Gildemeister Aktiengesellschaft: GILDEMEISTER und Mori Seiki vertiefen Partnerschaft - Erhöhung der Mori Seiki-Beteiligung im Rahmen von zwei Kapitalerhöhungen sowie Erhöhung der GILDEMEISTER-Beteiligung
Gildemeister Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Kooperation/Kapitalmaßnahme
20.03.2013 20:41
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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GILDEMEISTER und Mori Seiki vertiefen Partnerschaft -
Erhöhung der Mori Seiki-Beteiligung im Rahmen von zwei Kapitalerhöhungen
sowie Erhöhung der GILDEMEISTER-Beteiligung
an Mori Seiki
Bielefeld, den 20. März 2013 - Die GILDEMEISTER Aktiengesellschaft,
Bielefeld (ISIN DE0005878003) plant, die seit dem Jahr 2009 bestehende und
bewährte Kooperation mit der Mori Seiki Co., Ltd., Nagoya (Japan), weiter
zu vertiefen. Ein entsprechendes Cooperation Agreement wurde von beiden
Unternehmen heute unterzeichnet. Danach soll die Beteiligung von Mori Seiki
an GILDEMEISTER auf 24,9 % der stimmberechtigten Aktien (berechnet auf
Grundlage des Grundkapitals abzüglich der von GILDEMEISTER gehaltenen
1.805.048 eigenen Aktien und entsprechend einer Beteiligung in Höhe von
24,33 % des gesamten Grundkapitals) zeitnah aufgestockt werden.
GILDEMEISTER hat im Gegenzug das Recht, seine Beteiligung an Mori Seiki auf
10,1 % zu erhöhen.
Die Erhöhung der Beteiligung von Mori Seiki an GILDEMEISTER wird
voraussichtlich im Wege einer Kombination aus Sach- und Barkapitalerhöhung
erfolgen. Dazu soll Mori Seiki in einem ersten Schritt Anteile an
Unternehmen in den bedeutenden Märkten USA und Japan einbringen und hierfür
insgesamt bis zu 3.247.162 neue GILDEMEISTER-Aktien (bis zu rund 5,40 % des
bestehenden Grundkapitals) aus einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage
erhalten. Mori Seiki erhöht damit seine Beteiligung auf bis zu 24,9 % der
stimmberechtigten Aktien (entsprechend einer Beteiligung in Höhe von bis zu
24,19 % des dann bestehenden gesamten Grundkapitals). In einem zweiten
Schritt können sich alle Aktionäre an einer Barkapitalerhöhung mit
Bezugsrecht beteiligen, um so auch weiterhin an der
GILDEMEISTER-Entwicklung zu partizipieren. Mori Seiki beabsichtigt, im
Rahmen der Bezugskapitalerhöhung seine Bezugsrechte voll auszuüben und ggf.
in geringem Umfang weitere Aktien zu erwerben, und so die Beteiligung von
24,9 % der stimmberechtigten Aktien (entsprechend 24,33 % des dann
bestehenden gesamten Grundkapitals) aufrechtzuerhalten. Der Gesamtumfang
beider Kapitalerhöhungen wird 30 % des derzeit bestehenden Grundkapitals
nicht überschreiten.
Das Cooperation Agreement sieht daneben die Etablierung eines paritätisch
besetzten Joint Committees zur Abstimmung der weiteren Intensivierung der
Partnerschaft vor. Des Weiteren ist beabsichtigt, die beidseitigen
Firmennamen in 'DMG MORI SEIKI AKTIENGESELLSCHAFT' bzw. 'DMG MORI SEIKI
Co., Ltd.' anzugleichen. GILDEMEISTER beabsichtigt, auf der nächsten
ordentlichen Hauptversammlung 2013 seine Aktionäre um Zustimmung zur
Änderung des Firmennamens zu bitten.
Beide Unternehmen sind sich einig, dass die geplanten Maßnahmen wichtige
Meilensteine in der langfristigen Unternehmensstrategie der Unternehmen
darstellen, um ihre Aktivitäten weiter zusammenzuführen. Die geplante
Vertiefung der Kooperation einschließlich der damit in Zusammenhang
stehenden, genannten Maßnahmen stehen wegen des damit einhergehenden
Kontrollerwerbs im kartellrechtlichen Sinne unter dem Vorbehalt der
Freigabe der zuständigen Kartellbehörden.
Die Berenberg Bank begleitet die Gesamttransaktion als Finanzberater.
GILDEMEISTER Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Dieses Dokument stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung
zum Kauf von Wertpapieren dar. Dieses Dokument sowie die darin enthaltenen
Informationen sind nicht zur Weitergabe in die Vereinigten Staaten von
Amerika (USA) bzw. innerhalb der USA (einschließlich ihrer Territorien,
Schutzgebiete, Bundesstaaten und des District of Columbia) bestimmt und
dürfen nicht an 'U. S. persons' (wie in Regulation S des U. S. Securities
Act of 1933 in der jeweils geltenden Fassung ('Securities Act') definiert)
sowie an Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den USA
verteilt oder weitergeleitet werden. Dieses Dokument ist kein Angebot und
keine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in den USA. Die Wertpapiere
der GILDEMEISTER Aktiengesellschaft wurden und werden nicht gemäß den
Vorschriften der Securities Act registriert und dürfen ohne eine vorherige
Registrierung bzw. ohne das Vorliegen einer Ausnahmeregelung von der
Registrierungsverpflichtung nicht innerhalb der USA oder an U. S. persons
verkauft, zum Kauf angeboten oder geliefert werden. Es erfolgt kein
öffentliches Angebot von Wertpapieren in den USA.
20.03.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Gildemeister Aktiengesellschaft
Gildemeisterstraße 60
33689 Bielefeld
Deutschland
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Erhöhung der Mori Seiki-Beteiligung im Rahmen von zwei Kapitalerhöhungen
sowie Erhöhung der GILDEMEISTER-Beteiligung
an Mori Seiki
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Bielefeld (ISIN DE0005878003) plant, die seit dem Jahr 2009 bestehende und
bewährte Kooperation mit der Mori Seiki Co., Ltd., Nagoya (Japan), weiter
zu vertiefen. Ein entsprechendes Cooperation Agreement wurde von beiden
Unternehmen heute unterzeichnet. Danach soll die Beteiligung von Mori Seiki
an GILDEMEISTER auf 24,9 % der stimmberechtigten Aktien (berechnet auf
Grundlage des Grundkapitals abzüglich der von GILDEMEISTER gehaltenen
1.805.048 eigenen Aktien und entsprechend einer Beteiligung in Höhe von
24,33 % des gesamten Grundkapitals) zeitnah aufgestockt werden.
GILDEMEISTER hat im Gegenzug das Recht, seine Beteiligung an Mori Seiki auf
10,1 % zu erhöhen.
Die Erhöhung der Beteiligung von Mori Seiki an GILDEMEISTER wird
voraussichtlich im Wege einer Kombination aus Sach- und Barkapitalerhöhung
erfolgen. Dazu soll Mori Seiki in einem ersten Schritt Anteile an
Unternehmen in den bedeutenden Märkten USA und Japan einbringen und hierfür
insgesamt bis zu 3.247.162 neue GILDEMEISTER-Aktien (bis zu rund 5,40 % des
bestehenden Grundkapitals) aus einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage
erhalten. Mori Seiki erhöht damit seine Beteiligung auf bis zu 24,9 % der
stimmberechtigten Aktien (entsprechend einer Beteiligung in Höhe von bis zu
24,19 % des dann bestehenden gesamten Grundkapitals). In einem zweiten
Schritt können sich alle Aktionäre an einer Barkapitalerhöhung mit
Bezugsrecht beteiligen, um so auch weiterhin an der
GILDEMEISTER-Entwicklung zu partizipieren. Mori Seiki beabsichtigt, im
Rahmen der Bezugskapitalerhöhung seine Bezugsrechte voll auszuüben und ggf.
in geringem Umfang weitere Aktien zu erwerben, und so die Beteiligung von
24,9 % der stimmberechtigten Aktien (entsprechend 24,33 % des dann
bestehenden gesamten Grundkapitals) aufrechtzuerhalten. Der Gesamtumfang
beider Kapitalerhöhungen wird 30 % des derzeit bestehenden Grundkapitals
nicht überschreiten.
Das Cooperation Agreement sieht daneben die Etablierung eines paritätisch
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Partnerschaft vor. Des Weiteren ist beabsichtigt, die beidseitigen
Firmennamen in 'DMG MORI SEIKI AKTIENGESELLSCHAFT' bzw. 'DMG MORI SEIKI
Co., Ltd.' anzugleichen. GILDEMEISTER beabsichtigt, auf der nächsten
ordentlichen Hauptversammlung 2013 seine Aktionäre um Zustimmung zur
Änderung des Firmennamens zu bitten.
Beide Unternehmen sind sich einig, dass die geplanten Maßnahmen wichtige
Meilensteine in der langfristigen Unternehmensstrategie der Unternehmen
darstellen, um ihre Aktivitäten weiter zusammenzuführen. Die geplante
Vertiefung der Kooperation einschließlich der damit in Zusammenhang
stehenden, genannten Maßnahmen stehen wegen des damit einhergehenden
Kontrollerwerbs im kartellrechtlichen Sinne unter dem Vorbehalt der
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Act of 1933 in der jeweils geltenden Fassung ('Securities Act') definiert)
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WKN: 587800
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