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DGAP-News: ecolutions GmbH & Co. KGaA: Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis (deutsch)

Veröffentlicht am 05.10.2012, 14:54
Aktualisiert 05.10.2012, 14:56
ecolutions GmbH & Co. KGaA: Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis

DGAP-News: ecolutions GmbH & Co. KGaA / Schlagwort(e): Sonstiges

ecolutions GmbH & Co. KGaA: Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis

05.10.2012 / 14:54

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05.10.12 Ecolutions GmbH & Co KGaA: Geschäftsführungs- und

Vertretungsbefugnis für die

Gesellschaft durch einstweilige Verfügung des LG Frankfurt a.M. auf Herrn

von Udo vom Berg

übertragen und der persönlich haftenden Gesellschafterin Altira Ecolutions

Management

GmbH entzogen; konstituierende Sitzung des neuen Aufsichtsrates

1. Einstweilige Verfügung des Landgerichts Frankfurt a.M. vom 19. September

2012

Das Landgericht Frankfurt am Main hat durch einstweilige Verfügung vom 19.

September 2012 der

persönlich haftenden Gesellschafterin der ecolutions GmbH & Co KGaA - der

Altira Ecolutions Management GmbH - bis auf Weiteres die Befugnis entzogen,

die Geschäfte der Gesellschaft zu führen und diese zu vertreten.

Gleichzeitig hat es die Geschäftsführungs- und Vertretungsmacht für die

ecolutions GmbH & Co. KGaA der Gesellschaft bis auf Weiteres Herrn Udo vom

Berg aus Düsseldorf übertragen. Die Geschäftsführer der Altira Ecolutions

Management GmbH - die Herren Glaser und Metzler - sind aufgrund dieser

einstweiligen Verfügung daher nicht mehr berechtigt, die ecolutions GmbH &

Co KGaA zu vertreten und für diese Erklärungen entgegenzunehmen.

Der einstweiligen Verfügung liegt ein Antrag einer Aktionärin zugrunde.

Nach dem Beschluss des

Landgerichts Frankfurt am Main hat die Antragstellerin zur Überzeugung des

Gerichts glaubhaft gemacht, dass

- in der Hauptversammlung der ecolutions GmbH & Co KGaA vom 10. September

2012 ein

Beschluss zum Entzug der Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis der

persönlich haftenden

Gesellschafterin Altira Ecolutions Management GmbH gefasst worden ist und

- ein wichtiger Grund für die Entziehung der Geschäftsführungs- und

Vertretungsbefugnis vorliege.

Der Tenor der einstweiligen Verfügung lautet wie folgt:

'1. Der Antragsgegnerin (Altira Ecolutions Management GmbH) wird bis zur

rechtskräftigen Entscheidung über die noch zu erhebende Klage der

Antragstellerin gegen die ecolutions GmbH & Co. KGaA auf Feststellung der

Wirksamkeit der Beschlüsse der Hauptversammlung der ecolutions GmbH & Co.

KGaA vom 10. September 2012 die Befugnis entzogen, die Geschäfte der

ecolutions GmbH & Co. KGaA zu führen und diese zu vertreten.

2. Sowohl Geschäftsführungsbefugnis als auch Vertretungsmacht werden bis

zur rechtskräftigen Entscheidung über die noch zu erhebende Klage der

Antragstellerin gegen die ecolutions GmbH & Co. KGaA auf Feststellung der

Wirksamkeit der Beschlüsse der Hauptversammlung der ecolutions GmbH & Co.

KGaA vom 10. September 2012 Herrn Udo vom Berg, Adviso AG, Königsallee 61,

40212 Düsseldorf, übertragen.

3. Der Ausspruch zu 1. und 2. wird gegenstandslos, wenn die Antragstellerin

nicht bis zum 10.10.2012

die Klage gegen die ecolutions GmbH & Co. KGaA auf Feststellung der

Wirksamkeit der Beschlüsse

der Hauptversammlung der ecolutions GmbH & Co. KGaA vom 10. September 2012,

die Befugnis

entzogen wurde, die Geschäfte der ecolutions GmbH & Co. KGaA zu führen und

diese zu vertreten,

beim Landgericht Frankfurt am Main anhängig gemacht hat.'

Die Altira Ecolutions Management GmbH hat am 21. September 2012 Widerspruch

gegen die einstweilige Verfügung eingelegt und beantragt, die Vollstreckung

aus der einstweiligen Verfügung einzustellen oder auszusetzen. Das

Landgericht Frankfurt hat am selben Tage diese Anträge zurückgewiesen.

Gleichzeitig hat es Termin zur mündlichen Verhandlung über den Widerspruch

gegen die einstweilige Verfügung auf den 18. Oktober 2012 bestimmt.

2. Konstituierende Sitzung des neuen Aufsichtsrats

Am gestrigen Tage hat sich der neue Aufsichtsrat der ecolutions GmbH & Co.

KGaA zu seiner konstituierenden Sitzung zusammengefunden. Aufgrund ihrer

Wahl durch die am 10. September 2012 abgehaltene Hauptversammlung der

ecolutions GmbH & Co. KGaA gehören dem neu konstituierten

Aufsichtsrat an:

Herr J. Klaus Frizen, Diplomkaufmann, Rechtsanwalt, Steuerberater,

Wirtschaftsprüfer, Mettmann,

Herr Friedemann Derndinger, Managing Partner der Leader's Advisory Point

GmbH & Co. KG,

Düsseldorf,

Herr George J. M. Hersbach, Kaufmann, KV Loosrecht, Niederlande,

Vorsitzender und CEO

der Heartstream Corporate Finance B.V.,

Herr Dr. Jürgen Zierlein, vereidigten Buchprüfer, Steuerberater,

Darmstadt.

Aufgrund eines satzungsmäßigen Entsenderechts in den Aufsichtsrat entsandt

sind:

Herr Dr. Dirk Posner, Verwaltungsrat Thermal Energy AG, Zug,

Herr Sascha Magsamen, Vorstand, PVM AG.

Der Aufsichtsrat hat in seiner konstituierenden Sitzung Herrn J. Klaus

Frizen zum Aufsichtsratsvorsitzenden und Herrn Dr. Dirk Posner zu seinem

Stellvertreter gewählt.

ecolutions GmbH & Co. KGaA

Udo vom Berg

handelnd aufgrund einstweiliger Verfügung des LG Frankfurt a.M. vom 19.

September 2012

Pressekontakt:

Frau Djamila Djabali

- Sekretariat -

Meilicke Hoffmann & Partner

Rechtsanwälte

Partnerschaftsgesellschaft mit Sitz in Bonn

Registergericht Essen PR 233

Poppelsdorfer Allee 114

53115 Bonn

Tel.: +49 (0)228-72543-11

Fax: +49 (0)228-72543-10

djabali@meilicke-hoffmann.de

Ende der Corporate News

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187810 05.10.2012

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