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DB: Warnstreik-Ankündigung der EVG 'überzogen und unverhältnismäßig'

Veröffentlicht am 09.05.2023, 17:29
Aktualisiert 09.05.2023, 17:30

BERLIN (dpa-AFX) - Die Deutsche Bahn ist der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG eigenen Angaben zufolge bei einem zentralen Knackpunkt im laufenden Tarifkonflikt entgegengekommen. Konkret geht es dabei um die Aufnahme des Mindestlohns in die Tariftabellen, wie der bundeseigene Konzern am Dienstag mitteilte. Die Warnstreik-Ankündigung der Gewerkschaft bezeichnete DB-Personalvorstand Martin Seiler in diesem Zusammenhang als "gänzlich überzogen und völlig unverhältnismäßig".

Rund 2000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der DB erhalten den Mindestlohn bislang nur über Zulagen, weil dieser in den vergangenen Jahren schneller gestiegen ist als die Tariftabellen. Die EVG möchte den gesetzlichen Mindestlohn von 12 Euro nun in die Tabellen aufnehmen, bevor sie über weitere Tariferhöhungen verhandelt.

Die Bahn habe diese Forderung in einem "vorab angekündigten Schreiben" erfüllt, teilte der bundeseigene Konzern mit. Sie habe vorgeschlagen, "dass der gesetzliche Mindestlohn von 12 Euro mit Wirkung zum 1. März 2023 in allen Entgelttabellen steht". Die angebotene Lohnerhöhung von 10 Prozent wirke damit für die rund 2000 betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zusätzlich. "Zudem hat die DB angeboten, tarifvertraglich festzuschreiben, dass DB-Mitarbeitende auch bei künftigen Anpassungen des gesetzlichen Mindestlohns grundsätzlich 5 Prozent mehr als diesen verdienen."

Die EVG hatte am Dienstagmittag den dritten Warnstreik im laufenden Tarifkonflikt mit der Deutschen Bahn und gut 50 weiteren Bahnunternehmen angekündigt. Der genaue Zeitraum soll am Donnerstagmorgen bekanntgegeben werden.

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