Zielgesellschaft: Douglas Holding AG; Bieter: Beauty Holding Three AG
WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
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15. Oktober 2012
Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen
öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 i.V.m. §§ 29, 34 des
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Bieterin:
Beauty Holding Three AG
Beim Strohhause 27
20097 Hamburg
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB
94533
Zielgesellschaft:
DOUGLAS HOLDING AG
Kabeler Straße 4
58099 Hagen
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 242
ISIN: DE0006099005 (WKN 609900)
Die Beauty Holding Three AG (die 'Bieterin'), eine Holdinggesellschaft im
Besitz von durch Advent International Corporation beratenen Fonds, hat
heute entschieden, den Aktionären der DOUGLAS HOLDING AG im Wege eines
freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots anzubieten, ihre auf den
Inhaber lautenden Stückaktien der DOUGLAS HOLDING AG (die 'Douglas-Aktien')
gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 38,00 je Douglas-Aktie in
bar zu erwerben (das 'Übernahmeangebot').
Die Angebotsunterlage für das öffentliche Übernahmeangebot und weitere
Informationen zu dem öffentlichen Übernahmeangebot werden im Internet unter
www.douglas-offer.com veröffentlicht.
Weitere Informationen:
Das Übernahmeangebot wird unter anderem unter den Bedingungen der
kartellrechtlichen Freigabe und einer Mindestannahmequote von 75 % stehen.
Die Bieterin wird in der Angebotsunterlage verbindlich und unwiderruflich
erklären, dass sie den Angebotspreis während der Annahmefrist und der
weiteren Annahmefrist nicht erhöhen wird. Die Bieterin wird den
Angebotspreis also nicht im Wege einer Änderung des Angebots nach § 21 Abs.
1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG erhöhen. Die Bieterin und mit ihr gemeinsam handelnde
Personen oder deren Tochterunternehmen werden nach der Veröffentlichung der
Angebotsunterlage bis zur Veröffentlichung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
WpÜG auch keine Aktien von DOUGLAS HOLDING AG börslich oder außerbörslich
zu einer höheren Gegenleistung als den Angebotspreis erwerben oder einen
solchen Erwerb zu einer höheren Gegenleistung vereinbaren.
Im Übrigen wird das Übernahmeangebot zu den in der Angebotsunterlage
enthaltenen Bestimmungen und Bedingungen ergehen.
Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung
zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der DOUGLAS HOLDING AG.
Die endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere das
Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der
Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt.
Investoren und Inhabern von Aktien der DOUGLAS HOLDING AG wird dringend
empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit
dem Angebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht
worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.
Hamburg, den 15. Oktober 2012
Beauty Holding Three AG
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Notiert: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), Berlin,
Düsseldorf und Hamburg; Freiverkehr in Hannover, München, Stuttgart
Ende der WpÜG-Meldung
15.10.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Notiert: Regulierter Markt in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Prime
Standard) und Hamburg; Freiverkehr in Hannover, München und Stuttgart
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Beim Strohhause 27
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Zielgesellschaft:
DOUGLAS HOLDING AG
Kabeler Straße 4
58099 Hagen
Deutschland
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ISIN: DE0006099005 (WKN 609900)
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Besitz von durch Advent International Corporation beratenen Fonds, hat
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freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots anzubieten, ihre auf den
Inhaber lautenden Stückaktien der DOUGLAS HOLDING AG (die 'Douglas-Aktien')
gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 38,00 je Douglas-Aktie in
bar zu erwerben (das 'Übernahmeangebot').
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Weitere Informationen:
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Personen oder deren Tochterunternehmen werden nach der Veröffentlichung der
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zu einer höheren Gegenleistung als den Angebotspreis erwerben oder einen
solchen Erwerb zu einer höheren Gegenleistung vereinbaren.
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Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der
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dem Angebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht
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