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DGAP-Adhoc: COLEXON Energy AG: Zustimmung des Aufsichtsrats zu möglicher Kooperation der Gesellschaft mit 7C Solarparken NV / Abgabe eines Angebots zur Übernahme von Aktien an die Aktionäre von 7C Solarparken NV (deutsch)

Veröffentlicht am 04.02.2014, 10:36
Aktualisiert 04.02.2014, 10:50

COLEXON Energy AG: Zustimmung des Aufsichtsrats zu möglicher Kooperation der Gesellschaft mit 7C Solarparken NV / Abgabe eines Angebots zur Übernahme von Aktien an die Aktionäre von 7C Solarparken NV

COLEXON Energy AG / Schlagwort(e): Beteiligung/Unternehmensbeteiligung/Kapitalmaßnahme

04.02.2014 10:36

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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04.02.2014

Hamburg, den 4. Februar 2014 - Vorstand und Aufsichtsrat der COLEXON Energy

AG, Hamburg (WKN: 525070, ISIN: DE0005250708; Börse: Regulierter Markt in

Frankfurt/Main (General Standard)), haben heute beschlossen, den Aktionären

des nicht börsennotierten belgischen Solarunternehmens 7C Solarparken NV,

Mechelen/Belgien, ein Angebot zum Erwerb einer zumindest 80%-igen

Beteiligung an 7C Solarparken NV zu unterbreiten. Das Angebot sieht vor,

den Aktionären von 7C Solarparken NV als Gegenleistung neue Aktien der

COLEXON Energy AG anzubieten, die auf der Grundlage noch zu fassender

Hauptversammlungsbeschlüsse ausgegeben werden sollen. Das Angebot an die

Aktionäre der 7C Solarparken NV ist befristet bis zum 24.02.2014, 24:00

Uhr.

Die COLEXON Energy AG hatte bereits im Dezember 2012 ein in den Grundzügen

vergleichbares Angebot an die damaligen Aktionäre von 7C Solarparken NV

abgegeben, das seinerzeit von 100 % der damaligen Aktionäre von 7C

Solarparken NV angenommen worden war. Auf der folgenden außerordentlichen

Hauptversammlung der COLEXON Energy AG am 15.02.2013 konnten die

notwendigen Mehrheiten jedoch nicht erreicht werden.

Die Entscheidung, nochmals ein entsprechendes Angebot abzugeben, erfolgt

vor dem Hintergrund, dass Vorstand und Aufsichtsrat der COLEXON Energy AG

es nach Gesprächen mit einzelnen Aktionärsgruppen als aussichtsreich

ansehen, dass nunmehr die erforderlichen Mehrheiten in der Hauptversammlung

erreicht werden können.

Der Erwerb einer zumindest 80%-igen Beteiligung an 7C Solarparken NV bietet

der COLEXON Energy AG die Möglichkeit, das bestehende

Eigenbetriebsportfolio an Solarkraftwerken signifikant auf rund 67 MWp

auszubauen. Vor dem Hintergrund der nach wie vor schwierigen Marktsituation

bietet sich der Gesellschaft so die Chance, die Ertragslage deutlich zu

verstetigen und zu verbessern. Die 2008 gegründete 7C Solarparken NV

fokussiert sich primär auf den Aufbau eines Portfolios von Solarkraftwerken

und verfügt zurzeit über eine installierte Kapazität von rund 41 MWp. Der

eindeutige geographische Investitionsschwerpunkt liegt hierbei in

Deutschland. 7C Solarparken NV hält derzeit eine Beteiligung an der COLEXON

Energy AG in Höhe von rund 25%.

Die COLEXON Energy AG hatte im Jahr 2012 gemeinsam mit der 7C Solarparken

bei der Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,

Düsseldorf, hinsichtlich einer möglichen Kooperation beider Unternehmen in

Auftrag gegeben. Die COLEXON Energy AG sowie die 7C Solarparken NV haben

auf dieser methodischen Grundlage unter Fortschreibung der seinerzeit

ermittelten Werte die zugrunde zu legenden Unternehmenswerte unter

Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen seit 2013 ermittelt und ihre

Ergebnisse durch die Consus GmbH & Co. KG, Frankfurt/Main, eine

Beratungsgesellschaft für Corporate Finance, prüfen lassen. Hiernach ist

für den Bewertungsstichtag (17.04.2014) ein Wert in Höhe von EUR 0,75 pro

COLEXON-Aktie anzunehmen, welcher rund 30% über dem durchschnittlichen

Aktienkurs der letzten 12 Monate liegt. Für 7C Solarparken NV ergibt sich

ein Wert in Höhe von EUR 5.250,00 pro 7C-Aktie.

Da der ermittelte Wert einer COLEXON-Aktie unter einem Euro liegt, ist

Voraussetzung für eine Kapitalerhöhung zum Erwerb der Beteiligung an der 7C

Solarparken NV, dass zuvor das Grundkapital im Verhältnis 2:1 auf EUR

8.872.278,00 herabgesetzt wird. Nach dieser Kapitalherabsetzung würden die

7C-Aktionäre für jede eingebrachte 7C-Aktie 3.500 neu auszugebende

COLEXON-Aktien erhalten.

Zusätzlich zu den vorstehend beschriebenen Kapitalmaßnahmen beabsichtigen

Vorstand und Aufsichtsrat der COLEXON Energy AG, nach Durchführung der

Kapitalherabsetzung eine Optionsanleihe zu begeben und die Aktionäre

hierüber sowie über die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals abstimmen

zu lassen. Die Anleihe soll ein Volumen von bis zu ca. EUR 1.500.000,00

haben und in bis zu 4.436.139 Teiloptionsanleihen mit einem Nennwert von je

EUR 0,34 unterteilt sein. Jede Teiloptionsanleihe soll mit einem

Optionsschein ausgestattet sein, der jeweils zum Erwerb einer COLEXON-Aktie

berechtigen soll. Die Anleihe soll einen festen Zinssatz von 3% p.a. haben

bei einer Laufzeit von 12 Monaten. Die Optionen sollen im Zeitraum von

September 2014 bis Ende 2016 ausgeübt werden können. Der Ausübungspreis

soll für den Zeitraum vom 01.09.2014 bis zum 31.12.2014 EUR 1,56 pro Aktie

betragen, für den Zeitraum vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015 EUR 1,76 pro

Aktie und für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016 EUR 1,98 pro

Aktie. Den derzeitigen Aktionären soll ein Bezugsrecht mit einem

Bezugsverhältnis von 2:1 (das heißt zwei bestehende Aktien berechtigen zum

Bezug einer Teiloptionsanleihe) eingeräumt werden, wobei die an die

Aktionäre von 7C Solarparken NV auszugebenden neuen Aktien nicht

bezugsberechtigt sein sollen. Im Hinblick auf etwaig entstehende

Zuteilungsspitzen soll das Bezugsrecht ausgeschlossen werden.

Die Platzierung der Anleihe dient der kurzfristigen Liquiditätsbeschaffung.

Die Gesellschaft ist auf der Grundlage ihres derzeitigen Geschäftsmodells

zwar hinreichend mit Liquidität ausgestattet. Ein Erwerb der 7C Solarparken

NV und die damit einhergehende Wachstumsstrategie machen es jedoch

erforderlich, auch kurzfristig zu realisierende Wachstumschancen zu nutzen.

Bevor die mit einem Erwerb der 7C Solarparken NV verbundenen positiven

Liquiditätseffekte eintreten, bedarf es daher aus Gründen der Vorsorge

dieser Maßnahmen zur Liquiditätsüberbrückung, zumal die mit der Umsetzung

der geplanten Maßnahmen verbundenen Transaktionskosten die operative

Liquidität einmalig belasten würden.

Über die mit der Anleihe verbundenen Optionsrechte soll den derzeitigen

Aktionären ermöglicht werden, ihrer quotale Beteiligungsverwässerung durch

die Sachkapitalerhöhung entgegenzuwirken.

Dennoch würde bei Umsetzung aller Maßnahmen die Beteiligung der derzeitigen

Aktionäre der COLEXON Energy AG quotal verwässert werden. Eine wertmäßige

Verwässerung wäre damit rechnerisch jedoch nicht verbunden.

Über die Durchführung der vorstehend beschriebenen Kapitalmaßnahmen soll

auf der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der COLEXON Energy AG

abgestimmt werden. Diese ist für den 17.04.2014 vorgesehen. Das den

7C-Aktionären unterbreitete Angebot lässt die Entscheidungshoheit der

Hauptversammlung der COLEXON Energy AG, die den Kapitalmaßnahmen mit einer

Mehrheit von 75% zustimmen muss, unberührt.

Kontakt:

COLEXON Energy AG

Jan Hutterer

Email: hutterer@colexon.de

Tel: +49 40 280031-0

Fax: +49 40 280031-101

04.02.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: COLEXON Energy AG

Große Elbstraße 43

22767 Hamburg

Deutschland

Telefon: +49(0)40 280031 100

Fax: +49(0)40 280031 102

E-Mail: info@colexon.de

Internet: www.colexon.de

ISIN: DE0005250708

WKN: 525070

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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