Cyber-Monday-Deal: Bis zu 60% Rabatt auf InvestingProJETZT ZUGREIFEN

ROUNDUP: Niedersachsen trotz Klage gegen Unterweser-Abschaltung gelassen

Veröffentlicht am 16.04.2014, 17:51

HANNOVER (dpa-AFX) - Niedersachsen sieht einer drohenden Klage auf Schadenersatz des Energiekonzerns Eon (ETR:EOAN) gegen die Zwangsabschaltung des Atomkraftwerks Unterweser gelassen entgegen. Weder Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) noch Umweltminister Stefan Wenzel (Grüne) zeigten sich am Mittwoch wegen der angedrohten Millionenstrafe beunruhigt. Die Klage richtet sich gegen die Entscheidung des Bundes, die ältesten Kernkraftwerke in Deutschland nach dem Reaktorunglück im japanischen Fukushima binnen weniger Tage stillzulegen.

"Eon tut sich mit einer Klage keinen Gefallen", sagte Umweltminister Stefan Wenzel (Grüne) am Mittwoch in Hannover. Das Land sei zudem der falsche Adressat: Die Klage müsse sich gegen die Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidentenkonferenz richten, die 2011 den Beschluss gefasst hätten. Die Bundesregierung habe auch die juristische Begründung für die Maßnahme geliefert.

Laut Weil wäre eine Schadenersatzzahlung für die betroffenen Länder zwar "sehr ärgerlich", dennoch könne er "niemanden dafür kritisieren, dass er versucht, seine Rechtsposition geltend zu machen". In Niedersachsen sehe er jedoch einer etwaigen Klage gelassen entgegen, da der Energiebetreiber hierzulande anders als in anderen Fällen damals nicht gegen die Entscheidung vorgegangen sei. Der "sehr schnelle Atomausstieg von 2011" werfe einige juristische Fragen auf. "Wenn das Vorgehen damals nicht rechtmäßig gewesen sein sollte, war es ein Fehler der damals handelnden Politiker."

Eon hat die Klage gegenüber dem niedersächsischen Umweltministerium bislang nur angekündigt. Der Konzern will laut Medienberichten auch gegen die Zwangsabschaltung des Reaktors Isar 1 in Bayern klagen. Die Größenordnung der Forderungen liegt laut einem Unternehmenssprecher bei etwa 250 Millionen Euro.

Die Aktionäre des Konzerns müssten daran erinnert werden, dass Altlasten und Risiken in den Bilanzen des Konzerns versteckt seien, betonte Wenzel. Die Rücklagen der Konzerne für die Dauerlagerung von hoch radioaktivem Müll reichten ebenso wenig aus wie die Deckungsvorsorge für nukleare Katastrophen. Die Schadenssummen von Fukushima überstiegen bereits jetzt die in Deutschland festgelegte Deckungsvorsorge um ein Vielfaches. Deshalb sei eine Anpassung unausweichlich, so Wenzel.

Eon-Konkurrent RWE (ETR:RWE) hatte sich mit einer Klage gegen die Stilllegung seines Atomkraftwerkes in Biblis (Hessen) im März 2011 durchgesetzt: Das Bundesverwaltungsgericht entschied im Januar 2014, dass die Abschaltung rechtswidrig gewesen sei. RWE steht damit der Weg einer Zivilklage gegen Hessen offen. Der mögliche Schadenersatz wird auf rund 200 Millionen Euro geschätzt.tw

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.