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DGAP-Adhoc: Q-Cells SE: Antrag auf Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt (General Standard) nach § 39 Abs. 2 Börsengesetz in Verbindung mit § 46 Abs. 1 der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse (deutsch)

Veröffentlicht am 30.08.2012, 13:35
Q-Cells SE: Antrag auf Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt (General Standard) nach § 39 Abs. 2 Börsengesetz in Verbindung mit § 46 Abs. 1 der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse

Q-Cells SE / Schlagwort(e): Delisting

30.08.2012 13:34

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Bitterfeld-Wolfen, 30. August 2012 - Der Insolvenzverwalter über das

Vermögen der Q-Cells SE (ISIN DE0005558662), Herr Rechtsanwalt Henning

Schorisch, hat am heutigen Tag bei der Geschäftsführung der Frankfurter

Wertpapierbörse den Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt (General

Standard) nach § 39 Abs. 2 Börsengesetz in Verbindung mit § 46 Abs. 1 der

Börsenordnung im Hinblick auf die Aktien der Q-Cells SE beantragt.

Die Aktien der Q-Cells SE sind derzeit an der Frankfurter Wertpapierbörse

im Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren

Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) zugelassen. Der Widerruf dieser

Zulassung wurde bereits beantragt und positiv von der Geschäftsführung der

Frankfurter Wertpapierbörse beschieden. So endet die Zulassung zum

Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten

(Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse mit Ablauf des 18. Oktober

2012. Unmittelbare Folge hiervon ist die (von Amts wegen zu erfolgende)

Aufnahme des Handels (Einführung) der Aktien der Q-Cells SE ab dem 19.

Oktober 2012 im regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter

Wertpapierbörse.

Mit dem heutigen Antrag auf Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt

(General Standard) soll diese (dann letzte verbliebene) Zulassung der

Aktien zu einem regulierten Markt beendet werden, so dass mit Wirksamwerden

des heute beantragten Widerrufs das vollständige Delisting der Aktien der

Q-Cells SE abgeschlossen sein wird.

Kontakt:

Q-Cells SE i.I.

OT Thalheim, Sonnenallee 17-21

06766 Bitterfeld-Wolfen

FAX +49 (0)3494 6699 10000

WEB www.q-cells.de

Q.CELLS Investor Relations

Stefan Lissner

TEL +49 (0)3494 6699 10101

EMAIL investor@q-cells.com

Q.CELLS Corporate Communications

Ina von Spies, Alberta Rohardt

TEL +49 (0)3494 6699 10121

EMAIL presse@q-cells.com

Rechtsanwalt Henning Schorisch als Insolvenzverwalter der Q-Cells SE

Vorstand: Dr. Nedim Cen (CEO, CFO), Dr. Andreas v. Zitzewitz (COO, CSO)

Aufsichtsratsvorsitzender: Prof. Dr. h.c. Karlheinz Hornung

30.08.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Q-Cells SE

Sonnenallee 17-21, OT Thalheim

06766 Bitterfeld-Wolfen

Deutschland

Telefon: +49 (0)3494 - 6699-0

Fax: +49 (0)3494 - 6699-199

E-Mail: q-cells@q-cells.com

Internet: www.q-cells.com

ISIN: DE0005558662, Wandelanleihe 2012: DE000A0LMY64, Wandelanleihe

2014: DE000A1AGZ06, Wandelanleihe 2015: DE000A1E8HF6

WKN: 555866

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr

in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart



Ende der Mitteilung DGAP News-Service



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