KION GROUP AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
KION GROUP AG
25.04.2014 10:56
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KION GROUP AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung
Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 27a WpHG
Die KKR PEI GP Limited, geschäftsansässig c/o Maples Corporate Services
Limited, PO Box 309, Ugland House, George Town, Grand Cayman, Kaimaninseln,
hat der KION GROUP AG, Wiesbaden, Deutschland, am 24. April 2014 unter
Bezugnahme auf ihre Stimmrechtsmitteilungen gemäß §§ 21 Abs. 1, 22 Abs. 1
Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 WpHG vom 2. April 2014 bezüglich der am 1. April 2014
erfolgten Überschreitung der Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%
und 50% der Stimmrechte an der KION GROUP AG durch die KKR PEI GP Limited
gemäß § 27a Abs. 1 WpHG Folgendes mitgeteilt:
'1. Ziele des Erwerbs der Stimmrechte (§ 27a Abs. 1 Sätze 1 und 3 WpHG)
a) Die indirekte Beteiligung an der KION GROUP AG ist Folge einer
konzerninternen Umstrukturierung, die weder der Umsetzung strategischer
Ziele noch der Erzielung von Handelsgewinnen dient.
b) Die KKR PEI GP Limited beabsichtigt nicht, innerhalb der nächsten zwölf
Monate direkt oder indirekt weitere Stimmrechte an der KION GROUP AG durch
Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.
c) Die KKR PEI GP Limited strebt keine Einflussnahme auf die Besetzung von
Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorganen der KION GROUP AG an, die
über die Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung der KION GROUP AG
durch (mittelbare) Tochtergesellschaften der KKR PEI GP Limited hinausgeht.
d) Die KKR PEI GP Limited strebt keine wesentliche Änderung der
Kapitalstruktur der KION GROUP AG an, insbesondere nicht im Hinblick auf
das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik.
2. Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel (§ 27a
Abs. 1 Satz 4 WpHG)
Die Stimmrechte an der KION GROUP AG werden der KKR PEI GP Limited gemäß §
22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 2 WpHG zugerechnet. Die Überschreitung der
Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30% und 50% der Stimmrechte an
der KION GROUP AG durch die KKR PEI GP Limited ist Folge einer
konzerninternen Umstrukturierung. Daher wurden von der KKR PEI GP Limited
weder Eigen- noch Fremdmittel eingesetzt, um den Erwerb der Stimmrechte zu
finanzieren.'
Wiesbaden, 25. April 2014
KION GROUP AG
Der Vorstand
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Abraham-Lincoln-Str. 21
65189 Wiesbaden
Deutschland
Internet: www.kiongroup.com
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