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EQS-Adhoc: SGL Carbon SE begibt Wandelschuldverschreibungen in Höhe von ca. EUR 120 Mio. fällig 2028 (deutsch)

Veröffentlicht am 21.06.2023, 07:38
Aktualisiert 21.06.2023, 07:45
© Reuters.

SGL Carbon (ETR:SGCG) SE begibt Wandelschuldverschreibungen in Höhe von ca. EUR 120 Mio. fällig 2028

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EQS-Ad-hoc: SGL CARBON SE / Schlagwort(e): Anleihe/Anleiheemission

SGL Carbon SE begibt Wandelschuldverschreibungen in Höhe von ca. EUR 120 Mio.

fällig 2028

21.06.2023 / 07:38 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung

(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group

AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER BEKANNTGABE IN DEN VEREINIGTEN

STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER SÜDAFRIKA ODER EINER

ANDEREN RECHTSORDNUNG, IN DER DAS ANGEBOT ODER DER VERKAUF VON WERTPAPIEREN

NACH ANWENDBAREM RECHT UNTERSAGT WÄRE. ES GELTEN WEITERE BESCHRÄNKUNGEN.

SIEHE HIERZU DEN WICHTIGEN HINWEIS AM ENDE DES DOKUMENTS.

SGL Carbon SE begibt Wandelschuldverschreibungen in Höhe von ca. EUR 120 Mio.

fällig 2028

Der Vorstand der SGL Carbon SE (die "Emittentin" oder "SGL Carbon") hat

heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Emission nicht nachrangiger und

nicht besicherter Schuldverschreibungen mit Wandlungsrecht in nennwertlose

Stückaktien der Emittentin (die "Wandelschuldverschreibungen") beschlossen.

Die Wandelschuldverschreibungen werden ausschließlich institutionellen

Investoren außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika im Wege eines

beschleunigten Bookbuildingverfahrens (das "Angebot") angeboten. Das

Bezugsrecht der bestehenden Aktionäre der Emittentin ist ausgeschlossen.

Die Wandelschuldverschreibungen sollen in bis zu 12,2 Mio. nennwertlose

Stückaktien der SGL Carbon wandelbar sein und werden voraussichtlich einen

Gesamtnennbetrag von ca. EUR 120 Mio. haben. Die Wandelschuldverschreibungen

sollen eine Laufzeit von 5 Jahren haben und werden zu 100% ihres Nennbetrags

ausgegeben und zurückgezahlt. Der Kupon soll zwischen 5,50% und 6,00% p.a.

Anzeige eines Dritten. Hierbei handelt es sich nicht um ein Angebot oder eine Empfehlung von Investing.com. Siehe Offenlegung hier oder Werbung entfernen .

liegen und halbjährlich nachträglich, jeweils am 28. Juni und 28. Dezember

zahlbar sein, erstmals am 28. Dezember 2023. Der anfängliche Wandlungspreis

wird mit einem Aufschlag von 20% bis zu 25% auf den volumengewichteten

Durchschnittskurs der Aktien der SGL Carbon in XETRA zwischen dem Beginn der

Platzierung und der Preisfestsetzung des Angebots festgelegt werden.

Die Emittentin ist berechtigt, die Wandelschuldverschreibungen jederzeit ab

dem Datum, das 3 Jahre und 21 Geschäftstage nach dem Abwicklungsstichtag

liegt, zu ihrem Nennbetrag zzgl. aufgelaufener, aber nicht gezahlter Zinsen

zur Rückzahlung zu kündigen, jedoch nur, wenn der Aktienkurs der SGL Carbon

(über einen bestimmten Zeitraum) mindestens 130% des dann geltenden

Wandlungspreises beträgt.

SGL Carbon beabsichtigt, den Nettoerlös aus dem Angebot, zusammen mit ihren

ungezogenen Finanzierungs- sowie verfügbaren Barmitteln, zur Refinanzierung

ihrer 4,625%-Anleihe mit Fälligkeit im Jahr 2024 (ISIN: XS1945271952;

derzeit sind EUR 237 Mio. im Umlauf) zu verwenden. Die Emittentin beabsichtigt

hiermit, ihre Gesamtbruttoverschuldung zu reduzieren.

Die SKion GmbH, Aktionärin der Emittentin, hat ihr Interesse bekundet, eine

Order im beschleunigten Bookbuildingverfahren zu platzieren.

Die Preisfestsetzung für das Angebot wird voraussichtlich im Laufe des

heutigen Tages bekannt gegeben und die Abwicklung wird voraussichtlich am

oder um den 28. Juni 2023 (der "Abwicklungsstichtag") erfolgen.

SGL Carbon beabsichtigt, die Einbeziehung der Wandelschuldverschreibungen in

den Handel im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse zu veranlassen.

Die Abwicklung des Angebots ist jedoch nicht abhängig von einer solchen

Einbeziehung in den Handel.

Ende der Insiderinformation

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Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:

Wichtiger Hinweis:

Diese Mitteilung dient der Information und stellt kein Prospekt und kein

Anzeige eines Dritten. Hierbei handelt es sich nicht um ein Angebot oder eine Empfehlung von Investing.com. Siehe Offenlegung hier oder Werbung entfernen .

Angebot von Wertpapieren zum Verkauf in einer Rechtsordnung, einschließlich

der Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada, Japan oder

Südafrika oder jeder anderen Rechtsordnung dar, in der das Angebot oder der

Verkauf der Wertpapiere nach anwendbarem Recht untersagt wäre. Weder diese

Mitteilung noch ihr Inhalt dienen in irgendeiner Rechtsordnung als Grundlage

irgendeines Angebotes oder rechtlicher Verpflichtungen jeglicher Art, und es

darf im Zusammenhang mit einem solchen Angebot oder einer solchen

rechtlichen Verpflichtungen nicht darauf vertraut werden.

Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen dienen lediglich als

Hintergrundinformationen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es

darf nicht auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen oder deren

Richtigkeit und Vollständigkeit vertraut werden. Im Zusammenhang mit dem in

dieser Mitteilung genannten Angebot der Wertpapiere wird kein Prospekt

erstellt. Die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere dürfen in keiner

Rechtsordnung in Fällen öffentlich angeboten werden, in denen dies dazu

führen würde, dass in der betreffenden Rechtsordnung ein Prospekt oder eine

Angebotsunterlage für die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere

erstellt oder eingereicht werden müsste.

Diese Mitteilung ist weder unmittelbar noch mittelbar für die

Veröffentlichung oder die Verbreitung in den Vereinigten Staaten

(einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen), Australien, Kanada,

Japan oder Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung bestimmt, in der eine

solche Mitteilung rechtswidrig sein könnte. Die Verbreitung dieser

Mitteilung sowie das Angebot und der Verkauf der darin genannten Wertpapiere

in bestimmten Rechtsordnungen kann gesetzlich beschränkt sein, und Personen,

die in den Besitz von in dieser Mitteilung genannten Dokumenten oder anderen

Informationen gelangen, sollten sich über diese Beschränkungen selbst

informieren und diese einhalten. Die Nichteinhaltung dieser Beschränkungen

Anzeige eines Dritten. Hierbei handelt es sich nicht um ein Angebot oder eine Empfehlung von Investing.com. Siehe Offenlegung hier oder Werbung entfernen .

kann einen Verstoß gegen die Wertpapiergesetze der jeweiligen Rechtsordnung

darstellen.

Diese Mitteilung enthält weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum

Verkauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur

Zeichnung von Wertpapieren an Personen in den Vereinigten Staaten,

Australien, Kanada, Japan oder Südafrika oder in einer sonstigen

Rechtsordnung, an die bzw. in der ein solches Angebot oder eine solche

Aufforderung rechtswidrig ist, sie stellt kein solches Angebot und keine

solche Aufforderung dar, ist nicht Bestandteil davon und ist auch nicht

dahingehend auszulegen. Die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere sind

und werden auch in Zukunft nicht nach den Vorschriften des

US-Wertpapiergesetzes von 1933 (US Securities Act of 1933) in der jeweils

geltenden Fassung (das 'US-Wertpapiergesetz') oder den Gesetzen eines

Bundesstaats innerhalb der Vereinigten Staaten oder den anwendbaren

Wertpapiergesetzen von Australien, Kanada, Japan oder Südafrika registriert

und dürfen nicht in den Vereinigten Staaten angeboten oder verkauft werden,

sofern sie nicht gemäß dem US-Wertpapiergesetz registriert werden oder im

Rahmen einer Transaktion angeboten und verkauft werden, die von den

Registrierungspflichten des US-Wertpapiergesetzes befreit ist oder diesen

nicht unterliegt. Von bestimmten Ausnahmen abgesehen, dürfen die in dieser

Mitteilung genannten Wertpapiere nicht in Australien, Kanada, Japan oder

Südafrika angeboten oder verkauft werden bzw. an oder für Rechnung von oder

zugunsten von Staatsangehörigen, Gebietsansässigen oder Bürgern von

Australien, Kanada, Japan oder Südafrika angeboten oder verkauft werden. Es

erfolgt kein öffentliches Angebot der in dieser Mitteilung genannten

Wertpapiere in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada, Japan oder

Südafrika.

Soweit das in dieser Mitteilung genannte Angebot in Mitgliedstaaten des

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Europäischen Wirtschaftsraums ('EWR' und jeder Mitgliedstaat ein

'maßgeblicher Mitgliedstaat') erfolgt, richtet es sich ausschließlich an

Personen, bei denen es sich um qualifizierte Anleger handelt ('Qualifizierte

Anleger') wie in der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments

und des Rates von 14. Juni 2017 (die 'Prospektverordnung') definiert.

Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Mitteilung ausschließlich an

Qualifizierte Anleger im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 in der Form, in

der diese kraft des britischen Gesetzes über den Austritt aus der

Europäischen Union von 2018 (European Union (Withdrawal) Act 2018; das

'EUWA') Bestandteil des inländischen Rechts des Vereinigten Königreichs

geworden ist, (i) die über professionelle Erfahrung im Hinblick auf

Anlagegeschäfte im Sinne von Artikel 19(5) der Verordnung über die Werbung

für Finanzprodukte von 2005 gemäß dem Gesetz über Finanzdienstleistungen und

-Märkte von 2000 (Financial Services and Markets Act 2000 (Financial

Promotion) Order 2005 (in der jeweils geltenden Fassung (die 'Verordnung')

verfügen oder (ii) die Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung unterfallen,

oder (iii) an die die Mitteilung auf sonstige Weise rechtmäßig übermittelt

werden darf (wobei alle genannten Personen gemeinsam als 'maßgebliche

Personen' bezeichnet werden). Personen (i) im Vereinigten Königreich, bei

denen es sich nicht um relevante Personen handelt, und (ii) in einem

Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums, bei denen es sich nicht um

Qualifizierte Anleger handelt, dürfen nicht auf Grundlage dieser Mitteilung

handeln und nicht darauf vertrauen.

Ausschließlich für die Zwecke der Produktüberwachungsanforderungen in: (a)

der Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der jeweils

geltenden Fassung ('MiFID II'); (b) Artikel 9 und 10 der Delegierten

Anzeige eines Dritten. Hierbei handelt es sich nicht um ein Angebot oder eine Empfehlung von Investing.com. Siehe Offenlegung hier oder Werbung entfernen .

Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID II; und (c)

lokaler Durchführungsbestimmungen (zusammen die 'MiFID

II-Produktüberwachungsanforderungen') und unter Ausschluss jedweder Haftung,

gleich ob eine solche aus unerlaubter Handlung, Vertragsverletzung oder

anderweitig entsteht, die einem 'Konzepteur' (für die Zwecke der MiFID

II-Produktüberwachungsanforderungen) ansonsten in Bezug darauf entstehen

könnte, wird darauf hingewiesen, dass hinsichtlich der

Wandelschuldverschreibungen ein Produktgenehmigungsverfahren durchgeführt

wurde, bei dem festgestellt wurde, dass: (i) der Zielmarkt für die

Wandelschuldverschreibungen ausschließlich geeignete Gegenparteien und

professionelle Kunden sind, wie jeweils in der MiFID II definiert; und (ii)

alle Kanäle für den Vertrieb der Wandelschuldverschreibungen an geeignete

Gegenparteien und professionelle Kunden geeignet sind. Jede Person, die die

Wandelschuldverschreibungen später anbietet, verkauft oder empfiehlt, (ein

'Vertreiber') sollte die Zielmarktbewertung des Konzepteurs berücksichtigen,

wobei ein der MiFID II unterliegender Vertreiber jedoch dafür verantwortlich

ist, eine eigene Zielmarktbewertung in Bezug auf die

Wandelschuldverschreibungen vorzunehmen (entweder durch Übernahme oder durch

weitergehende Spezifizierung der Zielmarktbewertung des Konzepteurs) und

geeignete Vertriebskanäle festzulegen. Die Zielmarktbewertung erfolgt

unbeschadet der Anforderungen etwaiger vertraglicher oder gesetzlicher

Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf ein Angebot der

Wandelschuldverschreibungen und/oder der zugrunde liegenden Aktien. Zur

Klarstellung wird festgehalten, dass die Zielmarktbewertung weder (a) eine

Bewertung der Eignung oder Zweckmäßigkeit für die Zwecke der MiFID II noch

(b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern zur

Anlage in die Wandelschuldverschreibungen oder zum Erwerb der

Wandelschuldverschreibungen oder zur Vornahme sonstiger Handlungen in Bezug

auf die Wandelschuldverschreibungen darstellt.

Die Wandelschuldverschreibungen sind nicht zum Angebot, zum Verkauf oder zur

sonstigen Zurverfügungstellung an Kleinanleger im EWR oder im Vereinigten

Anzeige eines Dritten. Hierbei handelt es sich nicht um ein Angebot oder eine Empfehlung von Investing.com. Siehe Offenlegung hier oder Werbung entfernen .

Königreich bestimmt und sollten Kleinanlegern im EWR oder im Vereinigten

Königreich nicht angeboten, nicht an diese verkauft und diesen auch nicht in

sonstiger Weise zur Verfügung gestellt werden. Für die Zwecke dieser

Bestimmung bezeichnet der Begriff Kleinanleger (a) im EWR eine Person, die

eines (oder mehrere) der folgenden Kriterien erfüllt: (i) sie ist ein

Kleinanleger im Sinne von Artikel 4 Abs. 1 Nr. 11 MiFID II; (ii) sie ist ein

Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 (in der jeweils geltenden

Fassung, die 'Versicherungsvertriebsrichtlinie'), soweit dieser Kunde nicht

als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Abs. 1 Nr. 10 MiFID II

gilt; oder (iii) sie ist kein Qualifizierter Anleger im Sinne der

Prospektverordnung und (b) im Vereinigten Königreich eine Person, die eines

(oder mehrere) der folgenden Kriterien erfüllt: (i) sie ist ein Kleinanleger

im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 2017/565 in der Form, in der diese kraft

des EUWA Bestandteil des Rechts des Vereinigten Königreichs geworden ist,

oder (ii) sie ist ein Kunde im Sinne der Bestimmungen des britischen

Gesetzes über Finanzdienstleistungen und Märkte von 2000 (Financial Services

and Markets Act 2000; 'FSMA') sowie von zur Umsetzung der Richtlinie (EU)

2016/97 gemäß dem FSMA erlassenen Vorschriften und Bestimmungen, soweit

dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Art. 2 Abs. 1 Nr.

8 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014, in der Form gilt, in der diese kraft des

EUWA Bestandteil des Rechts des Vereinigten Königreichs geworden ist.

Entsprechend wurde kein nach der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (die

'PRIIPs-Verordnung der EU') oder der PRIIPs-Verordnung der EU in der Form,

Anzeige eines Dritten. Hierbei handelt es sich nicht um ein Angebot oder eine Empfehlung von Investing.com. Siehe Offenlegung hier oder Werbung entfernen .

in der diese kraft des EUWA Bestandteil des Rechts des Vereinigten

Königreichs geworden ist (die 'PRIIPs-Verordnung des Vereinigten

Königreichs'), erforderliches Basisinformationsblatt für das Angebot oder

den Verkauf oder die sonstige Zurverfügungstellung der

Wandelschuldverschreibungen an Kleinanleger im EWR oder im Vereinigen

Königreich erstellt; daher kann das Angebot oder der Verkauf oder die

sonstige Zurverfügungstellung der Wandelschuldverschreibungen an

Kleinanleger im EWR oder im Vereinigten Königreich nach der

PRIIPs-Verordnung der EU und/oder der PRIIPs-Verordnung des Vereinigten

Königreichs rechtswidrig sein.

Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot oder einen Erwerb der

Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser Mitteilung in irgendeiner

Rechtsordnung gestatten würden, in der solche Maßnahmen unzulässig wären.

Personen, die in den Besitz dieser Mitteilung gelangen, müssen sich über

diese Beschränkungen selbst informieren und diese einhalten.

Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen oder Aussagen, die als

zukunftsgerichtet angesehen werden können, enthalten. Zukunftsgerichtete

Aussagen sind durch den Gebrauch von zukunftsgerichteten Formulierungen zu

erkennen, einschließlich Begriffen wie 'glaubt', 'nimmt an', 'schätzt',

'plant', 'rechnet mit", 'erwartet', 'beabsichtigt', 'kann', 'wird' oder

'sollte' oder durch die im jeweiligen Fall entsprechenden Verneinungen oder

andere Varianten oder vergleichbare Formulierungen, oder durch die

Erörterung von Strategien, Plänen, Zielen, Zielsetzungen, zukünftigen

Ereignissen oder Absichten. Zukunftsgerichtete Aussagen können wesentlich

von den tatsächlichen Ergebnissen abweichen und tun dies auch häufig. Alle

zukunftsgerichteten Aussagen spiegeln die aktuelle Betrachtungsweise der

Emittentin im Hinblick auf zukünftige Ereignisse wider und unterliegen

Risiken in Bezug auf zukünftige Ereignisse und anderen Risiken,

Unsicherheiten und Auffassungen in Bezug auf das Geschäft der SGL Carbon,

auf die Ertrags- oder Finanzlage, die Liquidität, die Perspektiven, das

Anzeige eines Dritten. Hierbei handelt es sich nicht um ein Angebot oder eine Empfehlung von Investing.com. Siehe Offenlegung hier oder Werbung entfernen .

Wachstum oder Strategien. Zukunftsgerichtete Aussagen sind nur zu dem Datum

gültig, an dem sie gemacht werden.

Die Emittentin und ihre verbundenen Unternehmen lehnen ausdrücklich jegliche

Verpflichtung oder Absicht zur Aktualisierung, Überprüfung oder

Überarbeitung der in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten

Aussagen aufgrund neuer Informationen, neuer Ereignisse oder Umstände,

zukünftiger Entwicklungen oder anderer Gründe ab.

Keine Person soll und kann sich, aus welchem Grund auch immer, auf die in

dieser Mitteilung enthaltenen Informationen und deren Vollständigkeit,

Richtigkeit oder Billigkeit verlassen. Die Informationen in dieser

Mitteilung können sich ändern. Es wird keinerlei Haftung dafür übernommen,

dass diese zukunftsgerichteten Aussagen und Annahmen tatsächlich eintreffen.

Das Datum der Zulassung der Wandelschuldverschreibungen und der bei der

Wandlung zu begebenden Aktien zum Handel kann durch Umstände wie

Marktbedingungen beeinflusst werden. Es gibt keine Gewähr, dass es zur

Zulassung kommt, und im derzeitigen Stadium sollte eine

Finanzierungsentscheidung nicht auf die Absichten der Emittentin bezüglich

der Zulassung gestützt werden. Ein Investment in die Produkte, auf die sich

diese Mitteilung bezieht, kann einen Investor einem erheblichen Risiko des

Verlustes des gesamten investierten Betrages aussetzen. Personen, die

erwägen, solche Investitionen zu tätigen, sollten sich an eine autorisierte

Person wenden, die auf die Beratung bezüglich solcher Anlagen spezialisiert

ist. Diese Mitteilung stellt keine Empfehlung bezüglich des Angebots der

Wandelschuldverschreibungen dar. Potenzielle Investoren sollten einen

professionellen Berater hinsichtlich der Eignung der

Wandelschuldverschreibungen für den Betroffenen konsultieren.

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21.06.2023 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Medienarchiv unter https://eqs-news.com

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: SGL CARBON SE

Söhnleinstraße 8

65201 Wiesbaden

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Deutschland

Telefon: +49 (0)611 6029 - 0

Fax: +49 (0)611 6029 - 101

E-Mail: investor-relations@sglcarbon.com

Internet: www.sglcarbon.com

ISIN: DE0007235301, DE000A30VKB5

WKN: 723530

Indizes: SDAX

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,

München, Stuttgart, Tradegate Exchange

EQS News ID: 1661419

Ende der Mitteilung EQS News-Service

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1661419 21.06.

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