HANNOVER (dpa-AFX) - Niedersachsen sieht einer drohenden Klage auf Schadenersatz des Energiekonzerns Eon (ETR:EOAN) gegen die Zwangsabschaltung des Atomkraftwerks Unterweser gelassen entgegen. Weder Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) noch Umweltminister Stefan Wenzel (Grüne) zeigten sich am Mittwoch wegen der angedrohten Millionenstrafe beunruhigt. Die Klage richtet sich gegen die Entscheidung des Bundes, die ältesten Kernkraftwerke in Deutschland nach dem Reaktorunglück im japanischen Fukushima binnen weniger Tage stillzulegen.
"Eon tut sich mit einer Klage keinen Gefallen", sagte Umweltminister Stefan Wenzel (Grüne) am Mittwoch in Hannover. Das Land sei zudem der falsche Adressat: Die Klage müsse sich gegen die Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidentenkonferenz richten, die 2011 den Beschluss gefasst hätten. Die Bundesregierung habe auch die juristische Begründung für die Maßnahme geliefert.
Laut Weil wäre eine Schadenersatzzahlung für die betroffenen Länder zwar "sehr ärgerlich", dennoch könne er "niemanden dafür kritisieren, dass er versucht, seine Rechtsposition geltend zu machen". In Niedersachsen sehe er jedoch einer etwaigen Klage gelassen entgegen, da der Energiebetreiber hierzulande anders als in anderen Fällen damals nicht gegen die Entscheidung vorgegangen sei. Der "sehr schnelle Atomausstieg von 2011" werfe einige juristische Fragen auf. "Wenn das Vorgehen damals nicht rechtmäßig gewesen sein sollte, war es ein Fehler der damals handelnden Politiker."
Eon hat die Klage gegenüber dem niedersächsischen Umweltministerium bislang nur angekündigt. Der Konzern will laut Medienberichten auch gegen die Zwangsabschaltung des Reaktors Isar 1 in Bayern klagen. Die Größenordnung der Forderungen liegt laut einem Unternehmenssprecher bei etwa 250 Millionen Euro.
Die Aktionäre des Konzerns müssten daran erinnert werden, dass Altlasten und Risiken in den Bilanzen des Konzerns versteckt seien, betonte Wenzel. Die Rücklagen der Konzerne für die Dauerlagerung von hoch radioaktivem Müll reichten ebenso wenig aus wie die Deckungsvorsorge für nukleare Katastrophen. Die Schadenssummen von Fukushima überstiegen bereits jetzt die in Deutschland festgelegte Deckungsvorsorge um ein Vielfaches. Deshalb sei eine Anpassung unausweichlich, so Wenzel.
Eon-Konkurrent RWE (ETR:RWE) hatte sich mit einer Klage gegen die Stilllegung seines Atomkraftwerkes in Biblis (Hessen) im März 2011 durchgesetzt: Das Bundesverwaltungsgericht entschied im Januar 2014, dass die Abschaltung rechtswidrig gewesen sei. RWE steht damit der Weg einer Zivilklage gegen Hessen offen. Der mögliche Schadenersatz wird auf rund 200 Millionen Euro geschätzt.tw