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EANS-News: COLEXON Energy AG / Veröffentlichung der Gutachtlichen Stellungnahme der Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Veröffentlicht am 02.02.2013, 12:58
Aktualisiert 02.02.2013, 13:00
EANS-News: COLEXON Energy AG / Veröffentlichung der Gutachtlichen Stellungnahme der Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

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Unternehmen

Hamburg (euro adhoc) - Pressemitteilung der COLEXON Energy AG

Veröffentlichung der Gutachtlichen Stellungnahme der Warth & Klein Grant

Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Ermittlung der

Unternehmenswerte und des rechnerischen Umtauschverhältnisses

zum 14. Februar 2013 aus Anlass der beabsichtigten Kooperation

der COLEXON Energy AG, Hamburg, und der 7C Solarparken NV, Mechelen/Belgien

Hamburg, den 2. Februar 2013

Die COLEXON Energy AG, Hamburg, hat am 8. Januar 2013 eine außerordentliche

Hauptversammlung, in der über Kapitalmaßnahmen zum Erwerb der 7C Solarparken NV,

Mechelen/Belgien, entschieden werden soll, auf den 15. Februar 2013 einberufen.

Die Gesellschaft kündigt nun an, zusätzlich zu den bereits veröffentlichten

Unterlagen auch das der Bewertung beider Gesellschaften zugrunde gelegte

Bewertungsgutachten vom 12. Dezember 2012 auf der Website der Gesellschaft

zugänglich zu machen.

Der Vorstand von COLEXON führt zur Begründung zahlreiche Gespräche mit der

Schutzgemeinschaft der Kleinanleger e.V. (SdK) und dem maßgeblichen

Minderheitsaktionär Viba Sweets GmbH an, die letztlich überzeugend dargelegt

hätten, den vorgeschlagenen Hauptversammlungsbeschlüssen entgegen ihrer

derzeitigen Auffassung nur unter der Voraussetzung zustimmen zu können, wenn sie

vor der Hauptversammlung ausreichend Gelegenheit erhielten, die Bewertung beider

Unternehmen auf Basis des Bewertungsgutachtens nachvollziehen zu können. Der

Vorstand führt ferner aus, dass die bislang bereits veröffentlichten Berichte

und Informationen über das hinausgingen, was gesetzlich gefordert sei, und dass

den Aktionären zudem schon am 8. Januar 2013 eine Zusammenfassung der

gutachterlichen Stellungnahme der Warth & Klein Grant Thornton AG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Verfügung gestellt worden sei. In Anbetracht

der Bedeutung des Erwerbs von 7C für die Zukunft von COLEXON, der ohne die

vorgeschlagenen Kapitalmaßnahmen nicht möglich sei, komme es jedoch entscheidend

darauf an, die Zustimmung der Aktionäre und hier insbesondere der SdK und der

Viba Sweets GmbH zu gewinnen. Dies allein rechtfertige es, deren zusätzlichen

Informationsbedürfnissen Rechnung zu tragen. Der Vorstand erinnert in diesem

Zusammenhang daran, dass die Großaktionärin 7C Solarparken NV mitgeteilt habe,

sich selbst der Abstimmung über die von der Verwaltung unter TOP 1

vorgeschlagenen Maßnahmen auf der Hauptversammlung enthalten zu wollen, um den

Minderheitsaktionären die Möglichkeit zu geben, in alleiniger Verantwortung

entscheiden zu können. Auch dies habe zu der Entscheidung beigetragen, das

Bewertungsgutachten bereits vor der außerordentlichen Hauptversammlung zu

veröffentlichen.

Die Gesellschaft werde vor der Hauptversammlung gegebenenfalls weitere

Informationen veröffentlichen, sollten diese für die Meinungsbildung der

Aktionäre erheblich sein. Dies betreffe beispielsweise die vorläufigen

Ergebnisse des Geschäftsjahres 2012, sollten sie vor dem 15. Februar 2013

verfügbar sein. Dies könnten auch Aktualisierungen der Planungseinschätzungen

sein, die dem Bewertungsgutachten zugrunde liegen, sollten diese Auswirkungen

auf die Unternehmensbewertungen haben.

Beispielhaft verweist der Vorstand in diesem Zusammenhang darauf, dass Kosten

der Instandhaltung einzelner IPP Parks in den Planungen, die der Bewertung von

COLEXON zugrunde lagen, ursprünglich als Aufwendungen in den Jahren 2013 und

2014 berücksichtigt worden seien. Im Vorstandsbericht vom 8. Januar 2013 seien

diese Aufwendungen aktiviert und über die verbleibende Nutzungsdauer

abgeschrieben. Somit komme es zu einer Abweichung in diesem Punkt zum

Bewertungsgutachten. Dies wirke sich lediglich auf das EBIT der jeweiligen

Planungsjahre aus und lasse die tatsächlichen für die Bewertung maßgeblichen

Cash-Flows unberührt. Gleichwohl werde Warth & Klein Grant Thornton AG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft noch vor der Hauptversammlung prüfen, ob

derartige Änderungen Auswirkungen auf die Unternehmensbewertungen hätten.

Hinweis an die Presse: Das Bewertungsgutachten steht auf der Homepage der

Gesellschaft www.colexon.de unter Investor Relations/Hauptversammlung zum

Download bereit.

Rückfragehinweis:

Friederike Thyssen, Investor Relations COLEXON Energy AG,

friederike.thyssen@pvf.de

Unternehmen: COLEXON Energy AG

Große Elbstraße 45

D-22767 Hamburg

Telefon: +49 (0) 40 2800 31 0

FAX: +49 (0) 40 2800 31 102

Email: info@colexon.de

WWW: http://www.colexon.de

Branche: Energie

ISIN: DE0005250708

Indizes: CDAX

Börsen: Freiverkehr: Berlin, München, Düsseldorf, Stuttgart, Regulierter

Markt/General Standard: Frankfurt

Sprache: Deutsch

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