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DGAP-Stimmrechte: Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA (deutsch)

Veröffentlicht am 31.05.2012, 09:57
Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA

31.05.2012 09:57

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Unserer Gesellschaft wurde am 29. Mai 2012 vom Ballspielverein Borussia 09

e.V. Dortmund, Dortmund, Deutschland, gemäß § 27a Wertpapierhandelsgesetz

(WpHG) Folgendes mitgeteilt:

'Wir nehmen Bezug auf unsere heutige Stimmrechtsmitteilung gemäß §§ 21 Abs.

1, 22 Abs. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG), mit der wir, der

Ballspielverein Borussia 09 e.V. Dortmund ('Verein'), mitgeteilt haben,

dass unser Stimmrechtsanteil an der Borussia Dortmund GmbH & Co.

Kommanditgesellschaft auf Aktien ('BVB-KGaA') am 25. Mai 2012 die Schwellen

von 10 % und 15 % überschritten hat und an diesem Tag 18,79 % der

Stimmrechte (dies entspricht 11.539.909 Aktien/Stimmrechten) beträgt, dass

der Verein unmittelbar 7,24 % der Stimmrechte (dies entspricht 4.448.000

Aktien/Stimmrechten) hält und die weiteren 11,55 % der Stimmrechte (dies

entspricht 7.091.909 Aktien/Stimmrechten) dem Verein nach § 22 Abs. 2 WpHG

von dem Aktionär Herrn Bernd Geske, Deutschland, zuzurechnen sind. Auslöser

dieser Zurechnung ist eine zwischen dem Verein und Herrn Bernd Geske mit

einer festen Laufzeit zunächst bis zur Jahresmitte 2017 geschlossene

Aktionärsvereinbarung, deren wesentlicher Gegenstand die Verabredung einer

Stimmbindung zugunsten des Vereins hinsichtlich der Aktien an der BVB-KGaA

von Herrn Bernd Geske ist, ferner, dass Herr Bernd Geske und der Verein

sich über Veränderungen der Höhe ihrer Beteiligung an der BVB-KGaA

wechselseitig unterrichten bzw. abstimmen. Dies vorweggeschickt kommen wir

im Weiteren hiermit unserer Mitteilungspflicht gemäß § 27a WpHG wie folgt

nach:

Die Investition, d.h. sowohl die Beteiligung des Vereins an der BVB-KGaA

als auch an der vorgenannten Aktionärsvereinbarung, dient der Umsetzung

strategischer Ziele bzw. der Verwirklichung des Zwecks und der Aufgaben des

Vereins.

Der Verein beabsichtigt, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere

Stimmrechte an der BVB-KGaA durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu

erlangen.

Mit den Stimmrechten an der BVB-KGaA strebt der Verein keine

Einflussnahme auf die Besetzung der Geschäftsführung der Komplementärin

oder des Aufsichtsrats der BVB-KGaA an. Einfluss im vorstehenden Sinne

besteht für den Verein als Alleingesellschafter der Komplementärin (der

Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH).

Der Verein strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der

BVB-KGaA, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und

Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, an.

Hinsichtlich der Herkunft der verwendeten Mittel erklären wir, dass der

Verein die ihm unmittelbar gehörenden Aktien an der BVB-KGaA zu 100 % aus

Eigenmitteln erworben hat und dass bezüglich der ihm nur zugerechneten

Stimmrechte aus den Herrn Bernd Geske gehörenden Aktien keine Mittel vom

Verein aufgewendet wurden, vielmehr ist - wie vorstehend ausgeführt - vom

Verein und Herrn Bernd Geske eine die Zurechnung auslösende

Aktionärsvereinbarung abgeschlossen worden.'

Dortmund, den 31.05.2012

Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA

Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH

31.05.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA

Rheinlanddamm 207 - 209

44139 Dortmund

Deutschland

Internet: www.borussia-aktie.de



Ende der Mitteilung DGAP News-Service



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