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DGAP-Adhoc: Prime Office AG legt im Rahmen der Barkapitalerhöhung den Bezugspreis der neuen Aktien auf 2,80 Euro je Aktie fest (deutsch)

Veröffentlicht am 05.02.2014, 20:44
Aktualisiert 05.02.2014, 20:50

Prime Office AG legt im Rahmen der Barkapitalerhöhung den Bezugspreis der neuen Aktien auf 2,80 Euro je Aktie fest

Prime Office AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme

05.02.2014 20:44

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Prime Office AG legt im Rahmen der Barkapitalerhöhung den Bezugspreis der

neuen Aktien auf 2,80 Euro je Aktie fest

Köln, 5. Februar 2014. Der Vorstand der Prime Office AG hat mit Zustimmung

des Aufsichtsrats und in Abstimmung mit dem Bankenkonsortium den

Bezugspreis für die neuen Aktien im Rahmen der Kapitalerhöhung gegen

Bareinlagen (Barkapitalerhöhung) aus genehmigtem Kapital mit Bezugsrecht

der Aktionäre der Prime Office AG auf 2,80 Euro je Aktie festgelegt. Den

Aktionären, die vor der Veröffentlichung dieser Ad-hoc Mitteilung eine auf

den Erwerb oder die Zeichnung von Wertpapieren gerichtete Willenserklärung

abgegeben haben, ist die Möglichkeit eröffnet, im Zeitraum ab

Veröffentlichung des Bezugspreises (im Wege der Ad-hoc Mitteilung, auf der

Internetseite der Gesellschaft unter www.prime-office.de sowie am 6.

Februar 2014 im Bundesanzeiger) bis zum Ablauf des 7. Februar 2014 ihre

Bezugserklärung zu widerrufen.

Der Wertpapierprospekt sowie der Nachtrag zum Wertpapierprospekt sind im

Internet unter www.prime-office.de erhältlich.

Kontakt

Prime Office AG

Richard Berg

Head of Investor Relations & Corporate Communications

Email richard.berg@prime-office.de

Telefon +49 (0)221 888 29 160

Rechtliche Hinweise

Dieses Dokument stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung

zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar. Das Angebot erfolgt

ausschließlich durch und auf Basis des gebilligten, veröffentlichten und

bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

hinterlegten Wertpapierprospekts vom 20. Januar 2014 nebst Nachtrag vom 28.

Januar 2014. Allein der Wertpapierprospekt nebst Nachtrag enthält die nach

den gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen Informationen für Anleger.

Eine Anlageentscheidung hinsichtlich der öffentlich angebotenen Wertpapiere

der Emittentin sollte nur auf der Grundlage des Wertpapierprospekts mitsamt

seiner Nachträge erfolgen.

Dieses Dokument ist kein Angebot zum Kauf von Wertpapieren in den

Vereinigten Staaten von Amerika. Die Wertpapiere sind nicht und werden

nicht nach den Vorschriften des Securities Act of 1933 in der jeweils

geltenden Fassung ('Securities Act') registriert und dürfen nur mit

vorheriger Registrierung nach den Vorschriften des Securities Act oder ohne

vorherige Registrierung nur auf Grund einer Ausnahmeregelung verkauft oder

zum Kauf angeboten werden. Die Emittentin beabsichtigt nicht, das Angebot

von Aktien vollständig oder teilweise in den Vereinigten Staaten von

Amerika zu registrieren oder ein öffentliches Angebot in den Vereinigten

Staaten von Amerika durchzuführen.

Die Aktien, die Gegenstand des Angebots sind, werden nach Billigung des

Nachtrags nur in der Bundesrepublik Deutschland öffentlich angeboten. In

Bezug auf andere Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes, die

die Richtlinie 2003/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4.

November 2003 ('Prospektrichtlinie') umgesetzt haben (im Folgenden

'maßgeblicher Mitgliedsstaat'), werden Aktien, die Gegenstand des Angebots

sind, in diesem maßgeblichen Mitgliedstaat nicht öffentlich angeboten. Die

angebotenen Aktien können jedoch in dem maßgeblichen Mitgliedstaat gemäß

bestimmter in der Prospektrichtlinie aufgeführten Ausnahmen bestimmten

qualifizierten Anlegern angeboten werden, sofern diese Ausnahmen in dem

maßgeblichen Mitgliedstaat umgesetzt wurden.

Die Aktien, die Gegenstand des Angebots sind, werden nicht an Personen im

Vereinigten Königreich verkauft oder diesen angeboten, mit Ausnahme von

Angeboten an qualifizierte Investoren wie in Paragraph 86(7) des Financial

Services and Markets Act 2000 definiert. Hierbei handelt es sich um

Personen, die unter Artikel 2.1(E) (i), (ii) oder (iii) der Richtlinie

2003/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003

die von der Financial Conduct Authority beaufsichtigt werden, und

Unternehmen, die nicht durch diese beaufsichtigt werden, deren

Gesellschaftszweck aber lediglich darin besteht, in Wertpapiere zu

investieren und die unter die Definition von 'Investment Professionals' in

Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial

Promotions) Order 2005 ('FPO') fallen und High Net Worth Entities, die

unter Artikel 49(2)(a) bis (d) des FPO fallen.

Dieses Dokument ist kein Angebot zum Kauf von Wertpapieren in den

Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Japan oder Australien.

05.02.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Prime Office AG

Maarweg 165

50825 Köln

Deutschland

Telefon: +49 (0)221 88829 100

Fax: +49 (0)221 88829 299

E-Mail: info@prime-office.de

Internet: www.prime-office.de

ISIN: DE000PRME020

WKN: PRME02

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr

in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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