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DGAP-Stimmrechte: First Sensor AG (deutsch)

Veröffentlicht am 21.05.2014, 11:44

First Sensor AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

First Sensor AG

21.05.2014 11:44

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 27a Abs. 1 WpHG

First Sensor AG

Peter-Behrens-Str. 15

12459 Berlin

First Sensor-Aktie ISIN DE0007201907 WKN 720190

21. Mai 2014

Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG

mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Die FS Technology Holding S.à r.l. Luxemburg, Luxemburg hat uns gemäß § 27a

Abs. 1 Satz 1 WpHG

am 20. Mai 2014 folgendes mitgeteilt:

'Wir nehmen Bezug auf unsere Meldung gemäß § 21 WpHG vom 24. April 2014

bezüglich des Überschreitens der Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %

und 25 % der Stimmrechte an der First Sensor AG, Berlin.

Das Überschreiten dieser Stimmrechtsschwellen ist nicht auf einen Erwerb

von Aktien der First Sensor AG durch die FS Technology Holding S.à r.l.

zurückzuführen, sondern auf die erstmalige Zurechnung von Stimmrechten aus

Aktien, die von der Alegria Beteiligungsgesellschaft mbH, einer

Tochtergesellschaft der FS Technology Holding S.à r.l., gehalten werden.

Hinsichtlich der mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele teilen wir

Ihnen gemäß § 27a Abs. 1 Sätze 1 und 3 WpHG Folgendes mit:

1. Der zur Überschreitung der Meldeschwellen führende Erwerb von

Stimmrechten ist Folge einer konzerninternen Umstrukturierung, die

weder der Umsetzung strategischer Ziele noch der Erzielung von

Handelsgewinnen dient.

2. Eine Entscheidung, weitere Stimmrechte an der First Sensor AG zu

erwerben oder auf sonstige Weise zu erlangen ist bisher nicht getroffen

worden. Der Erwerb und die Erlangung von Stimmrechten an der First

Sensor AG auf sonstige Weise in den nächsten zwölf Monaten wird daher

vorbehalten.

3. Es wird keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-,

Leitungs- oder Aufsichtsorganen der First Sensor AG angestrebt, die

über die Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung der First Sensor

AG durch die Tochtergesellschaft der FS Technology Holding S.à r.l.

hinausgeht.

4. Es ist keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der First Sensor

AG angestrebt, insbesondere nicht im Hinblick auf das Verhältnis von

Eigen- und Fremdfinanzierung sowie der Dividendenpolitik der First

Sensor AG.

Da die Überschreitung der Stimmrechtsschwellen Folge einer konzerninternen

Umstrukturierung ist, wurden von der FS Technology Holding S.à r.l. weder

Eigen- noch Fremdmittel eingesetzt, um den Erwerb der Stimmrechte zu

finanzieren.'

First Sensor AG

Der Vorstand

21.05.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: First Sensor AG

Peter-Behrens-Straße 15

12459 Berlin

Deutschland

Internet: www.first-sensor.com

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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