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Drogenbeauftrager Blienert warnt Bayern vor Cannabis-Blockade

Veröffentlicht am 02.05.2023, 05:23
Aktualisiert 02.05.2023, 05:30
© Reuters.

BERLIN (dpa-AFX) - Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Burkhard Blienert, hat unionsregierte Länder wie Bayern davor gewarnt, die geplanten Modellversuche für den kommerziellen Cannabis-Verkauf zu blockieren. "Wir werden nicht zulassen, dass Modellprojekte nicht zustande kommen, weil sie Landesregierungen aus ideologischer Verblendung nicht passen", sagte Blienert dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Dienstag). Die Ampelkoalition werde prüfen, ob die Mitsprache der Länder bei der Gesetzgebung für die Modellversuche überhaupt notwendig sei, sagte der SPD-Politiker.

Der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) hatte erklärt, Modellprojekte für den staatlich lizensierten Cannabis-Handel werde es mit der bayerischen Landesregierung im Freistaat nicht geben. Zuvor hatte die grün-roten Rathauskoalition in München laut dem Bericht beantragt, dass die Landeshauptstadt Modellkommune werden soll.

Blienert forderte zudem Mittel in zweistelliger Millionenhöhe pro Jahr, um parallel zur Cannabis-Legalisierung die Präventionsarbeit für Kinder und Jugendliche auszubauen. "Legal heißt eben keineswegs ungefährlich", betonte Blienert. Das müsse den Kindern und Jugendlichen vermittelt werden. Dabei gehe es um Aufklärung und um die Stärkung der eigenen Risikokompetenz. Nötig sei zudem die sogenannte Frühintervention, wenn Kinder oder Jugendliche mit einem problematischen Drogenkonsum auffielen. Bei all dem sei der Bund in der Pflicht und müsse dafür sorgen, dass die Kommunen damit nicht allein gelassen werden.

In Deutschland soll der Besitz von Cannabis bald straffrei sein. Erlauben will die Ampel demnach künftig den Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis. Legal sein soll auch der Eigenanbau von maximal drei Pflanzen. Außerdem will die Bundesregierung den Anbau und die Abgabe der Droge in speziellen Vereinen ermöglichen. Der ursprünglich geplante freie Verkauf von Cannabis für Erwachsene in Fachgeschäften soll erst in einem zweiten Schritt und zunächst in Modellregionen mit wissenschaftlicher Begleitung erprobt werden. Holetschek hatte erklärt, die Modellprojekte seien weder mit dem Völker- noch mit dem Europarecht vereinbar.

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