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DGAP-Adhoc: VGT Industrie AG: Widerruf der Zulassung (deutsch)

Veröffentlicht am 21.06.2012, 10:00
VGT Industrie AG: Widerruf der Zulassung

VGT Industrie AG / Schlagwort(e): Sonstiges

21.06.2012 10:00

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Ad-hoc-Meldung

Der Insolvenzverwalter der Firma VGT Industrie AG, Kassel, ISIN:

DE0007615601, teilt mit, dass er die Absicht hat, den Widerruf der

Zulassung der Wertpapiere der Gesellschaft zum regulierten Markt zu

beantragen. Es besteht keine Aussicht, die Gesellschaft nach Abschluss des

Insolvenzverfahrens fortzuführen, so dass ein Widerruf der Zulassung

angezeigt ist.

Der Antrag wird frühestens drei Monate nach Veröffentlichung dieser

Ad-hoc-Meldung gestellt werden.

Sollte die Entscheidung zum Widerruf der Zulassung der Wertpapiere

antragsgemäß ergehen, tritt die Wirksamkeit dieser Widerrufsentscheidung

gem. § 57 Abs. 2 Satz 2 Börsenordnung nach sechs Monaten ein.

Kassel, den 21.06.2012

Dr. Fritz Westhelle

Rechtsanwalt

als Insolvenzverwalter

21.06.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: VGT Industrie AG

Wilhelmshöher Allee 270

34131 Kassel

Deutschland

Telefon:

Fax:

E-Mail:

Internet:

ISIN: DE0007615601

WKN: 761560

Börsen: Regulierter Markt in Düsseldorf



Ende der Mitteilung DGAP News-Service



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