First Sensor AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
First Sensor AG
21.05.2014 11:44
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Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 27a Abs. 1 WpHG
First Sensor AG
Peter-Behrens-Str. 15
12459 Berlin
First Sensor-Aktie ISIN DE0007201907 WKN 720190
21. Mai 2014
Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG
mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Die FS Technology Holding S.à r.l. Luxemburg, Luxemburg hat uns gemäß § 27a
Abs. 1 Satz 1 WpHG
am 20. Mai 2014 folgendes mitgeteilt:
'Wir nehmen Bezug auf unsere Meldung gemäß § 21 WpHG vom 24. April 2014
bezüglich des Überschreitens der Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %
und 25 % der Stimmrechte an der First Sensor AG, Berlin.
Das Überschreiten dieser Stimmrechtsschwellen ist nicht auf einen Erwerb
von Aktien der First Sensor AG durch die FS Technology Holding S.à r.l.
zurückzuführen, sondern auf die erstmalige Zurechnung von Stimmrechten aus
Aktien, die von der Alegria Beteiligungsgesellschaft mbH, einer
Tochtergesellschaft der FS Technology Holding S.à r.l., gehalten werden.
Hinsichtlich der mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele teilen wir
Ihnen gemäß § 27a Abs. 1 Sätze 1 und 3 WpHG Folgendes mit:
1. Der zur Überschreitung der Meldeschwellen führende Erwerb von
Stimmrechten ist Folge einer konzerninternen Umstrukturierung, die
weder der Umsetzung strategischer Ziele noch der Erzielung von
Handelsgewinnen dient.
2. Eine Entscheidung, weitere Stimmrechte an der First Sensor AG zu
erwerben oder auf sonstige Weise zu erlangen ist bisher nicht getroffen
worden. Der Erwerb und die Erlangung von Stimmrechten an der First
Sensor AG auf sonstige Weise in den nächsten zwölf Monaten wird daher
vorbehalten.
3. Es wird keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-,
Leitungs- oder Aufsichtsorganen der First Sensor AG angestrebt, die
über die Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung der First Sensor
AG durch die Tochtergesellschaft der FS Technology Holding S.à r.l.
hinausgeht.
4. Es ist keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der First Sensor
AG angestrebt, insbesondere nicht im Hinblick auf das Verhältnis von
Eigen- und Fremdfinanzierung sowie der Dividendenpolitik der First
Sensor AG.
Da die Überschreitung der Stimmrechtsschwellen Folge einer konzerninternen
Umstrukturierung ist, wurden von der FS Technology Holding S.à r.l. weder
Eigen- noch Fremdmittel eingesetzt, um den Erwerb der Stimmrechte zu
finanzieren.'
First Sensor AG
Der Vorstand
21.05.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: First Sensor AG
Peter-Behrens-Straße 15
12459 Berlin
Deutschland
Internet: www.first-sensor.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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