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DGB: Stechuhr-Urteil hilft im Kampf gegen Überstunden

Veröffentlicht am 14.09.2022, 14:58
© Reuters.

BERLIN (dpa-AFX) - Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) bewertet das Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts zur Arbeitszeiterfassungspflicht als Weg, übermäßige Überstunden einzudämmen. "Diese Feststellung ist lange überfällig. Die Arbeitszeiten der Beschäftigten ufern immer mehr aus, die Zahl der geleisteten Überstunden bleibt seit Jahren auf besorgniserregend hohem Niveau", sagte DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel am Mittwoch.

Die lange diskutierte Arbeitszeiterfassung sei eine Grundbedingung, damit Ruhe- und Höchstarbeitszeiten eingehalten würden, so Piel in Berlin. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Zeiterfassungspflicht habe das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Dienstag für eine Klarstellung in Deutschland gesorgt.

Eine BAG-Sprecherin sagte, mit dem Grundsatzurteil gebe es die Maßgabe, dass Arbeitgeber, die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten erfassen müssen. Das Urteil wirke quasi wie ein Gesetz, sei allerdings auf die Maßgabe der Arbeitszeiterfassung beschränkt und nicht so detailliert wie ein mögliches Gesetz. Ein Gesetz könnte auch regeln, wie die Arbeitszeit aufgezeichnet werden solle, wie es weitergehe mit Vertrauensarbeit oder ob es möglicherweise Branchenregelungen geben soll, so die BAG-Sprecherin.

Nach Angaben von DGB-Vorstand Piel müssen Arbeitgeber jetzt aktiv werden und ein System einführen, "mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit verlässlich erfasst werden kann". Komme ein Arbeitgeber trotz Aufforderung dieser Pflicht nicht nach, könnten die Arbeitsschutzbehörden eingeschaltet werden. Ein Ende von flexiblen Arbeitszeitmodellen bewirke die BAG-Entscheidung nicht. "Das Urteil bedeutet mitnichten das Ende von Vertrauensarbeitszeit und Homeoffice - das ist eine Gespensterdebatte", sagte die Gewerkschafterin.

Die Präsidentin des höchsten deutschen Arbeitsgerichts, Inken Gallner, hatte die Zeiterfassungspflicht mit der Auslegung des deutschen Arbeitsschutzgesetzes nach dem sogenannten Stechuhr-Urteil des EuGH begründet.

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