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DGAP-Stimmrechte: Symrise AG (deutsch)

Veröffentlicht am 19.03.2014, 16:30

Symrise AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Symrise AG

19.03.2014 16:30

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Veröffentlichung gemäß § 27a Abs. 2 WpHG

a) Die Sun Life Financial Inc., Toronto, Ontario, Kanada, hat uns am 17.

März 2014 gemäß § 27a Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sie in Bezug auf ihre

Mitteilung vom 27. Februar 2014 (Überschreitung der Schwelle von 10 % zum

25. Februar 2014) mit dem Erwerb der Stimmrechte folgende Ziele verfolgt:

1. Der Meldepflichtige selbst hält direkt keine Stimmrechte an der

Gesellschaft. Alle Stimmrechte werden vollständig nach § 22 Abs. 1 Satz 1

Nr. 6 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zugerechnet.

Die Investition der Tochtergesellschaft des Meldepflichtigen eine

Investmentgesellschaft, die Anlagen im Namen ihrer Kunden tätigt - dient

ausschließlich der Erzielung von Handelsgewinnen.

Die Investition dient nicht der Umsetzung strategischer Ziele.

2. Der Meldepflichtige beabsichtigt derzeit nicht innerhalb der nächsten

zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu

erlangen. Es ist aber möglich, dass die Tochtergesellschaft des

Meldepflichtigen weitere Stimmrechte jedoch dann mit hoher

Wahrscheinlichkeit in den nächsten zwölf Monaten erwirbt, wenn der Erwerb

der Stimmrechte für ihre Kunden vorteilhaft erscheint. Diese Stimmrechte

würden dann dem Meldepflichtigen erneut zugerechnet werden.

3. Der Meldepflichtige strebt keine Einflussnahme auf die Besetzung von

Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Gesellschaft an.

4. Der Meldepflichtige strebt keine wesentliche Änderung der

Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das

Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.

Hinsichtlich der Herkunft der verwendeten Mittel zur Finanzierung des

Erwerbs der Stimmrechte teilen wir hiermit gemäß § 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG

mit, dass der Meldepflichtige keine Eigen- oder Fremdmittel für den Erwerb

der Stimmrechte aufgenommen hat. Alle Stimmrechte wurden vollständig

zugerechnet nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG

(10,02% der Stimmrechte).

b) Die Sun Life Global Investments Inc., Toronto, Ontario, Kanada, hat uns

am 17. März 2014 gemäß § 27a Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sie in Bezug auf

ihre Mitteilung vom 27. Februar 2014 (Überschreitung der Schwelle von 10 %

zum 25. Februar 2014) mit dem Erwerb der Stimmrechte folgende Ziele

verfolgt:

1. Der Meldepflichtige selbst hält direkt keine Stimmrechte an der

Gesellschaft. Alle Stimmrechte werden vollständig nach § 22 Abs. 1 Satz 1

Nr. 6 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zugerechnet.

Die Investition der Tochtergesellschaft des Meldepflichtigen - eine

Investmentgesellschaft, die Anlagen im Namen ihrer Kunden tätigt dient

ausschließlich der Erzielung von Handelsgewinnen. Die Investition dient

nicht der Umsetzung strategischer Ziele.

2. Der Meldepflichtige beabsichtigt derzeit nicht innerhalb der nächsten

zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu

erlangen. Es ist aber möglich, dass die Tochtergesellschaft des

Meldepflichtigen weitere Stimmrechte jedoch dann mit hoher

Wahrscheinlichkeit in den nächsten zwölf Monaten erwirbt, wenn der Erwerb

der Stimmrechte für ihre Kunden vorteilhaft erscheint. Diese Stimmrechte

würden dann dem Meldepflichtigen erneut zugerechnet werden.

3. Der Meldepflichtige strebt keine Einflussnahme auf die Besetzung von

Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Gesellschaft an.

4. Der Meldepflichtige strebt keine wesentliche Änderung der

Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das

Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.

Hinsichtlich der Herkunft der verwendeten Mittel zur Finanzierung des

Erwerbs der Stimmrechte teilen wir hiermit gemäß § 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG

mit, dass der Meldepflichtige keine Eigen- oder Fremdmittel für den Erwerb

der Stimmrechte aufgenommen hat. Alle Stimmrechte wurden vollständig

zugerechnet nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG

(10,02% der Stimmrechte).

c) Die Sun Life Assurance Company of Canada - U.S. Operations Holdings

Inc., Wellesley Hills, Massachusetts, USA, hat uns am 17. März 2014 gemäß §

27a Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sie in Bezug auf ihre Mitteilung vom 27.

Februar 2014 (Überschreitung der Schwelle von 10 % zum 25. Februar 2014)

mit dem Erwerb der Stimmrechte folgende Ziele verfolgt:

1. Der Meldepflichtige selbst hält direkt keine Stimmrechte an der

Gesellschaft. Alle Stimmrechte werden vollständig nach § 22 Abs. 1 Satz 1

Nr. 6 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zugerechnet. Die Investition der

Tochtergesellschaft des Meldepflichtigen - eine Investmentgesellschaft, die

Anlagen im Namen ihrer Kunden tätigt dient ausschließlich der Erzielung

von Handelsgewinnen.

Die Investition dient nicht der Umsetzung strategischer Ziele.

2. Der Meldepflichtige beabsichtigt derzeit nicht innerhalb der nächsten

zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu

erlangen. Es ist aber möglich, dass die Tochtergesellschaft des

Meldepflichtigen weitere Stimmrechte jedoch dann mit hoher

Wahrscheinlichkeit in den nächsten zwölf Monaten erwirbt, wenn der Erwerb

der Stimmrechte für ihre Kunden vorteilhaft erscheint. Diese Stimmrechte

würden dann dem Meldepflichtigen erneut zugerechnet werden.

3. Der Meldepflichtige strebt keine Einflussnahme auf die Besetzung von

Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Gesellschaft an.

4. Der Meldepflichtige strebt keine wesentliche Änderung der

Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das

Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.

Hinsichtlich der Herkunft der verwendeten Mittel zur Finanzierung des

Erwerbs der Stimmrechte teilen wir hiermit gemäß § 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG

mit, dass der Meldepflichtige keine Eigen- oder Fremdmittel für den Erwerb

der Stimmrechte aufgenommen hat. Alle Stimmrechte wurden vollständig

zugerechnet nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG

(10,02% der Stimmrechte).

d) Die Sun Life Financial (U.S.) Holdings Inc., Wellesley Hills,

Massachusetts, USA, hat uns am 17. März 2014 gemäß § 27a Abs. 1 WpHG

mitgeteilt, dass sie in Bezug auf ihre Mitteilung vom 27. Februar 2014

(Überschreitung der Schwelle von 10 % zum 25. Februar 2014) mit dem Erwerb

der Stimmrechte folgende Ziele verfolgt:

1. Der Meldepflichtige selbst hält direkt keine Stimmrechte an der

Gesellschaft. Alle Stimmrechte werden vollständig nach § 22 Abs. 1 Satz 1

Nr. 6 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zugerechnet.

Die Investition der Tochtergesellschaft des Meldepflichtigen - eine

Investmentgesellschaft, die Anlagen im Namen ihrer Kunden tätigt dient

ausschließlich der Erzielung von Handelsgewinnen.

Die Investition dient nicht der Umsetzung strategischer Ziele.

2. Der Meldepflichtige beabsichtigt derzeit nicht innerhalb der nächsten

zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu

erlangen. Es ist aber möglich, dass die Tochtergesellschaft des

Meldepflichtigen weitere Stimmrechte jedoch dann mit hoher

Wahrscheinlichkeit in den nächsten zwölf Monaten erwirbt, wenn der Erwerb

der Stimmrechte für ihre Kunden vorteilhaft erscheint. Diese Stimmrechte

würden dann dem Meldepflichtigen erneut zugerechnet werden.

3. Der Meldepflichtige strebt keine Einflussnahme auf die Besetzung von

Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Gesellschaft an.

4. Der Meldepflichtige strebt keine wesentliche Änderung der

Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das

Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.

Hinsichtlich der Herkunft der verwendeten Mittel zur Finanzierung des

Erwerbs der Stimmrechte teilen wir hiermit gemäß § 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG

mit, dass der Meldepflichtige keine Eigen- oder Fremdmittel für den Erwerb

der Stimmrechte aufgenommen hat. Alle Stimmrechte wurden vollständig

zugerechnet nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG

(10,02% der Stimmrechte).

e) Die Sun Life Financial (U.S.) Investments LLC, Wellesley Hills,

Massachusetts, USA, hat uns am 17. März 2014 gemäß § 27a Abs. 1 WpHG

mitgeteilt, dass sie in Bezug auf ihre Mitteilung vom 27. Februar 2014

(Überschreitung der Schwelle von 10 % zum 25. Februar 2014) mit dem Erwerb

der Stimmrechte folgende Ziele verfolgt:

1. Der Meldepflichtige selbst hält direkt keine Stimmrechte an der

Gesellschaft. Alle Stimmrechte werden vollständig nach § 22 Abs. 1 Satz 1

Nr. 6 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zugerechnet.

Die Investition der Tochtergesellschaft des Meldepflichtigen - eine

Investmentgesellschaft, die Anlagen im Namen ihrer Kunden tätigt dient

ausschließlich der Erzielung von Handelsgewinnen.

Die Investition dient nicht der Umsetzung strategischer Ziele.

2. Der Meldepflichtige beabsichtigt derzeit nicht innerhalb der nächsten

zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu

erlangen. Es ist aber möglich, dass die Tochtergesellschaft des

Meldepflichtigen weitere Stimmrechte jedoch dann mit hoher

Wahrscheinlichkeit in den nächsten zwölf Monaten erwirbt, wenn der Erwerb

der Stimmrechte für ihre Kunden vorteilhaft erscheint. Diese Stimmrechte

würden dann dem Meldepflichtigen erneut zugerechnet werden.

3. Der Meldepflichtige strebt keine Einflussnahme auf die Besetzung von

Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Gesellschaft an.

4. Der Meldepflichtige strebt keine wesentliche Änderung der

Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das

Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.

Hinsichtlich der Herkunft der verwendeten Mittel zur Finanzierung des

Erwerbs der Stimmrechte teilen wir hiermit gemäß § 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG

mit, dass der Meldepflichtige keine Eigen- oder Fremdmittel für den Erwerb

der Stimmrechte aufgenommen hat. Alle Stimmrechte wurden vollständig

zugerechnet nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG

(10,02% der Stimmrechte).

f) Die Sun Life of Canada (U.S.) Financial Services Holdings Inc., Boston,

Massachusetts, USA, hat uns am 17. März 2014 gemäß § 27a Abs. 1 WpHG

mitgeteilt, dass sie in Bezug auf ihre Mitteilung vom 27. Februar 2014

(Überschreitung der Schwelle von 10 % zum 25. Februar 2014) mit dem Erwerb

der Stimmrechte folgende Ziele verfolgt:

1. Der Meldepflichtige selbst hält direkt keine Stimmrechte an der

Gesellschaft. Alle Stimmrechte werden vollständig nach § 22 Abs. 1 Satz 1

Nr. 6 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zugerechnet.

Die Investition der Tochtergesellschaft des Meldepflichtigen - eine

Investmentgesellschaft, die Anlagen im Namen ihrer Kunden tätigt dient

ausschließlich der Erzielung von Handelsgewinnen.

Die Investition dient nicht der Umsetzung strategischer Ziele.

2. Der Meldepflichtige beabsichtigt derzeit nicht innerhalb der nächsten

zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu

erlangen. Es ist aber möglich, dass die Tochtergesellschaft des

Meldepflichtigen weitere Stimmrechte jedoch dann mit hoher

Wahrscheinlichkeit in den nächsten zwölf Monaten erwirbt, wenn der Erwerb

der Stimmrechte für ihre Kunden vorteilhaft erscheint. Diese Stimmrechte

würden dann dem Meldepflichtigen erneut zugerechnet werden.

3. Der Meldepflichtige strebt keine Einflussnahme auf die Besetzung von

Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Gesellschaft an.

4. Der Meldepflichtige strebt keine wesentliche Änderung der

Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das

Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.

Hinsichtlich der Herkunft der verwendeten Mittel zur Finanzierung des

Erwerbs der Stimmrechte teilen wir hiermit gemäß § 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG

mit, dass der Meldepflichtige keine Eigen- oder Fremdmittel für den Erwerb

der Stimmrechte aufgenommen hat. Alle Stimmrechte wurden vollständig

zugerechnet nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG

(10,02% der Stimmrechte).

g) Die Massachusetts Financial Services Company (MFS), Boston,

Massachusetts, USA, hat uns am 17. März 2014 gemäß § 27a Abs. 1 WpHG

mitgeteilt, dass sie in Bezug auf ihre Mitteilung vom 27. Februar 2014

(Überschreitung der Schwelle von 10 % zum 25. Februar 2014) mit dem Erwerb

der Stimmrechte folgende Ziele verfolgt:

1. Die Investition dient ausschließlich der Erzielung von Handelsgewinnen.

Die Investition dient nicht der Umsetzung strategischer Ziele.

2. Der Meldepflichtige beabsichtigt derzeit nicht innerhalb der nächsten

zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu

erlangen. Da der Meldepflichtige eine Investmentgesell- schaft ist, die

Anlagen im Namen ihrer Kunden tätigt, werden weitere Stimmrechte jedoch

dann mit hoher Wahrscheinlichkeit in den nächsten zwölf Monaten erworben,

wenn der Erwerb der Stimmrechte für ihre Kunden vorteilhaft erscheint.

3. Der Meldepflichtige strebt keine Einflussnahme auf die Besetzung von

Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Gesellschaft an.

4. Der Meldepflichtige strebt keine wesentliche Änderung der

Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das

Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.

Hinsichtlich der Herkunft der verwendeten Mittel zur Finanzierung des

Erwerbs der Stimmrechte teilen wir hiermit gemäß § 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG

mit, dass der Meldepflichtige keine Eigen- oder Fremdmittel für den Erwerb

der Stimmrechte aufgenommen hat. Alle Stimmrechte wurden vollständig

zugerechnet nach

§ 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG (7,83% der Stimmrechte) und

§ 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG (2,19% der

Stimmrechte), (insgesamt 10,02% der Stimmrechte).

Holzminden, im März 2014

Symrise Aktiengesellschaft

Der Vorstand

19.03.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Symrise AG

Mühlenfeldstraße 1

37603 Holzminden

Deutschland

Internet: www.symrise.com

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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