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DGAP-Stimmrechte: DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft (deutsch)

Veröffentlicht am 07.11.2014, 15:21
Aktualisiert 07.11.2014, 15:24
DGAP-Stimmrechte: DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft (deutsch)

n DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft

07.11.2014 15:20

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft: Veröffentlichung gemäß § 26

Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Stimmrechtsmitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG

07. November 2014

1. Herr Bernd Förtsch, Deutschland, hat uns am 07. November 2014 gemäß §

21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der DEAG

Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft ('DEAG'), Berlin, Deutschland

- ISIN DE000A0Z23G6 - am 03. November 2014 die Schwelle von 10 % der

Stimmrechte unterschritten hat und zu diesem Tag 9,67 % (das entspricht

1.581.550 Stimmrechten) beträgt.

9,67 % der Stimmrechte (das entspricht 1.581.550 Stimmrechten) sind Herrn

Förtsch nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete

Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende von Bernd Förtsch

kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der DEAG jeweils 3 %

oder mehr beträgt:

- Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA, Frankfurt am Main, Deutschland

über

- Altira Heliad Management GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland über

- Altira Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, Deutschland über

- LION CAPITAL AG, Kulmbach, Deutschland über

- BF Holding GmbH, Kulmbach, Deutschland.

2. Die BF Holding GmbH, Kulmbach, Deutschland, hat uns am 07. November

2014 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an

der DEAG am 03. November 2014 die Schwelle von 10 % der Stimmrechte

unterschritten hat und zu diesem Tag 9,67 % (das entspricht 1.581.550

Stimmrechten) beträgt.

9,67 % der Stimmrechte (das entspricht 1.581.550 Stimmrechten) sind der BF

Holding GmbH nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die Zurechnung

erfolgt dabei über folgende von der BF Holding GmbH kontrollierte

Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der DEAG jeweils 3% oder mehr

beträgt:

- Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA, Frankfurt am Main, Deutschland

über

- Altira Heliad Management GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland über

- Altira Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, Deutschland über

- LION CAPITAL AG, Kulmbach, Deutschland.

3. Die LION CAPITAL AG, Kulmbach, Deutschland, hat uns am 07. November

2014 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an

der DEAG am 03. November 2014 die Schwelle von 10 % der Stimmrechte

unterschritten hat und zu diesem Tag 9,67 % (das entspricht 1.581.550

Stimmrechten) beträgt.

9,67 % der Stimmrechte (das entspricht 1.581.550 Stimmrechten) sind der

LION CAPITAL AG nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die

Zurechnung erfolgt dabei über folgende von der LION CAPITAL AG

kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der DEAG jeweils 3%

oder mehr beträgt:

- Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA, Frankfurt am Main, Deutschland

über

- Altira Heliad Management GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland über

- Altira Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, Deutschland.

Berlin, 07. November 2014

DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft

Potsdamer Straße 58

10785 Berlin

07.11.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft

Potsdamer Straße 58

10785 Berlin

Deutschland

Internet: www.deag.de

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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nn

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