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DGAP-Adhoc: CinemaxX AG: Squeeze-out-Antrag nach § 39a WpÜG der Vue Beteiligungs AG (deutsch)

Veröffentlicht am 15.10.2012, 16:40
CinemaxX AG: Squeeze-out-Antrag nach § 39a WpÜG der Vue Beteiligungs AG

CinemaxX AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out

15.10.2012 16:39

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Die Vue Beteiligungs AG hat uns am 13. Oktober 2012 mitgeteilt, dass sie am

12. Oktober 2012 beim Landgericht Frankfurt am Main einen Antrag nach § 39a

WpÜG auf Durchführung eines übernahmerechtlichen Squeeze-out eingereicht

hat. Der Antrag zielt auf den Ausschluss der Minderheitsaktionäre gegen

Zahlung einer Abfindung. Das Landgericht hat den Antrag nach § 39b Abs. 2

WpÜG in den Gesellschaftsblättern bekanntzumachen. Für weitere

Informationen verweisen wir auf die bevorstehende Bekanntmachung des

Landgerichts Frankfurt am Main.

15.10.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: CinemaxX AG

Valentinskamp 18-20

20354 Hamburg

Deutschland

Telefon: +49 (0)40 45068-0

Fax: +49 (0)40 45068-201

E-Mail: presse@cinemaxx.de

Internet: www.cinemaxx.de

ISIN: DE0005085708

WKN: 508570

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard), Hamburg;

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Stuttgart



Ende der Mitteilung DGAP News-Service



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