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DGB: Bei Energiepreisbremsen 'Abkassieren' von Firmen verhindern

Veröffentlicht am 12.12.2022, 15:06
Aktualisiert 12.12.2022, 15:15

BERLIN (dpa-AFX) - DGB-Chefin Yasmin Fahimi hat die Bundesregierung bei den geplanten Energiepreisbremsen vor einer Aufweichung bei geplanten Auflagen für Unternehmen gewarnt. Fahimi sagte am Montag der Deutschen Presse-Agentur, die Gewerkschaften hätten sich schon früh für Strom- und Gaspreisbremsen ausgesprochen, für Privathaushalte ebenso wie für Betriebe. "Die geplante Förderung ist zur Sicherung des Industriestandortes Deutschland unverzichtbar. Klar ist aber auch: Öffentliches Geld darf es nur gegen Beschäftigungssicherung geben. Wir müssen verhindern, dass Unternehmen abkassieren und anschließend Arbeitsplätze streichen."

Wenn die Arbeitgeber jetzt unter dem Deckmantel der Entbürokratisierung vorschlügen, die Bagatellgrenze nach oben zu verschieben, verkennten sie ihre Verantwortung in dieser tiefen Krise, sagte die Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbunds. "Auch die geplante Regelung, wonach mit Investitionen in Höhe von 50 Prozent der Förderung in den Jahren 2023 bis 2026 weniger Arbeitsplätze garantiert werden müssen, lehnen wir ab. Arbeitsplätze gegen Investitionen zu stellen, ist der vollkommen falsche Weg."

Bundestag und Bundesrat sollen Ende der Woche die geplanten Strom- und Gaspreisbremsen beschließen. Laut Entwurf der Bundesregierung sollen Unternehmen Entlastungen in Höhe von mehr als 2 Millionen Euro beziehen können, wenn sie eine Regelung zur Beschäftigungssicherung für die Dauer bis mindestens zum 30. April 2025 getroffen haben. Eine solche Vereinbarung soll ersetzt werden können durch eine Verpflichtung, bis mindestens zum 30. April 2025 eine Belegschaft zu erhalten, die mindestens 90 Prozent der am 1. Januar 2023 vorhandenen Arbeitsplätze entspricht. Der DGB fordert solche Regelungen bis Ende April 2027.

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