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EQS-Adhoc: clearvise AG beschließt Kapitalerhöhung mit Bezugsrechten von bis zu 11.898.240 neuen Aktien (deutsch)

Veröffentlicht am 22.11.2022, 00:07
© Reuters.

clearvise AG beschließt Kapitalerhöhung mit Bezugsrechten von bis zu 11.898.240 neuen Aktien

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EQS-Ad-hoc: clearvise AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung

clearvise AG beschließt Kapitalerhöhung mit Bezugsrechten von bis zu

11.898.240 neuen Aktien

22.11.2022 / 00:07 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung

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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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ODER EINER ANDEREN JURISDIKTION, IN DER DIE VERTEILUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG

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AD-HOC-Mitteilung nach Art. 17 der EU-Marktmissbrauchsverordnung (MAR)

clearvise AG beschließt Kapitalerhöhung mit Bezugsrechten von bis zu

11.898.240 neuen Aktien

Wiesbaden, 21. November 2022 - Der Vorstand der clearvise AG (WKN A1EWXA /

ISIN DE000A1EWXA4), ("clearvise") hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats

beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit EUR 63.457.289,00

um bis zu EUR 11.898.240,00 auf bis zu EUR 75.355.529,00 durch Ausgabe von

bis zu 11.898.240 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien ("Neue

Aktien") mit Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft und unter teilweiser

Ausnutzung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2022 ("Kapitalerhöhung")

gegen Bareinlagen zu erhöhen.

Die Neuen Aktien, jeweils mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der

Gesellschaft von EUR 1,00 und voller Dividendenberechtigung ab dem 01.

Januar 2022, sollen den Aktionären der Gesellschaft - vorbehaltlich der

Billigung eines Wertpapierprospekts ("Prospekt") durch die Bundesanstalt für

Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Veröffentlichung des

Prospektes - im Wege des mittelbaren Bezugsrechts während der

voraussichtlich am 24. November 2022 (einschließlich) beginnenden und am 07.

Dezember 2022 (einschließlich) endenden Bezugsfrist ("Bezugsfrist") nach

Maßgabe der Bestimmungen und Bedingungen des Bezugsangebots und auf der

Grundlage des Prospekts angeboten werden. Der Bezugspreis beträgt EUR 2,10

je Neuer Aktie ("Bezugspreis"). Das Bezugsangebot wird voraussichtlich am

oder um den 23. November 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Das

Bezugsverhältnis wurde auf 16:3 festgelegt, d.h. sechzehn (16) bestehende

Aktien berechtigen zum Bezug von drei (3) Neuen Aktien zum Bezugspreis. Die

bestehenden Aktien werden voraussichtlich vom 24. November 2022 im

Freiverkehr der Münchener Wertpapierbörse im Segment m:access und in den

Freiverkehrssegmenten anderer deutscher Börsen "Ex-Bezugsrecht" handelbar

sein. Der Handel der Bezugsrechte (ISIN DE000A32VPB0 / WKN A32 VPB) für die

Neuen Aktien soll am 24. November 2022 beginnen und am 05. Dezember 2022

enden.

Im Zuge des Bezugsangebots nicht bezogene Aktien werden institutionellen

Investoren im Rahmen einer internationalen Privatplatzierung zu einem Preis

nicht unter dem Bezugspreis angeboten. Die Neuen Aktien werden ab dem

Settlement, das für den 13. Dezember 2022 erwartet wird, wie die bestehenden

Aktien handelbar sein.

Die Gesellschaft erwartet aus der Kapitalerhöhung einen Bruttoemissionserlös

von bis zu rund EUR 25 Mio und beabsichtigt, diesen im Einklang mit der

Wachstumsinitiative clearSCALE2025 zum weiteren Ausbau ihres Portfolios

erneuerbarer Energiegewinnungsanlagen zu verwenden.

Das öffentliche Angebot der Neuen Aktien in Deutschland erfolgt

ausschließlich durch und auf Basis des Prospekts, der auf der Internetseite

der Gesellschaft (http://clearvise.de) im Bereich "Investor Relations -

Kapitalerhöhung" zur Verfügung gestellt werden wird. Die Billigung des

Prospekts wird für Dienstag, den 22. November 2022, erwartet.

Kontakt

cometis AG

Thorben Burbach

Tel.: +49 (0)611 - 205855-23

Fax: +49 (0)611 - 205855-66

E-Mail: burbach@cometis.de

Disclaimer

Diese Mitteilung darf in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada,

Australien oder Japan oder in einem anderen Land, in dem deren Verbreitung

oder Veröffentlichung rechtswidrig wäre, weder direkt noch indirekt

veröffentlicht, verbreitet oder dorthin übermittelt werden. Diese Mitteilung

stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren noch die Aufforderung zur

Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren (die "Wertpapiere") der

clearvise AG (die "Gesellschaft") in den Vereinigten Staaten von Amerika,

Kanada, Australien oder Japan oder anderen Ländern, in denen ein Angebot

gesetzlich unzulässig ist, dar. Die Wertpapiere der Gesellschaft dürfen in

den Vereinigten Staaten von Amerika nur nach vorheriger Registrierung oder,

ohne vorherige Registrierung, nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem

Registrierungserfordernis entsprechend dem US-amerikanischen Securities Act

von 1933 in der jeweils geltenden Fassung (der "Securities Act") verkauft

oder zum Kauf angeboten werden. Es wird kein öffentliches Angebot der

Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika stattfinden. Die

Wertpapiere der Gesellschaft sind nicht und werden nicht unter dem

Securities Act registriert. Die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere

dürfen in Australien, Kanada oder Japan, oder an in Australien, Kanada oder

Japan ansässige oder wohnhafte Personen oder für deren Rechnung, weder

verkauft noch zum Kauf angeboten werden, sofern nicht bestimmte Ausnahmen

vorliegen.

Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine

Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Ein öffentliches Angebot in

Deutschland erfolgt ausschließlich auf Basis eines noch zu

veröffentlichenden Wertpapierprospekts. Eine Anlageentscheidung hinsichtlich

der öffentlich angebotenen Wertpapiere der Gesellschaft sollte nur auf der

Grundlage des Wertpapierprospekts erfolgen. Der Wertpapierprospekt wird

unverzüglich nach Billigung durch die Bundesanstalt für

Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlicht werden und auf der

Webseite der Gesellschaft unter http://clearvise.de kostenfrei erhältlich

sein.

Diese Mitteilung darf im Vereinigten Königreich nur an Personen verbreitet

werden und ist nur an diese gerichtet, die "qualifizierte Anleger" im Sinne

von Artikel 2(e) der Verordnung (EU) 2017/1129 sind, die entsprechend dem

European Union (Withdrawal) Act 2018 unmittelbar geltendes nationales Recht

darstellt, und die außerdem (i) professionelle Anleger sind, die unter

Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial

Promotion) Order 2005 in der jeweils geltenden Fassung ("die Order") fallen,

oder (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen

(Gesellschaften mit hohem Eigenkapital, Vereinigungen ohne

Rechtspersönlichkeit usw.) oder (iii) Personen sind, denen eine Aufforderung

oder Veranlassung zu einer Investition (im Sinne von Abschnitt 21 des

Financial Services and Markets Act 2000) im Zusammenhang mit der Emission

oder dem Verkauf von Wertpapieren auch anderweitig rechtmäßig übermittelt

oder übermittelt werden darf (alle diese Personen werden zusammen als

"Relevante Personen" bezeichnet). Diese Mitteilung richtet sich nur an

Relevante Personen. Personen, die keine Relevanten Personen sind, dürfen

ihnen nicht vertrauen und sie nicht befolgen. Jegliche Anlage oder

Anlagetätigkeit in Wertpapieren der Gesellschaft steht nur Relevanten

Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen getätigt.

Hierin enthaltene Aussagen könnten sogenannte "zukunftsgerichtete Aussagen"

darstellen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind durch Wörter wie "könnte",

"wird", "sollte", "plant", "erwartet", "sieht voraus", "schätzt", "glaubt",

"beabsichtigt", "hat vor", "zielen" oder deren negativer Form oder

entsprechenden Abwandlungen und vergleichbaren Begriffen erkennbar.

Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Erwartungen und

beinhalten einer Reihe bekannter und unbekannter Risiken, Unsicherheiten

sowie andere Faktoren, durch welche die tatsächlichen Ergebnisse,

Auslastungsgrade, Entwicklungen und Erfolge der Gesellschaft oder des

Industriezweigs in dem sie tätig ist, grundlegend anders ausfallen können

als hier enthalten oder impliziert. Es sollte kein unangemessenes Vertrauen

in zukunftsgerichtete Aussagen gesetzt werden. Die Gesellschaft wird die

hier veröffentlichten zukunftsgerichteten Aussagen aufgrund neuer

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22.11.2022 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche

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Medienarchiv unter https://eqs-news.com

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: clearvise AG

Unter den Eichen 7

65195 Wiesbaden

Deutschland

Telefon: +49 (0)611 26 765 0

Fax: +49 (0)611 26 765 599

E-Mail: info@clearvise.com

Internet: www.clearvise.com

ISIN: DE000A1EWXA4

WKN: A1EWXA

Börsen: Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, München

EQS News ID: 1493061

Ende der Mitteilung EQS News-Service

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1493061 22.11.

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