VGT Industrie AG: Widerruf der Zulassung
VGT Industrie AG / Schlagwort(e): Sonstiges
21.06.2012 10:00
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Ad-hoc-Meldung
Der Insolvenzverwalter der Firma VGT Industrie AG, Kassel, ISIN:
DE0007615601, teilt mit, dass er die Absicht hat, den Widerruf der
Zulassung der Wertpapiere der Gesellschaft zum regulierten Markt zu
beantragen. Es besteht keine Aussicht, die Gesellschaft nach Abschluss des
Insolvenzverfahrens fortzuführen, so dass ein Widerruf der Zulassung
angezeigt ist.
Der Antrag wird frühestens drei Monate nach Veröffentlichung dieser
Ad-hoc-Meldung gestellt werden.
Sollte die Entscheidung zum Widerruf der Zulassung der Wertpapiere
antragsgemäß ergehen, tritt die Wirksamkeit dieser Widerrufsentscheidung
gem. § 57 Abs. 2 Satz 2 Börsenordnung nach sechs Monaten ein.
Kassel, den 21.06.2012
Dr. Fritz Westhelle
Rechtsanwalt
als Insolvenzverwalter
21.06.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: VGT Industrie AG
Wilhelmshöher Allee 270
34131 Kassel
Deutschland
Telefon:
Fax:
E-Mail:
Internet:
ISIN: DE0007615601
WKN: 761560
Börsen: Regulierter Markt in Düsseldorf
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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VGT Industrie AG / Schlagwort(e): Sonstiges
21.06.2012 10:00
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Ad-hoc-Meldung
Der Insolvenzverwalter der Firma VGT Industrie AG, Kassel, ISIN:
DE0007615601, teilt mit, dass er die Absicht hat, den Widerruf der
Zulassung der Wertpapiere der Gesellschaft zum regulierten Markt zu
beantragen. Es besteht keine Aussicht, die Gesellschaft nach Abschluss des
Insolvenzverfahrens fortzuführen, so dass ein Widerruf der Zulassung
angezeigt ist.
Der Antrag wird frühestens drei Monate nach Veröffentlichung dieser
Ad-hoc-Meldung gestellt werden.
Sollte die Entscheidung zum Widerruf der Zulassung der Wertpapiere
antragsgemäß ergehen, tritt die Wirksamkeit dieser Widerrufsentscheidung
gem. § 57 Abs. 2 Satz 2 Börsenordnung nach sechs Monaten ein.
Kassel, den 21.06.2012
Dr. Fritz Westhelle
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Wilhelmshöher Allee 270
34131 Kassel
Deutschland
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ISIN: DE0007615601
WKN: 761560
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