EVN AG: Ad-hoc-Mitteilung - Bulgarische Regulierungsbehörde leitet Lizenzentzugsverfahren gegen EVN Stromvertriebsgesellschaft in Bulgarien ein
EVN AG / Schlagwort(e): Rechtssache
19.03.2014 17:43
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
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Laut Veröffentlichung der bulgarischen Regulierungsbehörde für den
Strombereich DKEVR hat diese heute gegen die bulgarische
Stromvertriebstochter der EVN AG, die EVN EC (EVN Bulgaria
Elektrosnabdiavane EAD), ein Verfahren zur Entziehung der Lizenz für den
Stromvertrieb am regulierten Markt an Endverbraucher wegen des Vorwurfs der
Nichtbezahlung von Rechnungsbeträgen an NEK, die staatliche
Stromvertriebsgesellschaft, eröffnet. Die EVN EC beabsichtigt, ihre Rechte
im Verfahren zu wahren, um das nach Ansicht der EVN unbegründete Verfahren
raschest zur Einstellung zu bringen. Die EVN Verteilernetzgesellschaft in
Bulgarien, EVN EP (EVN Bulgaria Elektrorazpredelenie EAD) ist hievon nicht
betroffen.
Die Verfahrenseinleitung ist auch vor dem Hintergrund des Umstandes zu
sehen, dass die EVN AG, wie bereits mitgeteilt, bei der Weltbank in
Washington ein Investitionsschutzverfahren gegen die Republik Bulgarien
wegen Schäden eingeleitet hat, die ihr durch rechtswidrige und fehlerhafte
Rechtssetzungs- und Regulierungsmaßnahmen in den letzten Jahren in
Bulgarien zugefügt wurden.
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Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
RECHTLICHER HINWEIS
DIESE AD-HOC MELDUNG STELLT WEDER EIN ANGEBOT ZUM VERKAUF VON WERTPAPIEREN
NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS ZUM KAUF VON WERTPAPIEREN
DER EVN AG DAR.
DIESE AD-HOC MELDUNG IST NICHT FÜR DIE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG IN
DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA BESTIMMT UND DARF NICHT IN
PUBLIKATIONEN MIT EINER BREITEN AUFLAGE IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON
AMERIKA ODER AN U.S. AMERIKANISCHE PERSONEN (DEFINIERT IN REGULATION S
GEMÄß DEM UNITED STATES SECURITIES ACT 1933 IN DER GELTENDEN FASSUNG ('US
WERTPAPIERGESETZ')) VERBREITET WERDEN. DIESE AD-HOC MELDUNG STELLT WEDER
EIN ANGEBOT NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUM KAUF ODER ZUR ZEICHNUNG VON
WERTPAPIEREN DER EVN AG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA DAR. DIE
WERTPAPIERE WERDEN NICHT GEMÄß DEM USWERTPAPIERGESETZ REGISTRIERT WERDEN
UND DÜRFEN NICHT IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER AN ODER AUF
RECHNUNG ODER ZUM VORTEIL VON U.S. AMERIKANISCHEN PERSONEN ANGEBOTEN,
VERKAUFT ODER GELIEFERT WERDEN, SOFERN SIE NICHT GEMÄß DEM
US-WERTPAPIERGESETZ REGISTRIERT ODER VON DIESEM REGISTRIERUNGSERFORDERNIS
BEFREIT SIND.
19.03.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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