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Energiewirtschaft will Senkung der Mehrwertsteuer auf Strom und Gas

Veröffentlicht am 15.08.2022, 06:07
Aktualisiert 15.08.2022, 06:15
© Reuters.

BERLIN (dpa-AFX) - Angesichts der explodierenden Energiepreise fordert die Energiewirtschaft eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas und Strom. Die Abgabe auf den Gas- und Strompreis solle ab dem 1. Januar 2023 von 19 Prozent auf den ermäßigten Satz von 7 Prozent gesenkt werden, heißt es in einem Papier des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Der ermäßigte Satz solle zunächst für mindestens zwei Jahre gelten, heißt es in dem Papier.

"Steigende Preise für Gas und Strom aufgrund höherer Beschaffungskosten belasten Haushalte und Unternehmen und machen - neben direkten Entlastungen von insbesondere einkommensschwachen Haushalten - Instrumente mit einer preisdämpfenden Wirkung unabdingbar", sagte die Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung, Kerstin Andreae. Die Streichung der EEG-Umlage habe seit Juli 2022 eine gewisse dämpfende Wirkung beim Strompreis erreichen können. Aufgrund der immer weiter steigenden Beschaffungskosten seien aber weitere Preissteigerungen die Folge, die die Senkung weiterer staatlich induzierter Elemente erforderlich machen. "Dies gilt sowohl für den Strompreis als auch insbesondere für den Gaspreis, da neben den enorm gestiegenen Beschaffungskosten auch mit der Gasbeschaffungs- und der Gasspeicherumlage weitere stark ansteigende Preise zu erwarten sind", sagte sie.

Mit steigenden Preisen für Strom und Gas steigen auch die staatlichen Einnahmen durch die Mehrwertsteuer. Durch eine Reduzierung der Abgabe von 19 Prozent auf 7 Prozent könnten alle Haushalte entlastet werden, hieß es. "Die Einnahmen des Staates würden mit einer Senkung der Mehrwertsteuer immer noch (leicht) über dem Niveau der Einnahmen von einem "Vor-Coronajahr" wie 2019 liegen", sagte Andreae. Mit einer Streichung oder Senkung der Mehrwertsteuer auf die Gasumlagen, wie von Finanzminister Christian Lindner (FDP) angestrebt, wäre zum einen ein großer bürokratischer Aufwand verbunden und zum anderen nur eine geringe Entlastung erreicht, hieß es.

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Den Berechnungen des BDEW zufolge läge die Entlastungswirkung beim Gaspreis für ein Einfamilienhaus mit einem Verbrauch von 20 000 Kilowattstunden im Jahr zwischen 356 Euro und 516 Euro pro Jahr. Bei einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus mit einem Verbrauch von 13 333 Kilowattstunden wären es zwischen 237 Euro und 344 Euro. Mit einer Streichung oder Senkung der Mehrwertsteuer auf die Gasumlagen beliefe sich die Entlastung dem BDEW zufolge auf zwischen 57 Euro und 190 Euro pro Jahr für ein Einfamilienhaus, 38 Euro und 127 Euro pro Jahr für eine Wohnung.

Gleichzeitig appellierte der BDEW erneut an Gasverbraucher, beim Gassparen nicht nachzulassen. "Um gut durch den Winter zu kommen, ist es wichtig, den Gasverbrauch weiter zu senken und den restlichen Sommer über die Gasspeicher so weit wie möglich zu füllen", so Andreae. Jeder könne und müsse mithelfen - "vom Industriebetrieb bis zum einzelnen Haushalt". In fast jedem Haushalt und bei öffentlichen Gebäuden gebe es noch Möglichkeiten, Energie einzusparen.

Laut Bundesnetzagentur lag der Gasverbrauch in Deutschland in den ersten sieben Monaten knapp 14 Prozent unter dem des entsprechenden Vorjahreszeitraums. Hauptgründe dafür sind nach Angaben des BDEW die milde Witterung und das hohe Gaspreisniveau. Die Stromerzeugung aus Gas ist laut BDEW seit Mitte des Jahres 2021 rückläufig. Im ersten Halbjahr 2022 seien in Gaskraftwerken rund zwölf Prozent weniger Strom erzeugt worden als im Vorjahreszeitraum. Welchen Beitrag andere Verbrauchsgruppen zum geringeren Gasverbrauch leisteten, lasse sich derzeit noch nicht im Einzelnen sagen.

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