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Einheitliche Bestrafung von Sanktionsverstößen

Veröffentlicht am 29.09.2022, 19:54
© Reuters

BERLIN (dpa-AFX) - Um Sanktionen der EU effektiver durchzusetzen, sollen Verstöße künftig in allen Mitgliedstaaten einheitlich bestraft werden. Dieses Ziel verfolgt die vorgesehene Harmonisierung des Strafmaßes, für die der Bundestag am Donnerstagabend formal den Weg freigemacht hat. Während Sanktionsverstöße in manchen EU-Staaten als Straftat verfolgt werden, gelten sie anderenorts lediglich als Ordnungswidrigkeit. Diese unterschiedlichen Vorgehensweisen sollen bald der Vergangenheit angehören - vor allem durch in Brüssel festgesetzte Mindeststrafen. Die konkrete Umsetzung der EU-Vorschläge ist aber von einer weiteren Zustimmung des Bundestags abhängig.

Die Abstimmung über das Gesetz zog sich allerdings in die Länge, denn die AfD, die das Vorhaben grundsätzlich ablehnt, zweifelte die Beschlussfähigkeit des Bundestags an und erzwang damit einen "Hammelsprung". Bei diesem Verfahren verlassen die Abgeordneten den Plenarsaal und kehren - je nachdem wie sie abstimmen wollen - durch verschiedene Türen wieder zurück. Mehrheitsverhältnisse können so ebenso eindeutig geklärt werden wie die Zahl der anwesenden Parlamentarier, was in diesem Fall von Bedeutung war: Damit der Bundestag als beschlussfähig gilt, muss nämlich mehr als die Hälfte der 736 Abgeordneten anwesend sein. Diese Marke wurde letztlich ebenso erreicht wie eine deutliche Mehrheit für den Gesetzentwurf.

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