😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

DGAP-News: QSC AG beschließt Aktienrückkauf von bis zu 10 Prozent des Grundkapitals (deutsch)

Veröffentlicht am 11.05.2012, 10:57
Aktualisiert 11.05.2012, 11:00
QSC AG beschließt Aktienrückkauf von bis zu 10 Prozent des Grundkapitals

DGAP-News: QSC AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf

QSC AG beschließt Aktienrückkauf von bis zu 10 Prozent des

Grundkapitals

11.05.2012 / 10:57

---------------------------------------------------------------------

Bekanntmachung nach Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003:

QSC AG beschließt Aktienrückkauf von bis zu 10 Prozent des Grundkapitals

Der Vorstand der QSC AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen,

eigene Aktien der Gesellschaft im Umfang von bis zu 10 Prozent des

Grundkapitals, entsprechend bis zu 13.699.913 QSC-Aktien, zu erwerben. Der

Aktienrückkauf soll am 21. Mai 2012 beginnen (frühester möglicher

Erwerbszeitpunkt) und spätestens am 31. Dezember 2012 beendet werden

(spätester möglicher Erwerbszeitpunkt).

Der Vorstand macht damit von dem Ermächtigungsbeschluss der ordentlichen

Hauptversammlung vom 20. Mai 2010 Gebrauch, der den Vorstand gemäß § 71

Abs. 1 Nr. 8 AktG bis zum 19. Mai 2015 zum Erwerb eigener Aktien im Umfang

von bis zu 10 Prozent des Grundkapitals ermächtigt. Die zurück erworbenen

Aktien können zu allen im Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung

vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Dazu gehört insbesondere auch die

Einziehung der Aktien, die Veräußerung der Aktien gegen Barzahlung in der

Nähe des Börsenpreises, die Vorhaltung als Akquisitionswährung und die

Bedienung von Erwerbsrechten, die Mitgliedern des Vorstands der QSC AG

eingeräumt wurden.

Der Rückkauf der Aktien erfolgt in Übereinstimmung mit §§ 14 Abs. 2, 20a

Abs. 3 WpHG unter Beachtung der sog. Safe-Harbor-Regelungen gemäß

Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 vom 22. Dezember 2003 zur Durchführung der

Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates -

Ausnahmeregelungen für Rückkaufprogramme und Kursstabilisierungsmaßnahmen

(nachfolgend 'EU-VO 2273/2003'). Der Rückkauf wird ausschließlich über den

XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse im Auftrag und für Rechnung

der Gesellschaft durch die von der Gesellschaft mandatierte Joh. Berenberg,

Gossler & Co. KG, Hamburg, durchgeführt. Die Joh. Berenberg, Gossler & Co.

KG trifft ihre Entscheidung über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien und

das jeweilige Erwerbsvolumen unabhängig und unbeeinflusst von der

Gesellschaft.

Die Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG hat sich insbesondere verpflichtet,

bei dem Erwerb der QSC-Aktien die Vorgaben des Ermächtigungsbeschlusses der

Hauptversammlung der QSC AG vom 20. Mai 2010 zum Kaufpreis je Aktie sowie

die Handelsbedingungen des Art. 5 der EU-VO 2273/2003 einzuhalten. Der

Erwerbspreis der Aktien (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den

durchschnittlichen Börsenpreis der Aktie der Gesellschaft, wie er in der

Schlussauktion im XETRA-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse an den

jeweils der Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb vorangegangenen fünf

Börsentagen ermittelt wurde, um nicht mehr als 5 Prozent über- oder

unterschreiten. Des Weiteren darf der Kaufpreis je Aktie den Kurs des

letzten im XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse unabhängig

getätigten Abschlusses oder, sollte dieser höher sein, den des höchsten

unabhängigen Kaufangebots im XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse

nicht überschreiten. Bei Zugrundelegung des Schlusskurses der Aktie im

XETRA-Handel am 10. Mai 2012 entspräche das maximale Rückkaufvolumen einem

Betrag von bis zu rund 23,96 Millionen Euro. Das zulässige maximale

tägliche Rückkaufvolumen wurde für die Dauer des Aktienrückkaufprogramms

festgelegt. Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG darf an einem Tag bis zu

144.074 Aktien (entsprechend bis zu 25 Prozent des durchschnittlichen

täglichen Aktienumsatzes im XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse im

Monat vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung) erwerben.

Das Aktienrückkaufprogramm kann im Einklang mit den zu beachtenden

rechtlichen Vorgaben jederzeit ausgesetzt und wieder aufgenommen werden.

Transaktionen werden in einer den Anforderungen des Art. 4 Abs. 4 EU-VO

2273/2003 entsprechenden Weise bekannt gegeben. Zudem wird die QSC AG

wöchentlich über die Fortschritte des Aktienrückkaufs unter www.qsc.de

unter der Rubrik 'Investor Relations' informieren.

Köln, 11. Mai 2012

QSC AG

Der Vorstand

Ende der Corporate News

---------------------------------------------------------------------

11.05.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber

verantwortlich.

Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,

Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und

http://www.dgap.de

---------------------------------------------------------------------

Sprache: Deutsch

Unternehmen: QSC AG

Mathias-Brüggen-Straße 55

50829 Köln

Deutschland

Telefon: +49-221-6698-724

Fax: +49-221-6698-009

E-Mail: invest@qsc.de

Internet: www.qsc.de

ISIN: DE0005137004

WKN: 513700

Indizes: TecDAX

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,

München, Stuttgart





Ende der Mitteilung DGAP News-Service

---------------------------------------------------------------------

169376 11.05.2012

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.