😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

E-Rezepte sollen 2024 auf breiter Front zu bekommen sein

Veröffentlicht am 14.07.2023, 06:08
© Reuters.

BERLIN (dpa-AFX) - Elektronische Rezepte sollen bis Anfang nächsten Jahres auf breiter Front in Praxen zu bekommen sein. Vom 1. Januar 2024 an soll es für Ärztinnen und Ärzte verpflichtend sein, Verschreibungen elektronisch auszustellen, wie es in einem Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums heißt. Die Praxen sollen sich schrittweise umstellen. Zum Einlösen von E-Rezepten gibt es seit dem 1. Juli bereits eine neue Möglichkeit, bei der man in der Apotheke die Versichertenkarte der Krankenkasse in ein Lesegerät steckt. Bis Ende Juli sollen voraussichtlich 80 Prozent der Apotheken diesen zusätzlichen Weg anbieten können.

Ein bundesweiter Start elektronischer Rezepte in größerem Stil hatte sich mehrfach verzögert, auch wegen technischer Probleme. Eigentlich bestand eine Verpflichtung für die Praxen dazu schon ab Anfang 2022. Der neue, einfachere Einlöseweg per Karte soll nun einen Durchbruch ermöglichen. Davor waren E-Rezepte anstelle des gewohnten rosa Zettels auch schon über eine Smartphone-App oder einen ausgedruckten QR-Code einzulösen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hatte vor falschen Erwartungen gewarnt, dass vom 1. Juli an auch bereits in allen Arztpraxen E-Rezepte ausgestellt werden könnten.

Der Chef der Techniker Krankenkasse, Jens Baas, sagte der Deutschen Presse-Agentur, es sei enorm wichtig, dass mit dem Gesetz wieder Dynamik in die Digitalisierung komme. "Es gibt zwar das E-Rezept und die elektronische Patientenakte, aber kaum einer nutzt sie." Daher brauche es dringend mehr Nutzerfreundlichkeit und echten Mehrwert für Patienten und Ärzte, damit sie auch in der Breite genutzt würden.

Der Referentenentwurf aus dem Haus von Minister Karl Lauterbach (SPD) sieht auch Regelungen zum geplanten Neustart für E-Patientenakten vor. Demnach sollen alle gesetzlich Versicherten bis 15. Januar 2025 automatisch eine bekommen - es sei denn, man lehnt das aktiv ab. Als freiwilliges Angebot waren die E-Akten 2021 eingeführt worden, aber nicht einmal ein Prozent der 74 Millionen Versicherten nutzt sie. Sie sollen Befunde, Laborwerte oder Medikamentenlisten speichern können.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.