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DGAP-Stimmrechte: FAST Casualwear AG (deutsch)

Veröffentlicht am 12.07.2012, 18:42
Aktualisiert 12.07.2012, 18:44
FAST Casualwear AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

FAST Casualwear AG

12.07.2012 18:41

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Die Kepler Private Shareholders S.A., Luxemburg, Luxemburg, hat uns am 10.

Juli 2012 gemäß § 21 Abs. 1a WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an

der FAST Casualwear AG, Hamburg, Deutschland (ISIN: DE000A1PHFG5, WKN:

A1PHFG) zum Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung der Aktien der FAST

Casualwear AG zum Handel am regulierten Markt der Frankfurter

Wertpapierbörse am 06. Juli 2012 8,834 % (1.000.000 Stimmrechte) beträgt.

Davon sind ihr 8,834% (1.000.000 Stimmrechte) über die Kepler Holding S.A.,

Nyon, Schweiz, die Kepler Participation S.A., Nyon, Schweiz und die Kepler

Capital Markets S.A., Paris, Frankreich nach § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG

zuzurechnen.

Die Kepler Holding S.A., Nyon, Schweiz, hat uns am 10. Juli 2012 gemäß § 21

Abs. 1a WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der FAST Casualwear

AG, Hamburg, Deutschland (ISIN: DE000A1PHFG5, WKN: A1PHFG) zum Zeitpunkt

der erstmaligen Zulassung der Aktien der FAST Casualwear AG zum Handel am

regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse am 06. Juli 2012 8,834 %

(1.000.000 Stimmrechte) beträgt.

Davon sind ihr 8,834% (1.000.000 Stimmrechte) über die Kepler Participation

S.A., Nyon, Schweiz und die Kepler Capital Markets S.A., Paris, Frankreich

nach § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Die Kepler Participation S.A., Nyon, Schweiz, hat uns am 10. Juli 2012

gemäß § 21 Abs. 1a WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der FAST

Casualwear AG, Hamburg, Deutschland (ISIN: DE000A1PHFG5, WKN: A1PHFG) zum

Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung der Aktien der FAST Casualwear AG zum

Handel am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse am 06. Juli

2012 8,834 % (1.000.000 Stimmrechte) beträgt.

Davon sind ihr 8,834% (1.000.000 Stimmrechte) über die Kepler Capital

Markets S.A., Paris, Frankreich nach § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG

zuzurechnen.

Die Kepler Capital Markets S.A., Paris, Frankreich, hat uns am 10. Juli

2012 gemäß § 21 Abs. 1a WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der

FAST Casualwear AG, Hamburg, Deutschland (ISIN: DE000A1PHFG5, WKN: A1PHFG)

zum Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung der Aktien der FAST Casualwear AG

zum Handel am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse am 06. Juli

2012 8,834 % (1.000.000 Stimmrechte) beträgt.

12.07.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: FAST Casualwear AG

Am Herrengraben 1

20459 Hamburg

Deutschland

Internet: www.fast-casualwear.com



Ende der Mitteilung DGAP News-Service



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