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DGAP-News: GCG gibt Erklarung zum vorgeschlagenen Vergleich mit RMBS heraus (deutsch)

Veröffentlicht am 11.09.2014, 15:00
Aktualisiert 11.09.2014, 15:06
DGAP-News: GCG gibt Erklarung zum vorgeschlagenen Vergleich mit RMBS heraus (deutsch)

GCG gibt Erklarung zum vorgeschlagenen Vergleich mit RMBS heraus

DGAP-News: GCG

GCG gibt Erklarung zum vorgeschlagenen Vergleich mit RMBS heraus

11.09.2014 / 15:00

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LAKE SUCCESS, N.Y., 2014-09-11 15:00 CEST (GLOBE NEWSWIRE) --

Die folgende Erklarung wird von GCG hinsichtlich des vorgeschlagenen Vergleichs

mit RMBS herausgegeben.

BENACHRICHTIGUNG UBER EIN GERICHTLICHES VERFAHREN IM ZUSAMMENHANG MIT DER

ANNAHME DES ABGEANDERTEN VORSCHLAGS DES VERGLEICHSVERTRAGS MIT JP MORGAN

HIERMIT WERDEN ALLE INHABER VON ZERTIFIKATEN, SCHULDSCHEINEN ODER ANDERWEITIGEN

WERTPAPIEREN ('ZERTIFIKATSINHABER') DER IN ANLAGE A AUFGEFUHRTEN

HYPOTHEKENGESICHERTEN TREUHANDGESELLSCHAFTEN UND KREDITINSTITUTE (DIE

'EMPFANGENDEN TREUHANDGESELLSCHAFTEN UND KREDITINSTITUTE') SOWIE ANDERE

PERSONEN, DIE EIN POTENZIELLES INTERESSE AN DEN EMPFANGENDEN

TREUHANDGESELLSCHAFTEN UND KREDITINSTITUTEN HABEN, BENACHRICHTIGT. DIE

ZERTIFIKATSINHABER SOWIE ANDERE EMPFANGER DER BENACHRICHTIGUNG SOLLTEN DIESE

BENACHRICHTIGUNG UND DIE DARIN GENANNTEN MATERIALIEN SORGFALTIG IN ABSPRACHE

MIT IHREN JURISTISCHEN UND FINANZIELLEN BERATERN LESEN. DIE ANNAHME DES

ABGEANDERTEN VORSCHLAGS DES VERGLEICHSVERTRAGS KONNTE SICH MASSGEBLICH AUF DIE

INTERESSEN DER ZERTIFIKATSINHABER AUSWIRKEN.

DIE BENACHRICHTIGUNG ERGEHT HIERMIT DURCH:

THE BANK OF NEW YORK MELLON

THE BANK OF NEW YORK MELLON TRUST COMPANY, N.A.

DEUTSCHE BANK NATIONAL TRUST COMPANY

HSBC BANK USA, NATIONAL ASSOCIATION

LAW DEBENTURE TRUST COMPANY OF NEW YORK

U.S. BANK NATIONAL ASSOCIATION

WELLS FARGO BANK, NATIONAL ASSOCIATION

WILMINGTON TRUST, NATIONAL ASSOCIATION

VON DENEN JEDE IN IHRER EIGENSCHAFT ALS TREUHANDER, FUR WERTPAPIERE BESTELLTER

TREUHANDER, SEPARATER TREUHANDER UND/ODER NACHFOLGETREUHANDER DER EMPFANGENDEN

TREUHANDGESELLSCHAFTEN UND KREDITINSTITUTE (ZUSAMMENFASSEND DIE 'EMPFANGENDEN

TREUHANDER' UND JEDE EINZELNE EIN 'EMPFANGENDER TREUHANDER') DIE

ZERTIFIKATSINHABER BENACHRICHTIGT.

DIESE BENACHRICHTIGUNG ENTHALT WICHTIGE INFORMATIONEN FUR ZERTIFIKATSINHABER.

ALLE WERTPAPIERVERWAHRUNGSSTELLEN, DEPOTSTELLEN UND ANDERE MITTLER, FALLS

ZUTREFFEND, DIE DIESE BENACHRICHTIGUNG ERHALTEN, WERDEN AUFGEFORDERT, DIE

RUCKUBERTRAGUNG DIESER BENACHRICHTIGUNG AN DIE ZERTIFIKATSINHABER RECHTZEITIG

ZU FORCIEREN.

Datum: 20. August 2014

Diese Benachrichtigung (die 'Benachrichtigung') ergeht an Sie von den

empfangenden Treuhandern im Rahmen gewisser geltender Pooling- und

Dienstleistungsvereinbarungen, Vertragsurkunden, Dienstleistungsvereinbarungen,

Hypothekendarlehens-Kaufvertrage, Abtretungs- und Ubernahmevertrage und/oder

anderer Vertrage, die fur die empfangenden Treuhandgesellschaften und

Kreditinstitute (die 'geltenden Vertrage') gelten.

ANNAHME DES ABGEANDERTEN VORSCHLAGS DES VERGLEICHSVERTRAGS

Diese Benachrichtigung bezieht sich auf das durch eine Gruppe von 21

(einundzwanzig) institutionellen Anlegern (die 'institutionellen Anleger') und

JPMorgan Chase & Co. und ihrer unmittelbaren und mittelbaren

Tochtergesellschaften ('JPMorgan') am 15. November 2013 geschlossene und am 29.

Juli 2014 abgeanderte RMBS Trust Settlement Agreement (RMBS

Treuhand-Vergleichsvertrag) (das 'Modified Proposed Settlement Agreement'

(abgeanderter Vorschlag des Vergleichsvertrags) oder den 'Vergleich'). Eine

Ausfertigung des abgeanderten Vorschlags des Vergleichsvertrags kann hier

aufgerufen werden:

http://www.rmbstrusteesettlement.com/docs/Modified_Proposed_Settlement_Agreement

.pdf.

In der englischen Fassung dieser Benachrichtigung gross geschriebene und nicht

anderweitig definierte Begriffe haben die ihnen im abgeanderten Vorschlag des

Vergleichsvertrags zugeschriebene Bedeutung.

In einer vorausgegangenen Benachrichtigung an die Zertifikatsinhaber vom 1.

August 2014 informierten die empfangenden Treuhander die Zertifikatsinhaber,

dass sie am 1. August 2014 nach einem Auswertungsverfahren unter

Berucksichtigung von Gutachten JPMorgan benachrichtigten, dass beide im Namen

der empfangenden Treuhandgesellschaften und Kreditinstitute, fur die sie als

Treuhander, fur Wertpapiere bestellter Treuhander, separater Treuhander

und/oder Nachfolgetreuhander handeln, den abgeanderten Vorschlag des

Vergleichsvertrags vorbehaltlich der endgultigen gerichtlichen Genehmigung

angenommen hatten.

RECHTSKRAFTIGE GERICHTLICHE GENEHMIGUNG - BENACHRICHTIGUNG UBER EIN

GERICHTLICHES VERFAHREN

Die empfangenden Treuhander haben gemass CPLR # 7701 In the matter of the

application of U.S. Bank National Association, et al., (Index No. 652382/2014)

(das 'Verfahren gemass Artikel 77') beim Supreme Court of the State of New York,

County of New York (das 'Gericht') einen Antrag (der 'Antrag') eingereicht und

ein gerichtliches Verfahren angestrengt. Im Verfahren gemass Artikel 77

beantragen die Treuhander ein Gerichtsurteil, dass die Annahme des abgeanderten

Vorschlags des Vergleichsvertrags durch die empfangenden Treuhander im Namen

der empfangenden Treuhandgesellschaften und Kreditinstitute im Rahmen der

geltenden Vertrage rechtmassig ist und dass die Zertifikatsinhaber in Bezug auf

die Auswertung durch die empfangenden Treuhander und deren Annahme des

abgeanderten Vorschlags des Vergleichsvertrags und der Implementierung

desselben keine Anspruche gegen die empfangenden Treuhander geltend machen

konnen. Der Erlass eines solchen Urteils wurde - nachdem es rechtsgultig und

unanfechtbar ist (einschliesslich des Ablaufs einer Frist fur die Beantragung

einer im Ermessen des Gerichts liegenden Uberprufung) - die 'endgultige

gerichtliche Genehmigung' darstellen, wie sie im abgeanderten Vorschlag des

Vergleichsvertrags definiert ist.

Am 15. August 2014 erliess das Gericht eine Verfugung (die 'Verfugung vom 15.

August') uber die Bekanntmachung bezuglich des Verfahrens gemass Artikel 77 und

ordnete u. a. Folgendes an:

-- Jeder mit einer Beteiligung an den empfangenden Treuhandgesellschaften und

Kreditinstituten hat im Gerichtsgebaude, 60 Centre Street, New York, New

York am 16. Dezember 2014 ('Datum der Anhorung') um 10:00 Uhr, oder sobald

eine Anhorung moglich ist, zu IAS Part 60 Einwendungen vorzubringen, warum

kein Urteil gemass CPLR # 7701 zugunsten der empfangenden Treuhander als

Treuhander, fur Wertpapiere bestellte Treuhander, separate Treuhander

und/oder Nachfolgetreuhander fur die empfangenden Treuhandgesellschaften

und Kreditinstitute ergehen soll.

-- Das Gericht behalt sich das Recht vor, das Anhorungsdatum oder eine

Vertagung ohne vorherige Benachrichtigung und lediglich durch eine

mundliche Ankundigung am Anhorungs- oder Vertagungstag oder durch eine

elektronisch ergangene Verfugung zu verlegen; das Gericht behalt sich

ferner das Recht vor, die Teilnahme der empfangenden Treuhander am

Vergleich (einschliesslich der Abanderungen, denen die Beteiligten gemass den

Vertragsbedingungen zugestimmt haben) zu genehmigen, ohne dass eine weitere

Benachrichtigung als die in der Verfugung vom 15. August ergeht.

-- Jede potenziell betroffene Person, die eine Stellungnahme fur oder gegen

den Vergleich und/oder Antrag abgeben mochte, kann dies personlich oder

durch einen Anwalt am Anhorungstag tun und kann auf weitere Veranlassung

durch das Gericht angemessene und relevante Beweise oder Argumente

vorbringen, jedoch unter der Voraussetzung und nur mit Ausnahme triftiger

Grunde, dass das Erscheinen und die Einwande gegen den Vergleich dem

Gericht gegenuber schriftlich begrundet und diesbezugliche Unterlagen dem

Gericht und dem Anwalt der empfangenden Treuhander bis zum 3. November 2014

vorgelegt werden.

-- Fur jede potenziell betroffene Person, die ihren Einspruch nicht gemass der

Verfugung vom 15. August erhebt, gilt dies als Verzicht auf das

Einspruchsrecht (einschliesslich etwaiger Berufungsrechte) und hieraus

entsteht ein endgultiger Ausschluss der Erhebung solcher Einspruche laut

Verfahren gemass Artikel 77 oder bei anderen Gerichtsverfahren, sofern das

Gericht nichts anderes anordnet.

-- Bis zum 3. Dezember 2014 sind samtliche Unterlagen in Beantwortung etwaiger

Einwande oder Vortrage zugunsten des Vergleichs bei Gericht einzureichen

und (i) allen Personen zuzustellen, die Einwande erhoben haben und (ii)

allen Personen zuzustellen, denen die Erlaubnis erteilt wurde, dem Prozess

beizutreten und die offiziell beim Verfahren gemass Artikel 77 laut CPLR #

320 erschienen sind.

-- Ausser im Fall von triftigen Grunden darf nur der Anwalt der empfangenden

Treuhander am Anhorungstag gehort werden, es sei denn, es wurden gemass der

Verfugung vom 15. August Einwande erhoben oder Vortrage zugunsten des

Vergleichs eingereicht.

-- Das Gericht behalt die ausschliessliche Zustandigkeit uber die empfangenden

Treuhander, die empfangenden Treuhandgesellschaften und Kreditinstitute

sowie alle Treuhand-Nutzniesser (vergangene, gegenwartige oder zukunftige)

in allen Angelegenheiten des Vergleichs und des Verfahrens gemass Artikel

77.

-- Wahrend der Anhangigkeit des Verfahrens gemass Artikel 77 konnen die

empfangenden Treuhander um Anweisung des Gerichts ersuchen, bevor sie auf

Geltendmachungen, Behauptungen, Benachrichtigungen oder Anweisungen von

Treuhand-Nutzniessern bezuglich der Angelegenheit des Verfahrens gemass

Artikel 77 reagieren oder Massnahmen ergreifen.

-- Alle erforderlichen Unterlagen oder solche, die von empfangenden

Treuhandern eingereicht werden durfen, oder von Parteien, denen die

Erlaubnis erteilt wurde, dem Prozess beizutreten, sind uber das

e-filing-System des Gerichts ('NYSCEF') zuzustellen, es sei denn, eine

Partei oder ein Empfanger ist davon ausgenommen, sowie per Express oder

personliche Zustellung.

-- Alle Unterlagen, die von einem Gegner oder einer anderen, potenziell

beteiligten Person zugestellt werden, der keine offizielle Erlaubnis

erteilt wurde, dem Prozess beizutreten, sind durch Einreichen uber NYSCEF

zuzustellen, es sei denn, eine Partei oder ein Empfanger ist davon

ausgenommen, sowie per Express oder personliche Zustellung an die

empfangenden Treuhander.

-- Zwei Ausdrucke aller zugestellten Unterlagen sind ebenfalls mit

Zustellungsbestatigung beim fur Part 60 zustandigen Justizbeamten bis zum

erforderlichen Einreichungstermin einzureichen. (Absatz 6 der Verfugung vom

15. August erfordert z. B., dass eine schriftliche Ankundigung des

Erscheinens bis zum 3. November 2014 zugestellt und eingereicht werden

muss. Ausdrucke sind ebenfalls beim fur Part 60 zustandigen Justizbeamten

bis zu diesem Datum einzureichen). Fur alle Unterlagen, fur die diese

Aufforderung zur Klagebegrundung kein Zustellungs- oder Einreichungsdatum

festlegt, sind die zwei Ausdrucke beim fur Part 60 zustandigen

Justizbeamten vor dem Rucksendedatum einzureichen und - falls moglich -

mindestens sieben Tage vor dem Rucksendedatum. Ausser im Fall von triftigen

Grunden wird ein Antrag auf Anhorung nur dann gewahrt, wenn die Ausdrucke

gemass diesem Absatz eingereicht wurden.

-- Fur eine schriftliche Mitteilung des Erscheinens mit Begrundung der

Einwande sowie andere schriftliche Antrage und Unterlagen, die fur Zwecke

im Rahmen des Verfahrens gemass Artikel 77 erforderlich sind oder

eingereicht werden konnen, gelten die nachfolgenden Anforderungen. Die

Unterlagen mussen zweizeilig sein und durfen mit Ausnahme der urkundlichen

Beweise nicht mehr als 15 Seiten umfassen, es sei denn, das Gericht gewahrt

vor dem Einreichen der Unterlagen eine Erweiterung der Seitenbegrenzung.

(Eine schriftliche Mitteilung des Erscheinens, eine Begrundung der Einwande

und ein unterstutzendes Rechtsgutachten durfen z. B. zusammen nicht mehr

als 15 Seiten umfassen) und

-- ein Antrag fur die Erlaubnis, dem Prozess offiziell beizutreten (im

Gegensatz zum Einreichen einer schriftlichen Mitteilung des Erscheinens)

hat durch eine Aufforderung zur Klagebegrundung und nicht durch einen

separaten Antrag zu erfolgen. Bis zum 15. August 2014 zugestellte und

eingereichte Antrage werden vom Gericht akzeptiert.

Die Verfugung vom 15. August kann hier aufgerufen werden:

http://www.rmbstrusteesettlement.com/docs/Interim%20Decision%20and%20Order%20on%

20Order%20to%20Show%20Cause.pdf.

Im Anschluss an die Anhorung gemass Artikel 77 bestimmt das Gericht u. a., ob

die angeforderte gerichtliche Entscheidung gewahrt werden soll und

berucksichtigt andere wichtige Angelegenheiten des abgeanderten Vorschlags des

Vergleichsvertrags. Falls die angeforderte gerichtliche Entscheidung gewahrt

wird und rechtskraftig und unanfechtbar ist (einschliesslich des Ablaufs einer

Frist fur die Beantragung einer im Ermessen des Gerichts liegenden Uberprufung)

und die anderen Bedingungen fur das Inkrafttreten des abgeanderten Vorschlags

des Vergleichsvertrags erfullt sind, tritt der abgeanderte Vorschlag des

Vergleichsvertrags in Kraft mit Wirkung auf die Rechte und Interessen aller

Zertifikatsinhaber und deren Rechtsnachfolger oder Abtretungsempfanger an den

empfangenden Treuhandgesellschaften und Kreditinstituten, einschliesslich des

Verzichts auf Anspruche gegen JPMorgan im Namen der empfangenden

Treuhandgesellschaften und Kreditinstitute in Bezug auf Zusicherungs-,

Gewahrleistungs- und Dienstleistungsanspruche. Eine vollstandige Beschreibung

der hierin vorgesehenen Freistellungen befindet sich im abgeanderten Vorschlag

des Vergleichsvertrags.

Falls das Gericht die angeforderte Entscheidung gewahrt und das Urteil

rechtskraftig und unanfechtbar ist (einschliesslich des Ablaufs einer Frist fur

die Beantragung einer im Ermessen des Gerichts liegenden Uberprufung) und die

anderen Bedingungen fur das Inkrafttreten des abgeanderten Vorschlags des

Vergleichsvertrags erfullt sind, sind alle Zertifikatsinhaber an den

abgeanderten Vorschlag des Vergleichsvertrags gebunden, selbst wenn sie in der

Sache erschienen sind oder Einwande gegen den abgeanderten Vorschlag des

Vergleichsvertrags erhoben haben. Der Antrag, samtliche zu dessen Unterstutzung

eingereichte Unterlagen, samtliche durch das Gericht erlassenen Verfugungen

sowie andere relevante Informationen bezuglich des Verfahrens gemass Artikel 77

konnen online unter http://www.rmbstrusteesettlement.com/index.php (die 'JPM

Proposed Settlement Website') aufgerufen werden. Die Website wird aktualisiert,

sobald neue Unterlagen eingereicht werden oder zusatzliche Anordnungen in dem

Verfahren gemass Artikel 77 erlassen werden. Ausserdem sollten Sie alle beim

Gericht eingereichten Dokumente auf der Website des Gerichts erhalten:

http://iapps.courts.state.ny.us/iscroll/. Fragen werden unter Tel. (855)

382-6461 (innerhalb der USA) oder (513) 785-0998 (ausserhalb der USA) oder per

E-Mail entgegengenommen: questions@rmbstrusteesettlement.com.

Zertifikatsinhaber durfen Anfragen NICHT an das Gericht oder Justizangestellte

richten.

SONSTIGES

Diese Benachrichtigung ist eine Zusammenfassung des abgeanderten Vorschlags des

Vergleichsvertrags und des Verfahrens gemass Artikel 77 und stellt keine

vollstandige Beschreibung davon dar. Sie ist auch keine Zusammenfassung oder

Beschreibung der einschlagigen Gesetze oder juristischen Verfahren.

Zertifikatsinhabern und anderen potenziell beteiligten Personen wird

nahegelegt, die Auswirkungen des abgeanderten Vorschlags des Vergleichsvertrags

sorgfaltig abzuwagen, einschliesslich der Freistellung von den Zusicherungs-,

Gewahrleistungs- und Dienstleistungsanspruchen, und ihre eigenen juristischen

und finanziellen Berater zu konsultieren.

Zertifikatsinhaber und andere an den empfangenden Treuhandgesellschaften und

Kreditinstituten interessierte Personen sollten sich nicht auf die empfangenden

Treuhander, deren Anwalt, Experten oder sonstige Berater des empfangenden

Treuhanders als einzige Informationsquelle verlassen.

Bitte beachten Sie, dass diese Benachrichtigung nicht als Anlage-,

Rechnungslegungs-, Finanz-, Rechts-, Steuer- oder anderweitige Beratung durch

die empfangenden Treuhander oder deren Direktoren, leitenden Angestellten,

Teilhaber, Vertreter, Anwalte oder Mitarbeiter gedacht ist oder als solche

auszulegen ist. Jede naturliche oder juristische Person, die diese

Benachrichtigung erhalt, sollte bezuglich der hier beschriebenen

Angelegenheiten den Rat ihrer eigenen Berater einholen.

ANLAGE A

Liste der empfangenden Treuhandgesellschaften und Kreditinstitute

Akzeptiert unter der Voraussetzung eines rechtsgultigen Gerichtsbeschlusses nach

einem gerichtlichen Verfahren gemass Abschnitt 2.03(c) des abgeanderten

Vorschlags des Vergleichsvertrags.

Falls nicht anderweitig angegeben, gilt die Annahme in Bezug auf alle

Kreditinstitute oder ggf. Unterdarlehens-Gruppen eines bestimmten Trusts.

The Bank of New York Mellon, as Trustee

BALTA 2005-1

BALTA 2005-10

BALTA 2005-2

BALTA 2005-3

BALTA 2005-4

BALTA 2005-5

BALTA 2005-7

BALTA 2005-8

BALTA 2005-9

BALTA 2006-1

BALTA 2006-2

BSABS 2005-SD1

BSABS 2005-SD2

BSABS 2005-SD3

BSABS 2005-SD4

BSABS 2006-2

BSABS 2006-3

BSABS 2006-4

BSABS 2006-SD1

BSABS 2006-SD2

BSABS 2006-SD3

BSABS 2006-SD4

BSABS 2007-1

CHASE 2006-S2

GPMF 2005-AR1

PRIME 2005-1

SAMI 2005-AR1

SAMI 2005-AR2

SAMI 2005-AR3

SAMI 2005-AR4

SAMI 2005-AR6

SAMI 2005-AR7

SAMI 2005-AR8

SAMI 2006-AR1

SAMI 2006-AR2

SAMI 2006-AR3

SAMI 2006-AR4

SAMI 2006-AR5

SAMI 2006-AR6

SAMI 2006-AR7

SAMI 2006-AR8

The Bank of New York Mellon Trust Company, as Trustee

CFLX 2007-1

CFLX 2007-2

CFLX 2007-3

CFLX 2007-M1

CHASE 2006-S3

CHASE 2006-S4

CHASE 2007-A1

CHASE 2007-A2

CHASE 2007-A3

CHASE 2007-S1

CHASE 2007-S2

CHASE 2007-S3

CHASE 2007-S4

CHASE 2007-S5

CHASE 2007-S6

Deutsche Bank National Trust Company

JPMAC 2007-CH1

JPMAC 2007-CH2

JPMAC 2007-CH3

JPMAC 2007-CH4

JPMAC 2007-CH5

JPMAC 2007-HE1

MSST 2007-1

HSBC Bank USA, National Association

BSMF 2006-AC1

JPALT 2006-A5

JPALT 2006-A7

JPALT 2007-A1

JPMMT 2006-A5

JPMMT 2007-A1

JPMMT 2007-A2

JPMMT 2007-A5

JPMMT 2007-A6

LUM 2006-3

U.S. Bank National Association, as Trustee

BALTA 2006-3

BSABS 2005-2

BSABS 2005-3

BSABS 2005-4

BSABS 2005-AC1

BSABS 2005-AC2

BSABS 2005-AC3

BSABS 2005-AC4

BSABS 2005-AC5

BSABS 2005-AC6

BSABS 2005-AC7

BSABS 2005-AC8

BSABS 2005-AC9

BSABS 2005-AQ1

BSABS 2005-AQ2

BSABS 2005-EC1

BSABS 2005-FR1

BSABS 2005-HE1

BSABS 2005-HE10

BSABS 2005-HE11

BSABS 2005-HE12

BSABS 2005-HE2

BSABS 2005-HE3

BSABS 2005-HE4

BSABS 2005-HE5

BSABS 2005-HE6

BSABS 2005-HE7

BSABS 2005-HE8

BSABS 2005-HE9

BSABS 2005-TC1

BSABS 2005-TC2

BSABS 2006-1

BSABS 2006-AC1

BSABS 2006-AC2

BSABS 2006-AC3

BSABS 2006-AC4

BSABS 2006-AC5

BSABS 2006-AQ1

BSABS 2006-EC1

BSABS 2006-EC2

BSABS 2006-HE1

BSABS 2006-HE10

BSABS 2006-HE2

BSABS 2006-HE5

BSABS 2006-HE6

BSABS 2006-HE7

BSABS 2006-HE8

BSABS 2006-HE9

BSABS 2006-IM1

BSABS 2006-PC1

BSABS 2007-AC1

BSABS 2007-AQ1

BSABS 2007-FS1

BSABS 2007-HE1

BSABS 2007-HE2

BSABS 2007-HE3

BSABS 2007-HE4, Loan Group II only

BSABS 2007-HE5

BSABS 2007-HE6

BSABS 2007-HE7

BSARM 2005-1

BSARM 2005-10

BSARM 2005-11

BSARM 2005-12

BSARM 2005-2

BSARM 2005-3

BSARM 2005-4

BSARM 2005-5

BSARM 2005-6

BSARM 2005-7

BSARM 2005-9

BSARM 2006-1

BSARM 2006-2

BSMF 2006-SL5

BUMT 2005-1

CFLX 2005-1

CFLX 2005-2

CFLX 2006-1

CFLX 2006-2

CHASE 2005-A1

CHASE 2005-A2

CHASE 2005-S1

CHASE 2005-S2

CHASE 2005-S3

CHASE 2006-A1

CHASE 2006-S1

EMCM 2005-A

EMCM 2005-B

EMCM 2006-A

JPALT 2005-A2

JPALT 2005-S1

JPALT 2006-A1

JPALT 2006-A2

JPALT 2006-A3

JPALT 2006-A4

JPALT 2006-A6

JPALT 2006-S1

JPALT 2006-S2

JPALT 2006-S3

JPALT 2006-S4

JPALT 2007-A2

JPALT 2007-S1

JPMAC 2005-FLD1

JPMAC 2005-FRE1

JPMAC 2005-OPT1

JPMAC 2005-OPT2

JPMAC 2005-WMC1

JPMAC 2006-ACC1

JPMAC 2006-CH1

JPMAC 2006-CH2

JPMAC 2006-CW1

JPMAC 2006-CW2

JPMAC 2006-FRE1

JPMAC 2006-FRE2

JPMAC 2006-HE1

JPMAC 2006-HE2

JPMAC 2006-HE3, Group 1 only

JPMAC 2006-NC1

JPMAC 2006-NC2

JPMAC 2006-RM1

JPMAC 2006-WMC1

JPMAC 2006-WMC2, Group 1 only

JPMAC 2006-WMC3, Group 1 only

JPMAC 2006-WMC4, Group 1 only

JPMMT 2005-A1

JPMMT 2005-A2

JPMMT 2005-A3

JPMMT 2005-A4

JPMMT 2005-A5

JPMMT 2005-A6

JPMMT 2005-A7

JPMMT 2005-A8

JPMMT 2005-ALT1

JPMMT 2005-S1

JPMMT 2005-S2

JPMMT 2005-S3

JPMMT 2006-A1

JPMMT 2006-A2

JPMMT 2006-A3

JPMMT 2006-A4

JPMMT 2006-A6

JPMMT 2006-A7

JPMMT 2006-S1

JPMMT 2006-S2

JPMMT 2006-S3

JPMMT 2006-S4

JPMMT 2007-A3

JPMMT 2007-A4

JPMMT 2007-S1

JPMMT 2007-S2

JPMMT 2007-S3

LUM 2005-1

PRIME 2005-2

PRIME 2005-3

PRIME 2005-4

PRIME 2005-5

PRIME 2006-1

PRIME 2006-2

PRIME 2006-CL1

PRIME 2007-1

PRIME 2007-2

PRIME 2007-3

SACO 2005-6

SACO 2005-9

SACO 2005-WM1

SACO 2005-WM2

SACO 2005-WM3

SACO 2006-4

SAMI 2005-AR5

Wells Fargo Bank, National Association, as Trustee

Law Debenture Trust Company of New York, as Separate Trustee

BSABS 2005-1

BSABS 2007-AC2

BSABS 2007-AC3

BSABS 2007-AC4

BSABS 2007-AC5

BSABS 2007-AC6

BSARM 2007-3

BSARM 2007-5

BSMF 2006-AR1

BSMF 2006-AR2

BSMF 2006-AR3

BSMF 2006-AR4

BSMF 2006-AR5

BSMF 2007-AR1, Loan Group I only

BSMF 2007-AR2

BSMF 2007-AR3

BSMF 2007-AR4

BSMF 2007-AR5

GPMF 2005-AR2

GPMF 2005-AR3

GPMF 2005-AR4

GPMF 2005-AR5

GPMF 2006-AR1

GPMF 2006-AR2

GPMF 2006-AR3

SACO 2005-1

SACO 2005-2

SACO 2005-3

SACO 2007-VA1

SAMI 2007-AR4

Wilmington Trust, National Association, as Trustee

BALTA 2006-4

BALTA 2006-5, Loan Group II loans only

BALTA 2006-6

BALTA 2006-7

BALTA 2006-8, Loan Group III loans only

BALTA 2007-1, Loan Group II loans only

BALTA 2007-2

BALTA 2007-3

BSAAT 2007-1, Sub-Group III loans only

BSABS 2005-CL1

BSABS 2006-HE3

BSABS 2006-HE4

BSABS 2007-2

BSABS 2007-SD1

BSABS 2007-SD2

BSABS 2007-SD3

BSARM 2006-4

BSARM 2007-1

BSARM 2007-2

BSARM 2007-4

BSSLT 2007-SV1

GPMF 2007-HE1

PRIME 2006-DR1

SACO 2005-4

SACO 2005-5

SACO 2005-7

SACO 2005-8

SACO 2005-10, Loan Group II loans only

SACO 2005-GP1

SACO 2006-1

SACO 2006-12, Loan Group II loans only

SACO 2007-1, Loan Group II loans only

SAMI 2007-AR1

SAMI 2007-AR2

SAMI 2007-AR3

SAMI 2007-AR5

SAMI 2007-AR6

SAMI 2007-AR7, Sub-Loan Group III loans only

Quelle: GCG

Medienkontakt(e): Lael Dowd, GCG, 703.447.4920

News Source: NASDAQ OMX

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11.09.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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286675 11.09.2014

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