GCG gibt Erklarung zum vorgeschlagenen Vergleich mit RMBS heraus
DGAP-News: GCG
GCG gibt Erklarung zum vorgeschlagenen Vergleich mit RMBS heraus
11.09.2014 / 15:00
---------------------------------------------------------------------
LAKE SUCCESS, N.Y., 2014-09-11 15:00 CEST (GLOBE NEWSWIRE) --
Die folgende Erklarung wird von GCG hinsichtlich des vorgeschlagenen Vergleichs
mit RMBS herausgegeben.
BENACHRICHTIGUNG UBER EIN GERICHTLICHES VERFAHREN IM ZUSAMMENHANG MIT DER
ANNAHME DES ABGEANDERTEN VORSCHLAGS DES VERGLEICHSVERTRAGS MIT JP MORGAN
HIERMIT WERDEN ALLE INHABER VON ZERTIFIKATEN, SCHULDSCHEINEN ODER ANDERWEITIGEN
WERTPAPIEREN ('ZERTIFIKATSINHABER') DER IN ANLAGE A AUFGEFUHRTEN
HYPOTHEKENGESICHERTEN TREUHANDGESELLSCHAFTEN UND KREDITINSTITUTE (DIE
'EMPFANGENDEN TREUHANDGESELLSCHAFTEN UND KREDITINSTITUTE') SOWIE ANDERE
PERSONEN, DIE EIN POTENZIELLES INTERESSE AN DEN EMPFANGENDEN
TREUHANDGESELLSCHAFTEN UND KREDITINSTITUTEN HABEN, BENACHRICHTIGT. DIE
ZERTIFIKATSINHABER SOWIE ANDERE EMPFANGER DER BENACHRICHTIGUNG SOLLTEN DIESE
BENACHRICHTIGUNG UND DIE DARIN GENANNTEN MATERIALIEN SORGFALTIG IN ABSPRACHE
MIT IHREN JURISTISCHEN UND FINANZIELLEN BERATERN LESEN. DIE ANNAHME DES
ABGEANDERTEN VORSCHLAGS DES VERGLEICHSVERTRAGS KONNTE SICH MASSGEBLICH AUF DIE
INTERESSEN DER ZERTIFIKATSINHABER AUSWIRKEN.
DIE BENACHRICHTIGUNG ERGEHT HIERMIT DURCH:
THE BANK OF NEW YORK MELLON
THE BANK OF NEW YORK MELLON TRUST COMPANY, N.A.
DEUTSCHE BANK NATIONAL TRUST COMPANY
HSBC BANK USA, NATIONAL ASSOCIATION
LAW DEBENTURE TRUST COMPANY OF NEW YORK
U.S. BANK NATIONAL ASSOCIATION
WELLS FARGO BANK, NATIONAL ASSOCIATION
WILMINGTON TRUST, NATIONAL ASSOCIATION
VON DENEN JEDE IN IHRER EIGENSCHAFT ALS TREUHANDER, FUR WERTPAPIERE BESTELLTER
TREUHANDER, SEPARATER TREUHANDER UND/ODER NACHFOLGETREUHANDER DER EMPFANGENDEN
TREUHANDGESELLSCHAFTEN UND KREDITINSTITUTE (ZUSAMMENFASSEND DIE 'EMPFANGENDEN
TREUHANDER' UND JEDE EINZELNE EIN 'EMPFANGENDER TREUHANDER') DIE
ZERTIFIKATSINHABER BENACHRICHTIGT.
DIESE BENACHRICHTIGUNG ENTHALT WICHTIGE INFORMATIONEN FUR ZERTIFIKATSINHABER.
ALLE WERTPAPIERVERWAHRUNGSSTELLEN, DEPOTSTELLEN UND ANDERE MITTLER, FALLS
ZUTREFFEND, DIE DIESE BENACHRICHTIGUNG ERHALTEN, WERDEN AUFGEFORDERT, DIE
RUCKUBERTRAGUNG DIESER BENACHRICHTIGUNG AN DIE ZERTIFIKATSINHABER RECHTZEITIG
ZU FORCIEREN.
Datum: 20. August 2014
Diese Benachrichtigung (die 'Benachrichtigung') ergeht an Sie von den
empfangenden Treuhandern im Rahmen gewisser geltender Pooling- und
Dienstleistungsvereinbarungen, Vertragsurkunden, Dienstleistungsvereinbarungen,
Hypothekendarlehens-Kaufvertrage, Abtretungs- und Ubernahmevertrage und/oder
anderer Vertrage, die fur die empfangenden Treuhandgesellschaften und
Kreditinstitute (die 'geltenden Vertrage') gelten.
ANNAHME DES ABGEANDERTEN VORSCHLAGS DES VERGLEICHSVERTRAGS
Diese Benachrichtigung bezieht sich auf das durch eine Gruppe von 21
(einundzwanzig) institutionellen Anlegern (die 'institutionellen Anleger') und
JPMorgan Chase & Co. und ihrer unmittelbaren und mittelbaren
Tochtergesellschaften ('JPMorgan') am 15. November 2013 geschlossene und am 29.
Juli 2014 abgeanderte RMBS Trust Settlement Agreement (RMBS
Treuhand-Vergleichsvertrag) (das 'Modified Proposed Settlement Agreement'
(abgeanderter Vorschlag des Vergleichsvertrags) oder den 'Vergleich'). Eine
Ausfertigung des abgeanderten Vorschlags des Vergleichsvertrags kann hier
aufgerufen werden:
http://www.rmbstrusteesettlement.com/docs/Modified_Proposed_Settlement_Agreement
.pdf.
In der englischen Fassung dieser Benachrichtigung gross geschriebene und nicht
anderweitig definierte Begriffe haben die ihnen im abgeanderten Vorschlag des
Vergleichsvertrags zugeschriebene Bedeutung.
In einer vorausgegangenen Benachrichtigung an die Zertifikatsinhaber vom 1.
August 2014 informierten die empfangenden Treuhander die Zertifikatsinhaber,
dass sie am 1. August 2014 nach einem Auswertungsverfahren unter
Berucksichtigung von Gutachten JPMorgan benachrichtigten, dass beide im Namen
der empfangenden Treuhandgesellschaften und Kreditinstitute, fur die sie als
Treuhander, fur Wertpapiere bestellter Treuhander, separater Treuhander
und/oder Nachfolgetreuhander handeln, den abgeanderten Vorschlag des
Vergleichsvertrags vorbehaltlich der endgultigen gerichtlichen Genehmigung
angenommen hatten.
RECHTSKRAFTIGE GERICHTLICHE GENEHMIGUNG - BENACHRICHTIGUNG UBER EIN
GERICHTLICHES VERFAHREN
Die empfangenden Treuhander haben gemass CPLR # 7701 In the matter of the
application of U.S. Bank National Association, et al., (Index No. 652382/2014)
(das 'Verfahren gemass Artikel 77') beim Supreme Court of the State of New York,
County of New York (das 'Gericht') einen Antrag (der 'Antrag') eingereicht und
ein gerichtliches Verfahren angestrengt. Im Verfahren gemass Artikel 77
beantragen die Treuhander ein Gerichtsurteil, dass die Annahme des abgeanderten
Vorschlags des Vergleichsvertrags durch die empfangenden Treuhander im Namen
der empfangenden Treuhandgesellschaften und Kreditinstitute im Rahmen der
geltenden Vertrage rechtmassig ist und dass die Zertifikatsinhaber in Bezug auf
die Auswertung durch die empfangenden Treuhander und deren Annahme des
abgeanderten Vorschlags des Vergleichsvertrags und der Implementierung
desselben keine Anspruche gegen die empfangenden Treuhander geltend machen
konnen. Der Erlass eines solchen Urteils wurde - nachdem es rechtsgultig und
unanfechtbar ist (einschliesslich des Ablaufs einer Frist fur die Beantragung
einer im Ermessen des Gerichts liegenden Uberprufung) - die 'endgultige
gerichtliche Genehmigung' darstellen, wie sie im abgeanderten Vorschlag des
Vergleichsvertrags definiert ist.
Am 15. August 2014 erliess das Gericht eine Verfugung (die 'Verfugung vom 15.
August') uber die Bekanntmachung bezuglich des Verfahrens gemass Artikel 77 und
ordnete u. a. Folgendes an:
-- Jeder mit einer Beteiligung an den empfangenden Treuhandgesellschaften und
Kreditinstituten hat im Gerichtsgebaude, 60 Centre Street, New York, New
York am 16. Dezember 2014 ('Datum der Anhorung') um 10:00 Uhr, oder sobald
eine Anhorung moglich ist, zu IAS Part 60 Einwendungen vorzubringen, warum
kein Urteil gemass CPLR # 7701 zugunsten der empfangenden Treuhander als
Treuhander, fur Wertpapiere bestellte Treuhander, separate Treuhander
und/oder Nachfolgetreuhander fur die empfangenden Treuhandgesellschaften
und Kreditinstitute ergehen soll.
-- Das Gericht behalt sich das Recht vor, das Anhorungsdatum oder eine
Vertagung ohne vorherige Benachrichtigung und lediglich durch eine
mundliche Ankundigung am Anhorungs- oder Vertagungstag oder durch eine
elektronisch ergangene Verfugung zu verlegen; das Gericht behalt sich
ferner das Recht vor, die Teilnahme der empfangenden Treuhander am
Vergleich (einschliesslich der Abanderungen, denen die Beteiligten gemass den
Vertragsbedingungen zugestimmt haben) zu genehmigen, ohne dass eine weitere
Benachrichtigung als die in der Verfugung vom 15. August ergeht.
-- Jede potenziell betroffene Person, die eine Stellungnahme fur oder gegen
den Vergleich und/oder Antrag abgeben mochte, kann dies personlich oder
durch einen Anwalt am Anhorungstag tun und kann auf weitere Veranlassung
durch das Gericht angemessene und relevante Beweise oder Argumente
vorbringen, jedoch unter der Voraussetzung und nur mit Ausnahme triftiger
Grunde, dass das Erscheinen und die Einwande gegen den Vergleich dem
Gericht gegenuber schriftlich begrundet und diesbezugliche Unterlagen dem
Gericht und dem Anwalt der empfangenden Treuhander bis zum 3. November 2014
vorgelegt werden.
-- Fur jede potenziell betroffene Person, die ihren Einspruch nicht gemass der
Verfugung vom 15. August erhebt, gilt dies als Verzicht auf das
Einspruchsrecht (einschliesslich etwaiger Berufungsrechte) und hieraus
entsteht ein endgultiger Ausschluss der Erhebung solcher Einspruche laut
Verfahren gemass Artikel 77 oder bei anderen Gerichtsverfahren, sofern das
Gericht nichts anderes anordnet.
-- Bis zum 3. Dezember 2014 sind samtliche Unterlagen in Beantwortung etwaiger
Einwande oder Vortrage zugunsten des Vergleichs bei Gericht einzureichen
und (i) allen Personen zuzustellen, die Einwande erhoben haben und (ii)
allen Personen zuzustellen, denen die Erlaubnis erteilt wurde, dem Prozess
beizutreten und die offiziell beim Verfahren gemass Artikel 77 laut CPLR #
320 erschienen sind.
-- Ausser im Fall von triftigen Grunden darf nur der Anwalt der empfangenden
Treuhander am Anhorungstag gehort werden, es sei denn, es wurden gemass der
Verfugung vom 15. August Einwande erhoben oder Vortrage zugunsten des
Vergleichs eingereicht.
-- Das Gericht behalt die ausschliessliche Zustandigkeit uber die empfangenden
Treuhander, die empfangenden Treuhandgesellschaften und Kreditinstitute
sowie alle Treuhand-Nutzniesser (vergangene, gegenwartige oder zukunftige)
in allen Angelegenheiten des Vergleichs und des Verfahrens gemass Artikel
77.
-- Wahrend der Anhangigkeit des Verfahrens gemass Artikel 77 konnen die
empfangenden Treuhander um Anweisung des Gerichts ersuchen, bevor sie auf
Geltendmachungen, Behauptungen, Benachrichtigungen oder Anweisungen von
Treuhand-Nutzniessern bezuglich der Angelegenheit des Verfahrens gemass
Artikel 77 reagieren oder Massnahmen ergreifen.
-- Alle erforderlichen Unterlagen oder solche, die von empfangenden
Treuhandern eingereicht werden durfen, oder von Parteien, denen die
Erlaubnis erteilt wurde, dem Prozess beizutreten, sind uber das
e-filing-System des Gerichts ('NYSCEF') zuzustellen, es sei denn, eine
Partei oder ein Empfanger ist davon ausgenommen, sowie per Express oder
personliche Zustellung.
-- Alle Unterlagen, die von einem Gegner oder einer anderen, potenziell
beteiligten Person zugestellt werden, der keine offizielle Erlaubnis
erteilt wurde, dem Prozess beizutreten, sind durch Einreichen uber NYSCEF
zuzustellen, es sei denn, eine Partei oder ein Empfanger ist davon
ausgenommen, sowie per Express oder personliche Zustellung an die
empfangenden Treuhander.
-- Zwei Ausdrucke aller zugestellten Unterlagen sind ebenfalls mit
Zustellungsbestatigung beim fur Part 60 zustandigen Justizbeamten bis zum
erforderlichen Einreichungstermin einzureichen. (Absatz 6 der Verfugung vom
15. August erfordert z. B., dass eine schriftliche Ankundigung des
Erscheinens bis zum 3. November 2014 zugestellt und eingereicht werden
muss. Ausdrucke sind ebenfalls beim fur Part 60 zustandigen Justizbeamten
bis zu diesem Datum einzureichen). Fur alle Unterlagen, fur die diese
Aufforderung zur Klagebegrundung kein Zustellungs- oder Einreichungsdatum
festlegt, sind die zwei Ausdrucke beim fur Part 60 zustandigen
Justizbeamten vor dem Rucksendedatum einzureichen und - falls moglich -
mindestens sieben Tage vor dem Rucksendedatum. Ausser im Fall von triftigen
Grunden wird ein Antrag auf Anhorung nur dann gewahrt, wenn die Ausdrucke
gemass diesem Absatz eingereicht wurden.
-- Fur eine schriftliche Mitteilung des Erscheinens mit Begrundung der
Einwande sowie andere schriftliche Antrage und Unterlagen, die fur Zwecke
im Rahmen des Verfahrens gemass Artikel 77 erforderlich sind oder
eingereicht werden konnen, gelten die nachfolgenden Anforderungen. Die
Unterlagen mussen zweizeilig sein und durfen mit Ausnahme der urkundlichen
Beweise nicht mehr als 15 Seiten umfassen, es sei denn, das Gericht gewahrt
vor dem Einreichen der Unterlagen eine Erweiterung der Seitenbegrenzung.
(Eine schriftliche Mitteilung des Erscheinens, eine Begrundung der Einwande
und ein unterstutzendes Rechtsgutachten durfen z. B. zusammen nicht mehr
als 15 Seiten umfassen) und
-- ein Antrag fur die Erlaubnis, dem Prozess offiziell beizutreten (im
Gegensatz zum Einreichen einer schriftlichen Mitteilung des Erscheinens)
hat durch eine Aufforderung zur Klagebegrundung und nicht durch einen
separaten Antrag zu erfolgen. Bis zum 15. August 2014 zugestellte und
eingereichte Antrage werden vom Gericht akzeptiert.
Die Verfugung vom 15. August kann hier aufgerufen werden:
http://www.rmbstrusteesettlement.com/docs/Interim%20Decision%20and%20Order%20on%
20Order%20to%20Show%20Cause.pdf.
Im Anschluss an die Anhorung gemass Artikel 77 bestimmt das Gericht u. a., ob
die angeforderte gerichtliche Entscheidung gewahrt werden soll und
berucksichtigt andere wichtige Angelegenheiten des abgeanderten Vorschlags des
Vergleichsvertrags. Falls die angeforderte gerichtliche Entscheidung gewahrt
wird und rechtskraftig und unanfechtbar ist (einschliesslich des Ablaufs einer
Frist fur die Beantragung einer im Ermessen des Gerichts liegenden Uberprufung)
und die anderen Bedingungen fur das Inkrafttreten des abgeanderten Vorschlags
des Vergleichsvertrags erfullt sind, tritt der abgeanderte Vorschlag des
Vergleichsvertrags in Kraft mit Wirkung auf die Rechte und Interessen aller
Zertifikatsinhaber und deren Rechtsnachfolger oder Abtretungsempfanger an den
empfangenden Treuhandgesellschaften und Kreditinstituten, einschliesslich des
Verzichts auf Anspruche gegen JPMorgan im Namen der empfangenden
Treuhandgesellschaften und Kreditinstitute in Bezug auf Zusicherungs-,
Gewahrleistungs- und Dienstleistungsanspruche. Eine vollstandige Beschreibung
der hierin vorgesehenen Freistellungen befindet sich im abgeanderten Vorschlag
des Vergleichsvertrags.
Falls das Gericht die angeforderte Entscheidung gewahrt und das Urteil
rechtskraftig und unanfechtbar ist (einschliesslich des Ablaufs einer Frist fur
die Beantragung einer im Ermessen des Gerichts liegenden Uberprufung) und die
anderen Bedingungen fur das Inkrafttreten des abgeanderten Vorschlags des
Vergleichsvertrags erfullt sind, sind alle Zertifikatsinhaber an den
abgeanderten Vorschlag des Vergleichsvertrags gebunden, selbst wenn sie in der
Sache erschienen sind oder Einwande gegen den abgeanderten Vorschlag des
Vergleichsvertrags erhoben haben. Der Antrag, samtliche zu dessen Unterstutzung
eingereichte Unterlagen, samtliche durch das Gericht erlassenen Verfugungen
sowie andere relevante Informationen bezuglich des Verfahrens gemass Artikel 77
konnen online unter http://www.rmbstrusteesettlement.com/index.php (die 'JPM
Proposed Settlement Website') aufgerufen werden. Die Website wird aktualisiert,
sobald neue Unterlagen eingereicht werden oder zusatzliche Anordnungen in dem
Verfahren gemass Artikel 77 erlassen werden. Ausserdem sollten Sie alle beim
Gericht eingereichten Dokumente auf der Website des Gerichts erhalten:
http://iapps.courts.state.ny.us/iscroll/. Fragen werden unter Tel. (855)
382-6461 (innerhalb der USA) oder (513) 785-0998 (ausserhalb der USA) oder per
E-Mail entgegengenommen: questions@rmbstrusteesettlement.com.
Zertifikatsinhaber durfen Anfragen NICHT an das Gericht oder Justizangestellte
richten.
SONSTIGES
Diese Benachrichtigung ist eine Zusammenfassung des abgeanderten Vorschlags des
Vergleichsvertrags und des Verfahrens gemass Artikel 77 und stellt keine
vollstandige Beschreibung davon dar. Sie ist auch keine Zusammenfassung oder
Beschreibung der einschlagigen Gesetze oder juristischen Verfahren.
Zertifikatsinhabern und anderen potenziell beteiligten Personen wird
nahegelegt, die Auswirkungen des abgeanderten Vorschlags des Vergleichsvertrags
sorgfaltig abzuwagen, einschliesslich der Freistellung von den Zusicherungs-,
Gewahrleistungs- und Dienstleistungsanspruchen, und ihre eigenen juristischen
und finanziellen Berater zu konsultieren.
Zertifikatsinhaber und andere an den empfangenden Treuhandgesellschaften und
Kreditinstituten interessierte Personen sollten sich nicht auf die empfangenden
Treuhander, deren Anwalt, Experten oder sonstige Berater des empfangenden
Treuhanders als einzige Informationsquelle verlassen.
Bitte beachten Sie, dass diese Benachrichtigung nicht als Anlage-,
Rechnungslegungs-, Finanz-, Rechts-, Steuer- oder anderweitige Beratung durch
die empfangenden Treuhander oder deren Direktoren, leitenden Angestellten,
Teilhaber, Vertreter, Anwalte oder Mitarbeiter gedacht ist oder als solche
auszulegen ist. Jede naturliche oder juristische Person, die diese
Benachrichtigung erhalt, sollte bezuglich der hier beschriebenen
Angelegenheiten den Rat ihrer eigenen Berater einholen.
ANLAGE A
Liste der empfangenden Treuhandgesellschaften und Kreditinstitute
Akzeptiert unter der Voraussetzung eines rechtsgultigen Gerichtsbeschlusses nach
einem gerichtlichen Verfahren gemass Abschnitt 2.03(c) des abgeanderten
Vorschlags des Vergleichsvertrags.
Falls nicht anderweitig angegeben, gilt die Annahme in Bezug auf alle
Kreditinstitute oder ggf. Unterdarlehens-Gruppen eines bestimmten Trusts.
The Bank of New York Mellon, as Trustee
BALTA 2005-1
BALTA 2005-10
BALTA 2005-2
BALTA 2005-3
BALTA 2005-4
BALTA 2005-5
BALTA 2005-7
BALTA 2005-8
BALTA 2005-9
BALTA 2006-1
BALTA 2006-2
BSABS 2005-SD1
BSABS 2005-SD2
BSABS 2005-SD3
BSABS 2005-SD4
BSABS 2006-2
BSABS 2006-3
BSABS 2006-4
BSABS 2006-SD1
BSABS 2006-SD2
BSABS 2006-SD3
BSABS 2006-SD4
BSABS 2007-1
CHASE 2006-S2
GPMF 2005-AR1
PRIME 2005-1
SAMI 2005-AR1
SAMI 2005-AR2
SAMI 2005-AR3
SAMI 2005-AR4
SAMI 2005-AR6
SAMI 2005-AR7
SAMI 2005-AR8
SAMI 2006-AR1
SAMI 2006-AR2
SAMI 2006-AR3
SAMI 2006-AR4
SAMI 2006-AR5
SAMI 2006-AR6
SAMI 2006-AR7
SAMI 2006-AR8
The Bank of New York Mellon Trust Company, as Trustee
CFLX 2007-1
CFLX 2007-2
CFLX 2007-3
CFLX 2007-M1
CHASE 2006-S3
CHASE 2006-S4
CHASE 2007-A1
CHASE 2007-A2
CHASE 2007-A3
CHASE 2007-S1
CHASE 2007-S2
CHASE 2007-S3
CHASE 2007-S4
CHASE 2007-S5
CHASE 2007-S6
Deutsche Bank National Trust Company
JPMAC 2007-CH1
JPMAC 2007-CH2
JPMAC 2007-CH3
JPMAC 2007-CH4
JPMAC 2007-CH5
JPMAC 2007-HE1
MSST 2007-1
HSBC Bank USA, National Association
BSMF 2006-AC1
JPALT 2006-A5
JPALT 2006-A7
JPALT 2007-A1
JPMMT 2006-A5
JPMMT 2007-A1
JPMMT 2007-A2
JPMMT 2007-A5
JPMMT 2007-A6
LUM 2006-3
U.S. Bank National Association, as Trustee
BALTA 2006-3
BSABS 2005-2
BSABS 2005-3
BSABS 2005-4
BSABS 2005-AC1
BSABS 2005-AC2
BSABS 2005-AC3
BSABS 2005-AC4
BSABS 2005-AC5
BSABS 2005-AC6
BSABS 2005-AC7
BSABS 2005-AC8
BSABS 2005-AC9
BSABS 2005-AQ1
BSABS 2005-AQ2
BSABS 2005-EC1
BSABS 2005-FR1
BSABS 2005-HE1
BSABS 2005-HE10
BSABS 2005-HE11
BSABS 2005-HE12
BSABS 2005-HE2
BSABS 2005-HE3
BSABS 2005-HE4
BSABS 2005-HE5
BSABS 2005-HE6
BSABS 2005-HE7
BSABS 2005-HE8
BSABS 2005-HE9
BSABS 2005-TC1
BSABS 2005-TC2
BSABS 2006-1
BSABS 2006-AC1
BSABS 2006-AC2
BSABS 2006-AC3
BSABS 2006-AC4
BSABS 2006-AC5
BSABS 2006-AQ1
BSABS 2006-EC1
BSABS 2006-EC2
BSABS 2006-HE1
BSABS 2006-HE10
BSABS 2006-HE2
BSABS 2006-HE5
BSABS 2006-HE6
BSABS 2006-HE7
BSABS 2006-HE8
BSABS 2006-HE9
BSABS 2006-IM1
BSABS 2006-PC1
BSABS 2007-AC1
BSABS 2007-AQ1
BSABS 2007-FS1
BSABS 2007-HE1
BSABS 2007-HE2
BSABS 2007-HE3
BSABS 2007-HE4, Loan Group II only
BSABS 2007-HE5
BSABS 2007-HE6
BSABS 2007-HE7
BSARM 2005-1
BSARM 2005-10
BSARM 2005-11
BSARM 2005-12
BSARM 2005-2
BSARM 2005-3
BSARM 2005-4
BSARM 2005-5
BSARM 2005-6
BSARM 2005-7
BSARM 2005-9
BSARM 2006-1
BSARM 2006-2
BSMF 2006-SL5
BUMT 2005-1
CFLX 2005-1
CFLX 2005-2
CFLX 2006-1
CFLX 2006-2
CHASE 2005-A1
CHASE 2005-A2
CHASE 2005-S1
CHASE 2005-S2
CHASE 2005-S3
CHASE 2006-A1
CHASE 2006-S1
EMCM 2005-A
EMCM 2005-B
EMCM 2006-A
JPALT 2005-A2
JPALT 2005-S1
JPALT 2006-A1
JPALT 2006-A2
JPALT 2006-A3
JPALT 2006-A4
JPALT 2006-A6
JPALT 2006-S1
JPALT 2006-S2
JPALT 2006-S3
JPALT 2006-S4
JPALT 2007-A2
JPALT 2007-S1
JPMAC 2005-FLD1
JPMAC 2005-FRE1
JPMAC 2005-OPT1
JPMAC 2005-OPT2
JPMAC 2005-WMC1
JPMAC 2006-ACC1
JPMAC 2006-CH1
JPMAC 2006-CH2
JPMAC 2006-CW1
JPMAC 2006-CW2
JPMAC 2006-FRE1
JPMAC 2006-FRE2
JPMAC 2006-HE1
JPMAC 2006-HE2
JPMAC 2006-HE3, Group 1 only
JPMAC 2006-NC1
JPMAC 2006-NC2
JPMAC 2006-RM1
JPMAC 2006-WMC1
JPMAC 2006-WMC2, Group 1 only
JPMAC 2006-WMC3, Group 1 only
JPMAC 2006-WMC4, Group 1 only
JPMMT 2005-A1
JPMMT 2005-A2
JPMMT 2005-A3
JPMMT 2005-A4
JPMMT 2005-A5
JPMMT 2005-A6
JPMMT 2005-A7
JPMMT 2005-A8
JPMMT 2005-ALT1
JPMMT 2005-S1
JPMMT 2005-S2
JPMMT 2005-S3
JPMMT 2006-A1
JPMMT 2006-A2
JPMMT 2006-A3
JPMMT 2006-A4
JPMMT 2006-A6
JPMMT 2006-A7
JPMMT 2006-S1
JPMMT 2006-S2
JPMMT 2006-S3
JPMMT 2006-S4
JPMMT 2007-A3
JPMMT 2007-A4
JPMMT 2007-S1
JPMMT 2007-S2
JPMMT 2007-S3
LUM 2005-1
PRIME 2005-2
PRIME 2005-3
PRIME 2005-4
PRIME 2005-5
PRIME 2006-1
PRIME 2006-2
PRIME 2006-CL1
PRIME 2007-1
PRIME 2007-2
PRIME 2007-3
SACO 2005-6
SACO 2005-9
SACO 2005-WM1
SACO 2005-WM2
SACO 2005-WM3
SACO 2006-4
SAMI 2005-AR5
Wells Fargo Bank, National Association, as Trustee
Law Debenture Trust Company of New York, as Separate Trustee
BSABS 2005-1
BSABS 2007-AC2
BSABS 2007-AC3
BSABS 2007-AC4
BSABS 2007-AC5
BSABS 2007-AC6
BSARM 2007-3
BSARM 2007-5
BSMF 2006-AR1
BSMF 2006-AR2
BSMF 2006-AR3
BSMF 2006-AR4
BSMF 2006-AR5
BSMF 2007-AR1, Loan Group I only
BSMF 2007-AR2
BSMF 2007-AR3
BSMF 2007-AR4
BSMF 2007-AR5
GPMF 2005-AR2
GPMF 2005-AR3
GPMF 2005-AR4
GPMF 2005-AR5
GPMF 2006-AR1
GPMF 2006-AR2
GPMF 2006-AR3
SACO 2005-1
SACO 2005-2
SACO 2005-3
SACO 2007-VA1
SAMI 2007-AR4
Wilmington Trust, National Association, as Trustee
BALTA 2006-4
BALTA 2006-5, Loan Group II loans only
BALTA 2006-6
BALTA 2006-7
BALTA 2006-8, Loan Group III loans only
BALTA 2007-1, Loan Group II loans only
BALTA 2007-2
BALTA 2007-3
BSAAT 2007-1, Sub-Group III loans only
BSABS 2005-CL1
BSABS 2006-HE3
BSABS 2006-HE4
BSABS 2007-2
BSABS 2007-SD1
BSABS 2007-SD2
BSABS 2007-SD3
BSARM 2006-4
BSARM 2007-1
BSARM 2007-2
BSARM 2007-4
BSSLT 2007-SV1
GPMF 2007-HE1
PRIME 2006-DR1
SACO 2005-4
SACO 2005-5
SACO 2005-7
SACO 2005-8
SACO 2005-10, Loan Group II loans only
SACO 2005-GP1
SACO 2006-1
SACO 2006-12, Loan Group II loans only
SACO 2007-1, Loan Group II loans only
SAMI 2007-AR1
SAMI 2007-AR2
SAMI 2007-AR3
SAMI 2007-AR5
SAMI 2007-AR6
SAMI 2007-AR7, Sub-Loan Group III loans only
Quelle: GCG
Medienkontakt(e): Lael Dowd, GCG, 703.447.4920
News Source: NASDAQ OMX
---------------------------------------------------------------------
11.09.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: GCG
United States
ISIN: US9901530587
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
---------------------------------------------------------------------
286675 11.09.2014