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DGAP-News: Delisting von Greater China Precision Components Ltd. (deutsch)

Veröffentlicht am 27.11.2014, 18:00
DGAP-News: Delisting von Greater China Precision Components Ltd. (deutsch)

n Delisting von Greater China Precision Components Ltd.

DGAP-News: Greater China Precision Components Ltd. / Schlagwort(e):

Delisting

Delisting von Greater China Precision Components Ltd.

27.11.2014 / 18:00

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Greater China Precision Components Limited: Delisting von Greater China

Precision Components Ltd. (das "Unternehmen")

SINGAPUR/HUIZHOU, 27. November 2014: GCPC

Der Vorstand nimmt Bezug auf die Einstellung des Handels mit den

Wertpapieren des Unternehmens (die "Aktien") am Open Market, Entry Standard

der Frankfurter Börse (ISIN SG9999005052 / WKN A0MZS3 /Ticker 49G), welche

am 30. September 2014 erfolgte.

Bevor der Handel mit den Wertpapieren eingestellt wurde, wurde das

Aktiengeschäft mittels eines Buchungssystems abgewickelt, das von

Clearstream Banking S.A. ("Clearstream") und der Euroclear Bank

("Euroclear") unterhalten wird. Die effektive Aktienurkunde, welche die

buchmäßig verwalteten Wertpapiere darstellt, wird von dem von Clearstream

ernannten Treuhänder verwaltet, nämlich DBS Nominees Private Limited ("DBS

Nominees"). Gemäß der Unternehmenssatzung ist der alleinige gesetzliche

Aktionär DBS Nominees. Das Unternehmen beabsichtigt jedoch, effektive

Aktienurkunden direkt an die wirtschaftlich berechtigten Aktionäre

auszustellen und die allgemeine Aktienurkunde, die derzeit von DBS Nominees

gehalten wird, zu annullieren.

Wie in der Mitteilung des Unternehmens vom 14. August 2014 verkündet wurde,

werden die Anteilseigener gebeten, sich mit ihren Brokern in Verbindung zu

setzen und Clearstream und Euroclear ihre persönlichen Daten zu

übermitteln, damit der Rechtstitel der Aktien auf ihren Namen eingetragen

und das Aktionärsregister des Unternehmens entsprechend aktualisiert wird,

um sie als eingetragene Aktionäre des Unternehmens auszuweisen.

Die Anteilseigner dürfte es interessieren, dass das Unternehmen nach dem

Delisting der Aktien nicht beabsichtigt, die Depotvereinbarung mit

Clearstream und Euroclear aufrechtzuerhalten. Dies steht im Einklang mit

der Strategie des Unternehmens, die Kosten in Zusammenhang mit dem

Delisting der Aktien zu reduzieren. Dementsprechend werden die Aktionäre,

d. h. die Depotverwalter, die bei Clearstream und Euroclear als

Anteilseigner eingetragen sind ("IHs"), sowie die wirtschaftlich

berechtigten Aktionäre, die Aktienanteile mittels dieser Depotverwalter

halten ("BOs"), nochmals gebeten, bis zum 15. Dezember 2014 ("Stichtag")

die nachstehend genannten Schritte zu unternehmen, damit das Eigentumsrecht

der Aktien an die BOs übertragen werden kann und die BOs als Aktionäre des

Unternehmens im Aktienregister eingetragen werden können.

1. Die BOs werden gebeten, ihre Depotverwalter zu kontaktieren und ihnen

ihre persönlichen Daten sowie Anweisungen in Bezug auf die Übertragung

des Eigentumstitels ihrer Aktien zu übermitteln. Hierfür sollten die

BOs das beigefügte Formular A nutzen, um sicherzustellen, dass

sämtliche relevanten Informationen übermittelt werden. [Hier klicken:

http://www.greater-cpc.com/PDF/20141127/Form%20A/Form%20A_23%20Nov%202

014.pdf]

Eine Kopie von Formular A ist an unseren Registerführer über die

Aktienanteile in Singapur, Tricor Barbinder Share Registration Services

("Registerführer"), gemäß den nachstehend genannten Kontaktdaten zu senden:

Tricor Barbinder Share Registration Services

80 Robinson Road, #02-00, Singapore 068898

Attn: Teo Meng Keong /Cheok Hui Yee

E-Mail:meng.keong.teo@sg.tricorglobal.com /

hui.yee.cheok@sg.tricorglobal.com

Tel.: (65) 6236 3510 / (65) 6236 3423 Fax: (65) 6236 4399

2. Die IHs werden gebeten, entweder Clearstream oder Euroclear Anweisungen

hinsichtlich der Übertragung des Eigentumstitels der Anteile, die von

den BOs gehalten werden, oder auch von ihnen selbst, falls der IH auch

gleichzeitig der BO ist, zu übermitteln. Hierfür sollten die IHs das

beigefügte Formular B nutzen, um sicherzustellen, dass sämtliche

relevanten Informationen übermittelt werden. [Hier klicken:

http://www.greater-cpc.com/PDF/20141127/Form%20B/Form%20B_23%20Nov%202

014.pdf]

Eine Kopie von Formular B ist an den Registerführer über die Aktienanteile

gemäß den oben genannten Kontaktdaten zu senden.

Nach dem Stichtag werden die Aktien, die nicht rechtlich auf die BOs

übertragen wurden ("Nicht eingetragene Aktien"), weiterhin auf den Namen

von DBS Nominees gehalten und eingetragen. IHs und BOs sollten sich

darüber im Klaren sein, dass lediglich ins Aktionärsregister eingetragene

Aktionäre ihre Rechte als Aktionäre des Unternehmens ausüben können.

Dementsprechend wird das Unternehmen zukünftige Mitteilungen hinsichtlich

Versammlungen und der Ernennung von Bevollmächtigten zur Teilnahme an

Hauptversammlungen, der Ausschüttung von Dividenden und anderen Zahlungen

sowie der Ausübung von weiteren Aktionärsrechten in Zusammenhang mit den

nicht eingetragenen Aktien nur noch an DBS Nominees richten und senden. Das

Unternehmen ist nicht zur Weitergabe derselben an IHs und BOs verpflichtet

und/oder übernimmt keine damit verbundenen Kosten.

BOs, die sich für die Registrierung entschieden haben und auch als

eingetragene Aktionäre im Aktionärsregister des Unternehmens aufgenommen

wurden, erhalten zukünftig Mitteilungen hinsichtlich Versammlungen und der

Ernennung von Bevollmächtigten zur Teilnahme an Hauptversammlungen, der

Ausschüttung von Dividenden und anderen Zahlungen sowie der Ausübung von

weiteren Aktionärsrechten direkt vom Unternehmen.

Nach dem Stichtag übernimmt das Unternehmen keinerlei Kosten in

Zusammenhang mit einer Depotvereinbarung über die nicht eingetragenen

Aktien mit Clearstream, Euroclear, DBS Nominees und/oder anderen

Treuhändern oder für von ihnen erbrachte Dienstleistungen in Zusammenhang

mit den nicht eingetragenen Aktien. Die Fortsetzung der Depotvereinbarung

und damit verbundene Kosten werden von den IHs und BOs übernommen. Nach dem

Stichtag unterliegt jeder Antrag auf Übertragung des Eigentumsrechts an

nicht eingetragenen Aktien der zufriedenstellenden Überprüfung von

Dokumenten und den allgemein geltenden Gesetzen in Singapur; die damit

verbundenen Kosten trägt allein der Antragsteller.

Investoren in Aktien sowie sämtliche IHs und BOs sollten beachten, dass das

Unternehmen nur Eigentumsübertragungen von Aktien anerkennt, die durch ein

ordnungsgemäß unterzeichnetes Formular zur Aktienübertragung nachgewiesen

wurde, dem eine effektive Aktienurkunde, eingetragen auf den Namen des

Übertragenden, beiliegt. Genauso sollten sich potentielle Investoren in

Aktien der Tatsache bewusst sein, dass das Unternehmen nicht dazu

verpflichtet ist, Anteilsübertragungen anzuerkennen, ohne dass ein

ordnungsgemäß unterzeichnetes Dokument dieser Übertragung sowie ein

Aktienzertifikat, das auf den Namen des Übertragenden ausgestellt ist,

vorliegt.

Anteilseigner, d. h. alle IH's und BO's, werden gebeten, vor dem Stichtag

am 15. Dezember 2014 die oben ausgeführten Schritte zu unternehmen. Falls

Sie hierzu noch Rückfragen haben, bitten wir sie, unabhängigen

professionellen Rat einzuholen.

Im Namen des Vorstandes

Wu Baoyu

Executive Director und Chief Executive Officer

27. November 2014

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27.11.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber

verantwortlich.

Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,

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Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und

http://www.dgap.de

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300329 27.11.2014

nn

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