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DGAP-WpÜG: Übernahmeangebot DE0006099005; DE0006099005

Veröffentlicht am 15.10.2012, 10:19
Zielgesellschaft: Douglas Holding AG; Bieter: Beauty Holding Three AG

WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.

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15. Oktober 2012

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen

öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 i.V.m. §§ 29, 34 des

Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Bieterin:

Beauty Holding Three AG

Beim Strohhause 27

20097 Hamburg

Deutschland

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB

94533

Zielgesellschaft:

DOUGLAS HOLDING AG

Kabeler Straße 4

58099 Hagen

Deutschland

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 242

ISIN: DE0006099005 (WKN 609900)

Die Beauty Holding Three AG (die 'Bieterin'), eine Holdinggesellschaft im

Besitz von durch Advent International Corporation beratenen Fonds, hat

heute entschieden, den Aktionären der DOUGLAS HOLDING AG im Wege eines

freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots anzubieten, ihre auf den

Inhaber lautenden Stückaktien der DOUGLAS HOLDING AG (die 'Douglas-Aktien')

gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 38,00 je Douglas-Aktie in

bar zu erwerben (das 'Übernahmeangebot').

Die Angebotsunterlage für das öffentliche Übernahmeangebot und weitere

Informationen zu dem öffentlichen Übernahmeangebot werden im Internet unter

www.douglas-offer.com veröffentlicht.

Weitere Informationen:

Das Übernahmeangebot wird unter anderem unter den Bedingungen der

kartellrechtlichen Freigabe und einer Mindestannahmequote von 75 % stehen.

Die Bieterin wird in der Angebotsunterlage verbindlich und unwiderruflich

erklären, dass sie den Angebotspreis während der Annahmefrist und der

weiteren Annahmefrist nicht erhöhen wird. Die Bieterin wird den

Angebotspreis also nicht im Wege einer Änderung des Angebots nach § 21 Abs.

1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG erhöhen. Die Bieterin und mit ihr gemeinsam handelnde

Personen oder deren Tochterunternehmen werden nach der Veröffentlichung der

Angebotsunterlage bis zur Veröffentlichung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

WpÜG auch keine Aktien von DOUGLAS HOLDING AG börslich oder außerbörslich

zu einer höheren Gegenleistung als den Angebotspreis erwerben oder einen

solchen Erwerb zu einer höheren Gegenleistung vereinbaren.

Im Übrigen wird das Übernahmeangebot zu den in der Angebotsunterlage

enthaltenen Bestimmungen und Bedingungen ergehen.

Wichtiger Hinweis:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung

zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der DOUGLAS HOLDING AG.

Die endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere das

Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der

Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für

Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt.

Investoren und Inhabern von Aktien der DOUGLAS HOLDING AG wird dringend

empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit

dem Angebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht

worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Hamburg, den 15. Oktober 2012

Beauty Holding Three AG

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Notiert: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), Berlin,

Düsseldorf und Hamburg; Freiverkehr in Hannover, München, Stuttgart

Ende der WpÜG-Meldung

15.10.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Standard) und Hamburg; Freiverkehr in Hannover, München und Stuttgart

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