MOLOGEN AG beschließt Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital
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MOLOGEN AG beschließt Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital
05.02.2014 / 21:53
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BZW. INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA,
JAPAN ODER SÜDAFRIKA BESTIMMT.
MOLOGEN AG beschließt Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital
Der Vorstand der MOLOGEN AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats auf
Grundlage des satzungsmäßigen genehmigten Kapitals eine Erhöhung des
Grundkapitals gegen Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts der
Aktionäre von derzeit EUR 15.419.512 auf bis zu EUR 16.960.756 durch
Ausgabe von bis zu 1.541.244 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien
mit Gewinnberechtigung ab dem 1. Januar 2013 beschlossen. Der Mittelzufluss
aus der Kapitalerhöhung dient der weiteren Stärkung der Eigenkapitalbasis
und insbesondere zur Erweiterung der Produktpipeline und der Finanzierung
des dafür notwendigen laufenden Forschungsbetriebs.
Die neuen Aktien werden europäischen qualifizierten Anlegern im Rahmen
einer Privatplatzierung angeboten. Die quirin bank AG, Berlin, begleitet
die Transaktion als Lead Manager und Bookrunner.
Die Platzierung beginnt am heutigen 5. Februar 2014 und wird
voraussichtlich morgen, am 6. Februar 2014, abgeschlossen. Die MOLOGEN AG
wird den Platzierungspreis nach Abschluss eines Bookbuilding-Verfahrens und
abhängig von der Marktsituation mit einem Abschlag von maximal 5 % auf den
volumengewichteten Durchschnittskurs im Xetra-Handel der letzten fünf
Börsenhandelstage oder auf den zuletzt im Xetra-Handel ermittelten
Börsenpreis festsetzen. Die neuen Aktien sollen prospektfrei zum
Börsenhandel zugelassen und in die bestehende Notierung im Teilbereich des
regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard)
an der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen werden.
Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum
Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar.
Diese Bekanntmachung ist kein Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten
Staaten von Amerika. Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von
Amerika nur mit vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung
nur aufgrund einer Ausnahmeregelung unter den Vorschriften des U.S.
Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung (der 'Securities Act')
verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Wenn ein öffentliches Angebot
von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika stattfindet, wird
dieses mittels eines Wertpapierprospekts, den Investoren von der Emittentin
erhalten können, durchgeführt. Dieser Wertpapierprospekt wird detaillierte
Informationen über die Gesellschaft und ihre Geschäftsführung, sowie
Finanzinformationen, enthalten. Es findet kein Öffentlicher Angebot der in
dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von
Amerika statt. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen dürfen die in dieser
Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada, Japan oder
Südafrika, oder an oder für Rechnung von australischen, kanadischen,
japanischen oder Südafrikanischen Einwohnern, nicht verkauft oder zum
Verkauf angeboten werden
Dieses Dokument ist nicht zur allgemeinen Veröffentlichung, Verteilung oder
Weiterleitung im Vereinigten Königreich bestimmt und darf im Vereinigten
Königreich nur an Personen verteilt werden, (i) die Branchenerfahrung mit
Investitionen im Sinne von Artikel 19 (5) der U.K. Financial Services and
Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in ihrer jetzigen
Fassung) (die 'Order') haben oder (ii) die von Artikel 49 (2) (a) bis (d)
der Order ('high net worth entities, unincorporated associations etc.')
erfasst sind (alle solche Personen im folgenden 'Relevante Personen'
genannt). Jede Person im Vereinigten Königreich, die keine Relevante Person
ist, darf nicht auf Grund dieser Mitteilung oder ihres Inhaltes tätig
werden oder auf diese vertrauen. Jede Investition oder
Investitionstätigkeit, auf die sich diese Mitteilung bezieht, ist nur für
Relevante Personen verfügbar und wird nur mit Relevanten Personen
durchgeführt.
Über die MOLOGEN AG
Die MOLOGEN AG ist ein börsennotiertes Biotechnologie-Unternehmen mit Sitz
in Berlin, das innovative Arzneimittel in den Bereichen Onkologie und
Infektionskrankheiten erforscht und klinisch entwickelt. Zu den wichtigsten
Produktkandidaten zählt der DNA Immunmodulator MGN1703, der in den
Indikationen Darmkrebs und Lungenkrebs klinisch entwickelt wird. Die
zellbasierte Krebstherapie MGN1601 zur Behandlung von Nierenkrebs befindet
sich ebenfalls in der klinischen Entwicklungsphase.
MOLOGEN gehört aufgrund der einzigartigen, patentierten Technologien und
innovativen Produktentwicklungen zu den führenden
Biotechnologie-Unternehmen auf den Gebieten der DNA-Medizin und der
zellbasierten Therapien.
Die Aktie der MOLOGEN AG (ISIN DE0006637200) notiert im Prime Standard der
Deutschen Börse.
www.mologen.com
Verbandszugehörigkeiten:
Biotechnologieverbund Berlin-Brandenburg (bbb) e.V. | BIO Deutschland e.V.
| DECHEMA - Gesellschaft für Chemische Technik und Biotechnologie e.V. |
Deutsche Industrievereinigung Biotechnologie (DIB) | Stifterverband für
die Deutsche Wissenschaft e.V. | Vereinigung deutscher
Biotechnologie-Unternehmen (VBU) | Verband Forschender
Arzneimittelhersteller e.V. (VFA) | Verband der Chemischen Industrie e.V.
(VCI)
MIDGE(R), dSLIM(R) und MOLOGEN(R) sind eingetragene Marken der MOLOGEN AG.
MOLOGEN AG
PRESSESERVICE:
Prof. h.c. Peter W. Hübner
Leiter Unternehmenskommunikation
Tel: +49 - 30 - 84 17 88 - 38
Fax: +49 - 30 - 84 17 88 - 50
huebner@mologen.com
INVESTOR RELATIONS:
Jörg Petraß
Tel: +49 - 30 - 84 17 88 - 13
Fax: +49 - 30 - 84 17 88 - 50
investor@mologen.com
Externe Investor Relations
Kirchhoff Consult AG
Sebastian Bucher
Tel: +49 - 40 - 60 91 86 - 18
Fax: +49 - 40 - 60 91 86 - 16
sebastian.bucher@kirchhoff.de
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251282 05.02.2014