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DGAP-Stimmrechte: HeidelbergCement AG (deutsch)

Veröffentlicht am 13.03.2014, 15:02

HeidelbergCement AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

HeidelbergCement AG

13.03.2014 15:02

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Wir wurden mit Schreiben vom 12. März 2014 über Folgendes informiert:

A. Die KL Holding GmbH, Zossen, Deutschland, hat uns gemäß § 27a WpHG

Folgendes mitgeteilt:

1. Der der Zurechnung der Stimmrechte zugrunde liegende Sachverhalt dient

weder der Erzielung von Handelsgewinnen der Mitteilenden noch der Umsetzung

strategischer Ziele.

2. Wir beabsichtigen derzeit nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate in

wesentlichem Umfang weitere Stimmrechte durch Erwerb oder sonstige Weise zu

erlangen.

3. Eine besondere Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-,

Leitungs- und Aufsichtsorganen streben wir nicht an. Soweit die

Hauptversammlung überhaupt zuständig ist, werden wir über die Ausübung

unserer Stimmrechte Einfluss auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs-

und Aufsichtsorganen nehmen.

4. Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur und der Dividendenpolitik

der Gesellschaft beabsichtigen wir nicht.

5. Der Erwerb der Stimmrechte, die zum Überschreiten der

Stimmrechtsschwelle von 25% geführt haben, beruht auf der Zurechnung von

Stimmrechten. Eigen- oder Fremdmittel wurden zur Finanzierung des Erwerbs

von Stimmrechten daher nicht aufgewendet.

B. Die Kötitzer Ledertuch- und Wachstuch-Werke GmbH, Zossen, Deutschland,

hat uns gemäß § 27a WpHG Folgendes mitgeteilt:

1. Der der Zurechnung der Stimmrechte zugrunde liegende Sachverhalt dient

weder der Erzielung von Handelsgewinnen der Mitteilenden noch der Umsetzung

strategischer Ziele.

2. Wir beabsichtigen derzeit nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate in

wesentlichem Umfang weitere Stimmrechte durch Erwerb oder sonstige Weise zu

erlangen.

3. Eine besondere Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-,

Leitungs- und Aufsichtsorganen streben wir nicht an. Soweit die

Hauptversammlung überhaupt zuständig ist, werden wir über die Ausübung

unserer Stimmrechte Einfluss auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs-

und Aufsichtsorganen nehmen.

4. Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur und der Dividendenpolitik

der Gesellschaft beabsichtigen wir nicht.

5. Der Erwerb der Stimmrechte, die zum Überschreiten der

Stimmrechtsschwelle von 25% geführt haben, beruht auf der Zurechnung von

Stimmrechten. Eigen- oder Fremdmittel wurden zur Finanzierung des Erwerbs

von Stimmrechten daher nicht aufgewendet.

C. Die UBH Holding GmbH, Zossen, Deutschland, hat uns gemäß § 27a WpHG

Folgendes mitgeteilt:

1. Der der Zurechnung der Stimmrechte zugrunde liegende Sachverhalt dient

weder der Erzielung von Handelsgewinnen der Mitteilenden noch der Umsetzung

strategischer Ziele.

2. Wir beabsichtigen derzeit nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate in

wesentlichem Umfang weitere Stimmrechte durch Erwerb oder sonstige Weise zu

erlangen.

3. Eine besondere Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-,

Leitungs- und Aufsichtsorganen streben wir nicht an. Soweit die

Hauptversammlung überhaupt zuständig ist, werden wir über die Ausübung

unserer Stimmrechte Einfluss auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs-

und Aufsichtsorganen nehmen. Im Übrigen ist unser mittelbarer

Gesellschafter Ludwig Merckle Mitglied des Aufsichtsrats sowie des

Personalausschusses des Aufsichtsrats der Gesellschaft und wird in dieser

Eigenschaft ebenfalls Einfluss auf die Besetzung von Verwaltungs-,

Leitungs- und Aufsichtsorganen nehmen.

4. Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur und der Dividendenpolitik

der Gesellschaft beabsichtigen wir nicht.

5. Der Erwerb der Stimmrechte, die zum Überschreiten der

Stimmrechtsschwelle von 25% geführt haben, beruht auf der Zurechnung von

Stimmrechten. Eigen- oder Fremdmittel wurden zur Finanzierung des Erwerbs

von Stimmrechten daher nicht aufgewendet.

D. Die Piwa GmbH, Zossen, Deutschland, hat uns gemäß § 27a WpHG Folgendes

mitgeteilt:

1. Der der Zurechnung der Stimmrechte zugrunde liegende Sachverhalt dient

weder der Erzielung von Handelsgewinnen der Mitteilenden noch der Umsetzung

strategischer Ziele.

2. Wir beabsichtigen derzeit nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate in

wesentlichem Umfang weitere Stimmrechte durch Erwerb oder sonstige Weise zu

erlangen.

3. Eine besondere Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-,

Leitungs- und Aufsichtsorganen streben wir nicht an. Soweit die

Hauptversammlung überhaupt zuständig ist, werden wir über die Ausübung

unserer Stimmrechte Einfluss auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs-

und Aufsichtsorganen nehmen. Im Übrigen ist unser mittelbarer

Gesellschafter Ludwig Merckle Mitglied des Aufsichtsrats sowie des

Personalausschusses des Aufsichtsrats der Gesellschaft und wird in dieser

Eigenschaft ebenfalls Einfluss auf die Besetzung von Verwaltungs-,

Leitungs- und Aufsichtsorganen nehmen.

4. Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur und der Dividendenpolitik

der Gesellschaft beabsichtigen wir nicht.

5. Der Erwerb der Stimmrechte, die zum Überschreiten der

Stimmrechtsschwelle von 25% geführt haben, beruht auf der Zurechnung von

Stimmrechten. Eigen- oder Fremdmittel wurden zur Finanzierung des Erwerbs

von Stimmrechten daher nicht aufgewendet.

E. Die VEM Beteiligungen GmbH, Ulm, Deutschland, hat uns gemäß § 27a WpHG

Folgendes mitgeteilt:

1. Der der Zurechnung der Stimmrechte zugrunde liegende Sachverhalt dient

weder der Erzielung von Handelsgewinnen der Mitteilenden noch der Umsetzung

strategischer Ziele.

2. Wir beabsichtigen derzeit nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate in

wesentlichem Umfang weitere Stimmrechte durch Erwerb oder sonstige Weise zu

erlangen.

3. Eine besondere Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-,

Leitungs- und Aufsichtsorganen streben wir nicht an. Soweit die

Hauptversammlung überhaupt zuständig ist, werden wir über die Ausübung

unserer Stimmrechte Einfluss auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs-

und Aufsichtsorganen nehmen. Im Übrigen ist unser mittelbarer

Gesellschafter Ludwig Merckle Mitglied des Aufsichtsrats sowie des

Personalausschusses des Aufsichtsrats der Gesellschaft und wird in dieser

Eigenschaft ebenfalls Einfluss auf die Besetzung von Verwaltungs-,

Leitungs- und Aufsichtsorganen nehmen.

4. Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur und der Dividendenpolitik

der Gesellschaft beabsichtigen wir nicht.

5. Der Erwerb der Stimmrechte, die zum Überschreiten der

Stimmrechtsschwelle von 25% geführt haben, beruht auf der Zurechnung von

Stimmrechten. Eigen- oder Fremdmittel wurden zur Finanzierung des Erwerbs

von Stimmrechten daher nicht aufgewendet.

F. Die Horst Plaschna Management GmbH & Co. Beteiligungssanierungs- und

verkaufs KG, Ulm, Deutschland, hat uns gemäß § 27a WpHG Folgendes

mitgeteilt:

1. Der der Zurechnung der Stimmrechte zugrunde liegende Sachverhalt dient

weder der Erzielung von Handelsgewinnen der Mitteilenden noch der Umsetzung

strategischer Ziele.

2. Wir beabsichtigen derzeit nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate in

wesentlichem Umfang weitere Stimmrechte durch Erwerb oder sonstige Weise zu

erlangen.

3. Eine besondere Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-,

Leitungs- und Aufsichtsorganen streben wir nicht an. Soweit die

Hauptversammlung überhaupt zuständig ist, werden wir über die Ausübung

unserer Stimmrechte Einfluss auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs-

und Aufsichtsorganen nehmen. Im Übrigen ist unser mittelbarer

Gesellschafter Ludwig Merckle Mitglied des Aufsichtsrats sowie des

Personalausschusses des Aufsichtsrats der Gesellschaft und wird in dieser

Eigenschaft ebenfalls Einfluss auf die Besetzung von Verwaltungs-,

Leitungs- und Aufsichtsorganen nehmen.

4. Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur und der Dividendenpolitik

der Gesellschaft beabsichtigen wir nicht.

5. Der Erwerb der Stimmrechte, die zum Überschreiten der

Stimmrechtsschwelle von 25% geführt haben, beruht auf der Zurechnung von

Stimmrechten. Eigen- oder Fremdmittel wurden zur Finanzierung des Erwerbs

von Stimmrechten daher nicht aufgewendet.

G. Die VEM Vermögensverwaltung Aktiengesellschaft, Zossen, Deutschland, hat

uns gemäß § 27a WpHG Folgendes mitgeteilt:

1. Der der Zurechnung der Stimmrechte zugrunde liegende Sachverhalt dient

weder der Erzielung von Handelsgewinnen der Mitteilenden noch der Umsetzung

strategischer Ziele.

2. Wir beabsichtigen derzeit nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate in

wesentlichem Umfang weitere Stimmrechte durch Erwerb oder sonstige Weise zu

erlangen.

3. Eine besondere Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-,

Leitungs- und Aufsichtsorganen streben wir nicht an. Soweit die

Hauptversammlung überhaupt zuständig ist, werden wir über die Ausübung

unserer Stimmrechte Einfluss auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs-

und Aufsichtsorganen nehmen. Im Übrigen ist unser mittelbarer

Gesellschafter Ludwig Merckle Mitglied des Aufsichtsrats sowie des

Personalausschusses des Aufsichtsrats der Gesellschaft und wird in dieser

Eigenschaft ebenfalls Einfluss auf die Besetzung von Verwaltungs-,

Leitungs- und Aufsichtsorganen nehmen.

4. Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur und der Dividendenpolitik

der Gesellschaft beabsichtigen wir nicht.

5. Der Erwerb der Stimmrechte, die zum Überschreiten der

Stimmrechtsschwelle von 25% geführt haben, beruht auf der Zurechnung von

Stimmrechten. Eigen- oder Fremdmittel wurden zur Finanzierung des Erwerbs

von Stimmrechten daher nicht aufgewendet.

H. Die VEM Spohn GmbH, Zossen, Deutschland, hat uns gemäß § 27a WpHG

Folgendes mitgeteilt:

1. Der der Zurechnung der Stimmrechte zugrunde liegende Sachverhalt dient

weder der Erzielung von Handelsgewinnen der Mitteilenden noch der Umsetzung

strategischer Ziele.

2. Wir beabsichtigen derzeit nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate in

wesentlichem Umfang weitere Stimmrechte durch Erwerb oder sonstige Weise zu

erlangen.

3. Eine besondere Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-,

Leitungs- und Aufsichtsorganen streben wir nicht an. Soweit die

Hauptversammlung überhaupt zuständig ist, werden wir über die Ausübung

unserer Stimmrechte Einfluss auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs-

und Aufsichtsorganen nehmen. Im Übrigen ist unser mittelbarer

Gesellschafter Ludwig Merckle Mitglied des Aufsichtsrats sowie des

Personalausschusses des Aufsichtsrats der Gesellschaft und wird in dieser

Eigenschaft ebenfalls Einfluss auf die Besetzung von Verwaltungs-,

Leitungs- und Aufsichtsorganen nehmen.

4. Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur und der Dividendenpolitik

der Gesellschaft beabsichtigen wir nicht.

5. Der Erwerb der Stimmrechte, die zum Überschreiten der

Stimmrechtsschwelle von 25% geführt haben, beruht auf der Zurechnung von

Stimmrechten. Eigen- oder Fremdmittel wurden zur Finanzierung des Erwerbs

von Stimmrechten daher nicht aufgewendet.

Heidelberg, den 13. März 2014

Der Vorstand

13.03.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: HeidelbergCement AG

Berliner Straße 6

69120 Heidelberg

Deutschland

Internet: www.heidelbergcement.com

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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