Xerius AG: Hauptversammlung am 14. März 2014
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Xerius AG: Hauptversammlung am 14. März 2014
11.03.2014 / 20:40
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Da Vinci Invest AG
Zugerstr. 46
CH-6314 - Unterägeri
Schweiz
An die
Xerius AG
c/o UBJ. GmbH Haus der Wirtschaft
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
(nur per E-Mail: hv@ubj.de)
nachrichtlich:
Xerius AG
zu Händen des Vorstands
Fruchthallstraße 3
67655 Kaiserslautern
Hauptversammlung am 14. März 2014
Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 9
Wahlvorschlag gemäß §§ 127, 126 AktG zu Tagesordnungspunkt 11
Antrag zur Geschäftsordnung
Sehr geehrter Herr Volkmann, sehr geehrter Herr Müller
hiermit kündige ich zur Hauptversammlung am 14.03.2014 folgende
Gegenanträge zur den Vorschlägen der Verwaltung an:
1. Genehmigtes Kapital (TOP 9)
In der am 04. Februar 2014 im Bundesanzeiger veröffentlichten Einladung zur
ordentlichen Hauptversammlung ist unter Tagesordnungspunkt TOP 9 die
Schaffung eines genehmigten Kapitals vorgesehen, wobei dieses erst nach
Durchführung der in TOP 8 vorgeschlagenen Kapitalerhöhung gegen
Sacheinlage wirksam werden soll.
Der Vorstand soll jedoch nach unserer Auffassung in der Lage sein, der
Gesellschaft schon vorher notwendiges Eigenkapital zuzuführen. Es soll
daher anstelle des genehmigten Kapitals eine ordentliche Kapitalerhöhung
gegen Bareinlagen ohne Ausschluss des Bezugsrechts in Gestalt einer
Bis-Zu-Kapitalerhöhung beschlossen werden.
Dies ist auch unter Tagesordnungspunkt 9 in der bekannt gemachten Form
möglich. In der aktienrechtlichen Literatur werden vergleichbare
Konstellationen als mit § 124 Abs. 4 Satz 1 AktG vereinbar angesehen, so
etwas die Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung gegen Bar- statt
Sacheinlagen sowie eine Kapitalerhöhung unter Wahrung des Bezugsrechts
statt unter Aus- schluss des Bezugsrechts (vgl. etwa Drinhausen in Hölters,
Kommentar zum Aktiengesetz, 2. Aufl. 2014, § 124, Rn. 25 m.w.N.). Durch die
vorgeschlagene Kapitalerhöhung würde der Vor- stand nur für einen auf sechs
Monate begrenzten Zeitraum zur Durchführung einer Kapitalerhö- hung
ermächtigt. Damit stellt die Bis-Zu-Kapitalerhöhung eine weniger
einschneidende Übertragung von Entscheidungsbefugnissen auf den Vorstand
dar als das vorgeschlagene genehmigte Kapital. Da zudem die Ermächtigung
zum Bezugsrechtsrechtsausschluss entfällt, haben die Aktionäre bei
Durchführung der Kapitalerhöhung die Möglichkeit, in die Gesellschaft unter
Wahrung ihrer Beteiligung zu investieren. Lediglich soweit Bezugsrechte
durch die Altaktionäre nicht ausgeübt werden, können neue Aktien auch
außenstehenden Investoren angeboten werden; dies wäre aber auch unter dem
bekanntgemachten Beschlussvorschlag unter Ausnutzung des genehmigten
Kapitals zulässig. Betraglich liegt die Kapitalerhöhung unterhalb des
vorgeschlagenen genehmigten Kapitals. Da demnach der folgende Gegenantrag
zu TOP 9 in jeder Hinsicht innerhalb des bekanntgemachten Rahmens liegt,
sollte die Hauptversammlung die Möglichkeit erhalten, hierüber abzustimmen.
Folgendes soll beschlossen werden:
9.1 Das Grundkapital wird im Wege der ordentlichen Kapitalerhöhung gegen
Bareinlagen von EUR 350.000 um bis zu EUR 7.000.000,00 auf bis zu EUR
7.350.000 durch Ausgabe von bis zu 7.000.000,00 neuen, auf den Inhaber
lautenden Stückaktien im rechnerischen Nennwert von EUR 1,00 je Aktie
erhöht. Die neuen Aktien werden zu einem Ausgabebetrag von
EUR 1,00 je Aktie ausgegeben und sind ab dem 1. Januar 2014
gewinnberechtigt.
9.2 Die neuen Aktien werden von einer Bank oder einem Dritten mit der
Verpflichtung über- nommen, sie den Aktionären zu einem Bezugspreis von EUR
1,00 je Aktie anzubieten, wobei jede Aktie das Recht zum Bezug von 20 neuen
Aktien gewährt. Die Frist zur Ausübung des Bezugsrechts durch die
Aktionäre beträgt zwei Wochen ab Bekanntmachung des Angebots. Soweit nach
Ende der Bezugsfrist nicht alle Aktionäre ihr Bezugsrecht ausgeübt haben,
ist die Bank oder der Dritte berechtigt, die verbleibenden Aktien einem
oder mehreren Investoren zum festgesetzten Bezugspreis zum Bezug
anzubieten. Ein öffentlicher, börslicher Bezugsrechtshandel ist nicht
vorgesehen.
9.3 Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats weitere
Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung zu bestimmen,
insbesondere ist er berechtigt, verbliebene Spitzenbeträge zum
festgesetzten Bezugspreis zu verwerten.
9.4 Die Kapitalerhöhung wird unwirksam, wenn ihre Durchführung nicht
innerhalb von sechs Monaten ab dem Tag der Hauptversammlung im
Handelsregister eingetragen worden ist.
2. Wahlen zum Aufsichtsrat (TOP 11)
In der am 04. Februar 2014 im Bundesanzeiger veröffentlichten Einladung zur
Hauptversammlung ist unter Tagesordnungspunkt 11 die Wahl von Herrn Ingo
Voigt zum Mitglied des Aufsichtsrats vorgeschlagen. Herr Voigt hat mir
aber nun mitgeteilt, aus persönlichen Gründen das Amt für den Fall seiner
Wahl nicht mehr antreten zu wollen.
Vor diesem Hintergrund hat sich die Da Vinci Invest AG entschieden,
entgegen dem Wahlvorschlag des Aufsichtsrats zur Wahl von Herrn Voigt
unter TOP 11 unter Buchstabe b) Herrn Dr. Oliver Maaß zur Wahl zum
Aufsichtsrat vorzuschlagen. Herr Dr. Maaß, geboren am 01.02.1972 und
wohnhaft in München, übt derzeit den Beruf des Rechtsanwalts im Bereich
Gesellschaftsrecht mit Schwerpunkt im Aktienrecht in der Münchner Kanzlei
Heisse Kursawe Eversheds aus und ist daneben Mitglied des Aufsichtsrats der
* Fritz Nols AG, Frankfurt am Main
* arivis AG, Unterschleißheim bei München
* GIG Grundbesitz Immobilien AG, München
* GTM Good Time Music AG, München
* Gramax Capital AG, München
* Nevira Vermögensverwaltung AG, München
* Superwise Video Technologies AG, Wolfratshausen
* Z.E.U.S. Beratungszentrum für Energie und Sanierung AG, München. Sonstige
Mitgliedschaften nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG bestehen nicht.
Herr Dr. Maaß hat sich kurzfristig zur Übernahme des Mandats bereit erklärt
und mitgeteilt, für das Amt zur Verfügung zu stehen.
Des Weiteren beantragt die Da Vinci Invest AG zu beschließen, dass die
Amtszeit der gewählten Mitglieder unmittelbar mit Beendigung der
Hauptversammlung am 14.03.2014 beginnt und nicht erst mit Wirksamwerden der
Satzungsänderungen gemäß Ziffer 10.4.
3. Antrag zur Geschäftsordnung
Ferner beantragt die Da Vinci Invest AG zu beschließen, dass die
Versammlungsleitung auf Herrn Dr. Oliver Maaß übertragen wird.
Die vorgenannten Anträge wird die Da Vinci Invest AG in der
Hauptversammlung am 14. März 2014 nochmals mündlich stellen.
Unterägeri, den 11.03.2014
Da Vinci Invest AG
vertr. d.d. Präsidenten des Verwaltungsrats
Hendrik Klein
Ende der Corporate News
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11.03.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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