😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

EANS-News: Raiffeisen Bank International AG / Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses der Raiffeisen Bank International AG zum Rückerwerb eigener Aktien (mit Dokument)

Veröffentlicht am 20.06.2012, 19:14
EANS-News: Raiffeisen Bank International AG / Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses der Raiffeisen Bank International AG zum Rückerwerb eigener Aktien (mit Dokument)

--------------------------------------------------------------------------------

Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der

Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.

--------------------------------------------------------------------------------

Utl.: Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses der Raiffeisen Bank

International AG zum Rückerwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG sowie

zur Veräußerung eigener Aktien auf andere Art als über die Börse oder durch ein

öffentliches Angebot (§ 65 Abs 1b AktG)

Veröffentlichung gemäß § 82 Abs 9 BörseG iVm §§ 2 und 3 VeröffentlichungsV 2002

Wien (euro adhoc) - Die Hauptversammlung der Raiffeisen Bank International AG,

Wien, FN 122119 m, vom 20. Juni 2012 hat die folgenden Beschlüsse gefasst, die

hiermit gemäß § 65 Abs 1a AktG iVm § 82 Abs 9 BörseG und gemäß §§ 2 und 3 der

VeröffentlichungsV 2002 veröffentlicht werden:

1. Der Vorstand ist nach den Bestimmungen des § 65 Abs 1 Ziffer 8 AktG zum

Erwerb und, ohne dass die Hauptversammlung vorher nochmals befasst werden muss,

gegebenenfalls zur Einziehung eigener Aktien ermächtigt. Der Anteil der nach

dieser Ermächtigung zu erwerbenden oder der aufgrund zeitlich vorangehender

Ermächtigungen der Hauptversammlung gemäß § 65 Abs 1 Ziffer 8 AktG bereits

erworbenen Aktien und der gemäß § 65 Abs 1 Ziffern 1, 4 und 7 AktG

gegebenenfalls zu erwerbenden oder bereits erworbenen eigenen Aktien darf

insgesamt 10 % des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen.

Die Dauer der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist mit 30 Monaten ab dem

Datum der Beschlussfassung in der Hauptversammlung begrenzt.

Der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert beträgt EUR 1,- pro Aktie,

der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf nicht mehr als 10 % über

dem durchschnittlichen, ungewichteten Börsenschlusskurs der der Ausübung dieser

Ermächtigung vorangegangenen 10 Handelstage liegen.

Diese Ermächtigung kann ganz oder in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung

eines oder mehrerer Zwecke - mit Ausnahme des Wertpapierhandels - durch die

Gesellschaft, mit ihr verbundene Unternehmen oder für deren Rechnung durch

Dritte ausgeübt werden.

2. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates für die

Veräußerung der eigenen Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die

Börse oder durch ein öffentliches Angebot unter teilweisen oder gänzlichen

Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu beschließen und die

Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Das Bezugsrecht der Aktionäre darf nur

dann ausgeschlossen werden, wenn die Verwendung der eigenen Aktien als

Gegenleistung für eine Sacheinlage, beim Erwerb von Unternehmen, Betrieben,

Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im In- oder

Ausland oder zum Zweck der Durchführung des 'Share Incentive Program' der

Gesellschaft für leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes der

Gesellschaft und der mit ihr verbundenen Unternehmen erfolgt. Weiters kann für

den Fall, dass Wandelschuldverschreibungen auf der Grundlage des

Hauptversammlungsbeschlusses vom 10.06.2008 ausgegeben werden, das Bezugsrecht

der Aktionäre auch ausgeschlossen werden, um (eigene) Aktien an solche Gläubiger

von Wandelschuldverschreibungen auszugeben, die von dem ihnen gemäß den

Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen gewährten Umtausch- oder Bezugsrecht

auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch gemacht haben. Diese Ermächtigung kann ein

Mal oder mehrmals, ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam ausgeübt werden

und gilt für die Dauer von fünf Jahren ab dem Datum dieser Beschlussfassung.

3. Sowohl dieser Beschluss als auch ein darauf beruhendes Rückkaufprogramm oder

ein allfälliges Wiederverkaufsprogramm sowie deren Dauer sind zu

veröffentlichen.

Diese Ermächtigung ersetzt die in der Hauptversammlung vom 8. Juli 2010

beschlossene Ermächtigung gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG zum Erwerb und zur

Verwendung eigener Aktien und bezieht sich hinsichtlich der Verwendung auch auf

den von der Gesellschaft bereits erworbenen Bestand eigener Aktien.

Den entsprechenden Veröffentlichungspflichten gemäß § 6 und § 7 der

VeröffentlichungsV 2002 wird durch die Veröffentlichung im Internet über die

Website der Gesellschaft, www.rbinternational.com, entsprochen.

Rückfragehinweis:

Herr Mag. Gregor Höpler

gregor.hoepler@rbinternational.com

+431 717 07 3449

Anhänge zur Meldung:

----------------------------------------------

http://resources.euroadhoc.com/us/dPnpCGj0

Unternehmen: Raiffeisen Bank International AG

Am Stadtpark 9

A-1030 Wien

Telefon: +43 1 71707-2089

FAX: +43 1 71707-762089

Email: ir@rbinternational.com

WWW: www.rbinternational.com

Branche: Banken

ISIN: AT0000606306

Indizes: ATX Prime, ATX

Börsen: Amtlicher Handel: Wien, Börse: Luxembourg Stock Exchange

Sprache: Deutsch

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.