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DGAP-Adhoc: Absicht einer Konzernverschmelzung der Mannheimer Aktiengesellschaft Holding auf die deutsche internet versicherung aktiengesellschaft - umwandlungsrechtlicher Squeeze-Out (deutsch)

Veröffentlicht am 17.07.2012, 09:12
Absicht einer Konzernverschmelzung der Mannheimer Aktiengesellschaft Holding auf die deutsche internet versicherung aktiengesellschaft - umwandlungsrechtlicher Squeeze-Out

Mannheimer AG Holding / Schlagwort(e): Squeeze-Out

17.07.2012 09:12

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Absicht einer Konzernverschmelzung der Mannheimer Aktiengesellschaft

Holding auf die deutsche internet versicherung aktiengesellschaft und eines

Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der Mannheimer Aktiengesellschaft

Holding im Zusammenhang mit der Verschmelzung (umwandlungsrechtlicher

Squeeze-Out).

Die deutsche internet versicherung aktiengesellschaft, Dortmund, ('deutsche

internet versicherung ag'), ein Unternehmen des Continentale

Versicherungsverbundes, hat der Mannheimer Aktiengesellschaft Holding,

Mannheim, ('Gesellschaft') mitgeteilt, in Verhandlungen über den Abschluss

eines Verschmelzungsvertrages zwischen der Gesellschaft als übertragender

Gesellschaft und der deutsche internet versicherung ag als übernehmender

Gesellschaft eintreten zu wollen. Die deutsche internet versicherung ag

ist derzeit mit ca. 91,68 % im Aktienregister der Gesellschaft

eingetragen. Der Verschmelzungsvertrag soll nach Mitteilung der deutsche

internet versicherung ag die Angabe enthalten, dass im Zusammenhang mit der

Verschmelzung ein Ausschluss der übrigen Aktionäre ('Minderheitsaktionäre')

der Gesellschaft nach § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG i.V.m. §§ 327a AktG erfolgen

soll.

Nach dem Umwandlungsgesetz kann im Zusammenhang mit einer sog.

Konzernverschmelzung ein Squeeze-Out durchgeführt werden, wenn einer

übernehmenden Aktiengesellschaft - wie hier der deutsche internet

versicherung ag - mindestens 90% des Grundkapitals der übertragenden

Aktiengesellschaft gehören ('Hauptaktionär') und die Hauptversammlung der

übertragenden Aktiengesellschaft binnen drei Monaten nach Abschluss des

Verschmelzungsvertrages die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre

auf den Hauptaktionär gegen angemessene Barabfindung beschließt.

Der Vorstand der Gesellschaft beabsichtigt, mit der deutsche internet

versicherung ag Verhandlungen über den Abschluss eines

Verschmelzungsvertrages aufzunehmen, in dessen Zusammenhang ein Squeeze-Out

der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft erfolgen soll.

Mannheim, den 17. Juli 2012

Der Vorstand

17.07.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Mannheimer AG Holding

Augustaanlage 66

68165 Mannheim

Deutschland

Telefon: +49 (0)621 4 57-43 59

Fax: +49 (0)621 4 57-40 60

E-Mail: pir@mannheimer.de

Internet: http://www.mannheimer.de

ISIN: DE0008428004

WKN: 842800

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart



Ende der Mitteilung DGAP News-Service



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