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EANS Adhoc: ams AG (deutsch)

Veröffentlicht am 21.05.2014, 07:21

EANS-Adhoc: ams AG / ams gewinnt Patentgültigkeitsverfahren gegen Melexis;

bestehendes Urteil zugunsten ams wegen Patentverletzung durch Melexis

vollständig bestätigt

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Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer

europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.

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Recht/Prozesse/Patente/Urheberrechte/Warenzeichen

21.05.2014

Unterpremstätten, Österreich (21. Mai 2014) - ams (SIX: AMS), ein weltweit

führender Anbieter von hochwertigen Sensor- und analogen IC-Lösungen, gibt

bekannt, dass ams durch ein letztinstanzliches Urteil gegen Melexis N.V./SA

(Belgien) in dem Patentgültigkeitsverfahren obsiegt hat, das Melexis in Bezug

auf das Europäische Patent EP 0 916 074 B1 für magnetbasierte

Positionssensorprodukte angestrengt hatte.

Ein kürzlich ergangenes endgültiges Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe

(Deutschland) bestätigt das exklusiv von ams gehaltene Patent und verwirft die

Behauptung von Melexis, wonach die zugrundeliegende kontaktlose

Positionssensortechnologie nicht patentierbar sei. ams war davon ausgegangen,

nach der Berufung gegen die erstinstanzliche Entscheidung des

Bundespatentgerichts in München (Deutschland) in der letzten Instanz des

Patentierbarkeitsverfahrens die Oberhand zu behalten.

Durch die gegen Melexis gefällte Entscheidung über die Patentierbarkeit wird das

bestehende erstinstanzliche Urteil im Patentverletzungsverfahren gegen Melexis

N.V./SA (Belgien) und sein deutsches Tochterunternehmen Melexis GmbH

vollumfänglich wiedereingesetzt und bestätigt. Dieses Verfahren bezieht sich auf

magnetbasierte Positionssensorprodukte und das Europäische Patent EP 0 916 074

B1 und wurde von ams vor dem Landgericht Düsseldorf (Deutschland) angestrengt.

In Folge dessen besteht für Melexis unverändert das Risiko, dass ams auf Basis

des gültigen Patentverletzungsurteils finanzieller Schadensersatz wegen

Patentverletzung zugesprochen wird.

Bernd Gessner, Executive VP und General Manager der Business Unit Automotive bei

ams, betont: "Wir freuen uns außerordentlich über den Entscheid des

Bundesgerichtshofs zur Bestätigung unseres Patents, das seit 2003 ausschließlich

von ams gehalten wird. Wir investieren sehr viel Zeit, Ressourcen und

Finanzmittel, um proprietäre Technologien für unsere Produkte zu entwickeln, und

werden unser geistiges Eigentum (IP) auch künftig entschieden gegen Verletzung

oder unerlaubte Nutzung verteidigen."

ams ist der weltweit führende Anbieter von magnetbasierten Sensorlösungen mit

hoher Genauigkeit. ams' umfangreiche Palette an Drehwinkel- und

Linearpositionssensoren bietet eine robuste, kontaktlose Positionsbestimmung für

unzählige Anwendungen.

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Über ams

ams entwickelt und produziert High Performance Analog-ICs, die innovative

Lösungen für die anspruchsvollsten Herausforderungen seiner Kunden bieten. Die

Produkte von ams werden in Anwendungen eingesetzt, die höchste Präzision,

Empfindlichkeit und Genauigkeit, einen weiten Arbeitsbereich und äußerst

niedrigen Stromverbrauch erfordern. Das Produktportfolio von ams umfasst

Sensoren, Sensorschnittstellen, Power Management-ICs und Wireless-ICs für Kunden

in den Märkten Consumer, Mobilkommunikation, Industrie, Medizintechnik und

Automotive.

ams mit Hauptsitz in Österreich beschäftigt über 1.400 Mitarbeiterinnen und

Mitarbeiter weltweit und ist ein wichtiger Partner für mehr als 7.800 Kunden

rund um die Welt. ams ist an der SIX Swiss Stock Exchange börsennotiert

(Tickersymbol: AMS). Weitere Informationen über ams unter www.ams.com

Rückfragehinweis:

Moritz M. Gmeiner

Director Investor Relations

Tel: +43 3136 500-31211

Fax: +43 3136 500-931211

Email: investor@ams.com

Ende der Mitteilung euro adhoc

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Emittent: ams AG

Tobelbader Strasse 30

A-8141 Unterpremstaetten

Telefon: +43 3136 500-0

FAX: +43 3136 500-931211

Email: investor@ams.com

WWW: www.ams.com

Branche: Technologie

ISIN: AT0000920863

Indizes:

Börsen: Amtlicher Markt: SIX Swiss Exchange

Sprache: Deutsch

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