellrecht weiten und Gewinne, die durch illegale Preisabsprachen erzielt wurden, abschöpfen", sagte der FDP-Politiker der "Rheinischen Post" (Samstag). Der Nachweis bleibe aber das Problem, damit dies rechtsstaatlich erfolge.

Hintergrund ist die Debatte um die Frage, inwieweit Mineralölkonzerne den seit Anfang Juni gewährten Tankrabatt an die Verbraucher weiterreichen. Nach Plänen von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) soll das Kartellamt mehr Eingriffsmöglichkeiten erhalten, um schärfer gegen die Konzerne vorgehen zu können. Wettbewerbshüter sollen unter anderem Gewinne abschöpfen können, wenn Unternehmen ihre Marktmacht missbrauchen. Laut Habeck können nach geltendem Kartellrecht theoretisch zwar schon jetzt Gewinne abgeschöpft werden. Dies sei aber wegen der nötigen Nachweise bislang schwer anzuwenden.

Eine entsprechende Überprüfung des Kartellrechts bezeichnete Buschmann gegenüber der Funke-Mediengruppe als "richtig". Er sagte aber auch, dass der Tankrabatt wirke und "gut angenommen" werde.

Zudem betonte er, dass die Prüfung des Kartellrechts nichts mit der sogenannten Übergewinnsteuer zu tun habe. Dazu gibt es einen Vorstoß der Länder Bremen, Berlin und Thüringen. Sie fordern eine Sondersteuer auf hohe Zusatzgewinne von Unternehmen durch den Ukraine-Krieg. Während sich Habeck, SPD und Linke für eine solche Übergewinnsteuer aussprechen, kommt bei FDP und CDU keine Begeisterung auf.

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