LUXEMBURG (dpa-AFX) - Die Bahnunternehmen in Europa sollen Fahrgästen bei langen Verspätungen auch dann eine Entschädigung zahlen, wenn höhere Gewalt die Ursache ist, zum Beispiel ein Unwetter. Diese Ansicht vertritt der Generalanwalt Niilo Jääskinen in einem Verfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg. Der Generalanwalt erstellt ein Gutachten für das Gericht, dem die Richter in den meisten Fällen folgen. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet. Als höhere Gewalt werden auch Streiks angesehen und das Verhalten Dritter, das von der Bahn nicht abgewendet werden kann./brd/DP/zb