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DGAP-Adhoc: Tipp24 SE leitet Umsetzung der Sitzverlegung nach Großbritannien ein (deutsch)

Veröffentlicht am 19.04.2013, 15:17
Tipp24 SE leitet Umsetzung der Sitzverlegung nach Großbritannien ein

Tipp24 SE / Schlagwort(e): Hauptversammlung/Strategische Unternehmensentscheidung

19.04.2013 15:17

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Die Tipp24 SE hat die Umsetzung der Verlegung ihres Gesellschaftssitzes

nach Großbritannien eingeleitet. Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen

heute, den Aktionären der Tipp24 SE die Entscheidung über die Sitzverlegung

im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung 2013 vorzulegen. Die

Hauptversammlung soll im Mai für den 28. Juni 2013 einberufen werden. Die

erstmals am 20. März 2013 angekündigte Sitzverlegung ist eine naheliegende

Konsequenz aus der veränderten strategischen Ausrichtung der Tipp24 SE, die

sich auf ihre internationalen Geschäftsaktivitäten mit Fokus auf

Großbritannien und Nordamerika konzentriert und diese aus Großbritannien

heraus weiterentwickeln will.

Grundlage des vorgeschlagenen Sitzverlegungsbeschlusses ist der vom

Vorstand aufgestellte Verlegungsplan gemäß Art. 8 Absatz 2 SE-Verordnung

einschließlich der künftigen Satzung der Gesellschaft ('Statutes'), der zum

Zwecke der Offenlegung zum Handelsregister eingereicht wurde. Der

Verlegungsplan sieht London als neuen Sitz der Gesellschaft vor. Die Tipp24

SE soll nach der Sitzverlegung die Rechtsform einer SE beibehalten. Ebenso

soll die Börsennotierung im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse

beibehalten werden. Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft sollen ihre

Funktionen weiter ausüben, wobei der Vorstand seinen Arbeitsschwerpunkt

künftig in Großbritannien haben soll. Die bestehenden Holding-Funktionen in

Deutschland sollen schrittweise und sozialverträglich über einen längeren

Zeitraum nach Großbritannien verlagert werden.

Die Tipp24 SE ist verpflichtet, Aktionären, die auf der Hauptversammlung

Widerspruch gegen den Verlegungsbeschluss erheben, den Erwerb ihrer Aktien

gegen eine angemessene Barabfindung anzubieten. Diese Barabfindung beläuft

sich auf 43,34 Euro je Aktie. Anspruch auf Auszahlung der Barabfindung

hätten berechtigte Aktionäre nach Vollzug der Sitzverlegung,

voraussichtlich im Herbst 2013.

Der Verlegungsplan samt Statutes sowie eine deutsche Übersetzung der

Statutes werden auf der Website der Tipp24 SE (www.tipp24-se.de) sowie im

Bundesanzeiger veröffentlicht. Mit der Einladung zur Hauptversammlung wird

die Gesellschaft ferner einen Verlegungsbericht veröffentlichen, in dem die

rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte der Verlegung erläutert und

begründet und die Auswirkungen der Verlegung für die Aktionäre, die

Gläubiger sowie die Arbeitnehmer im Einzelnen dargelegt werden.

Kontakt:

Tipp24 SE

Frank Hoffmann

Investor Relations

Telefon: +49 40 32 55 33-142

E-Mail: frank.hoffmann@tipp24.de

Internet: www.tipp24-se.de

19.04.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Tipp24 SE

Straßenbahnring 11

20251 Hamburg

Deutschland

Telefon: Tel.: +49 (0)40 325533-142

Fax: +49 (0)40 325533-5600

E-Mail: ir@tipp24.de

Internet: www.tipp24-se.de

ISIN: DE0007847147

WKN: 784714

Indizes: SDAX

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr

in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart



Ende der Mitteilung DGAP News-Service



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