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DGAP-Adhoc: Sto AG legt Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim ein und lässt Hauptversammlung erneut über die Umwandlung in SE & Co. KGaA abstimmen (deutsch)

Veröffentlicht am 04.02.2014, 13:02
Aktualisiert 04.02.2014, 13:05

Sto AG legt Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim ein und lässt Hauptversammlung erneut über die Umwandlung in SE & Co. KGaA abstimmen

Sto AG / Schlagwort(e): Rechtssache/Strategische Unternehmensentscheidung

04.02.2014 13:02

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Der Vorstand der Sto Aktiengesellschaft hat am 24.01.2014 vorbehaltlich der

Zustimmung des Aufsichtsrats, die heute erfolgt ist, folgendes beschlossen:

1. Gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 19.12.2013 im Verfahren

Az. 23 O 50/13 wegen Anfechtung des Umwandlungsbeschlusses der

Hauptversammlung der Sto Aktiengesellschaft vom 12.06.2013 betreffend die

Umwandlung in eine SE & Co. KGaA durch eine Aktionärin wird Berufung

eingelegt.

2. Der Vorstand wird der ordentlichen Hauptversammlung der Sto

Aktiengesellschaft am 17.06.2014 vorschlagen, vorsorglich erneut die

Umwandlung der Sto Aktiengesellschaft in die STO SE & Co. KGaA zu

beschließen, um die notwendige Rechtssicherheit zu schaffen. Hierbei wird

noch im Einzelnen zu prüfen sein, inwieweit im Rahmen der Beschlussfassung

von der bisherigen Satzungsgestaltung der STO SE & Co. KGaA abgewichen

werden kann.

Der Aufsichtsrat hat heute das grundsätzliche Festhalten des Vorstands am

Umwandlungsprojekt gebilligt und den Vorstand um Prüfung und Vorbereitung

entsprechender Maßnahmen gebeten. Der Aufsichtsrat wird hierüber im Rahmen

der Sitzung des Aufsichtsrats der Sto Aktiengesellschaft, in der über die

Feststellung des Jahresabschlusses 2013 beschlossen wird, endgültig

Beschluss fassen.

Ausschlaggebend für die Haltung von Vorstand und Aufsichtsrat der Sto

Aktiengesellschaft, am Umwandlungsvorhaben in jedem Fall festzuhalten, sind

die bereits im veröffentlichten Umwandlungsbericht vom April 2013 genannten

tragenden Gründe, an denen sich nichts geändert hat.

Der Vorstand

Ansprechpartner Sto Aktiengesellschaft:

Rolf Wöhrle, Vorstand Finanzen, Telefon: 07744-57-1241,

E-Mail: r.woehrle@sto.com

04.02.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Sto AG

Ehrenbachstraße 1

79780 Stühlingen

Deutschland

Telefon: +49 (0)7744 57-0

Fax: +49 (0)7744 57-2178

E-Mail: info@sto.com

Internet: www.sto.de

ISIN: DE0007274136

WKN: 727413

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard), Stuttgart;

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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