🥇 Sparen vor dem BLACK FRIDAY? Bis zu 55 % auf InvestingPro – schon vor dem großen Tag!JETZT ZUGREIFEN

EU-Einigung: Produkte aus Zwangsarbeit sollen verboten werden

Veröffentlicht am 05.03.2024, 11:48
Aktualisiert 05.03.2024, 12:00
© Reuters.

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Egal ob Kakaobohne oder Schokolade, Schraube oder fertiges Auto: Produkte aus Zwangsarbeit sollen in der EU künftig nicht mehr verkauft werden dürfen. Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten einigten sich in der Nacht zu Dienstag darauf, dass entsprechende Produkte vom Markt verbannt und an den Grenzen beschlagnahmt werden sollen, wenn festgestellt wurde, dass Zwangsarbeit eingesetzt wurde. "Die Waren müssten dann gespendet, recycelt oder zerstört werden", teilte das Europaparlament mit. Die EU-Länder und das Parlament müssen der Einigung noch zustimmen. In den meisten Fällen ist das Formsache. Angewendet würde das Gesetz dann nach einer Übergangsfrist von mehreren Jahren.

Wenn vermutet wird, dass Zwangsarbeit außerhalb der EU stattfindet, soll nach Angaben der EU-Staaten die EU-Kommission die Ermittlungen leiten - ansonsten die jeweils zuständige nationale Behörde des betroffenen Mitgliedslandes. Ob ein Produkt verboten werde, solle dann die Behörde entscheiden, die die Ermittlungen geleitet habe. Wenn in einem Auto nur ein Teil aus Zwangsarbeit stamme, müsse nicht das gesamte Auto vernichtet werden - es reiche, das betroffene Teil auszutauschen.

Weltweit Millionen Menschen zur Arbeit gezwungen

Die Einigung geht auf einen Vorschlag der EU-Kommission zurück, den die Behörde 2022 vorgestellt hatte. Sie beruft sich auf Zahlen, wonach weltweit etwa 27,6 Millionen Menschen zur Arbeit gezwungen werden. Die Internationale Arbeitsorganisation ILO definiert Zwangs- oder Pflichtarbeit als "jede Art von Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung irgendeiner Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat".

Nach Angaben der EU-Kommission kommt Zwangsarbeit in zahlreichen Sektoren vor. "Einige Dienstleistungssektoren, die Textilbranche, der Bergbau und die Landwirtschaft gehören zu den Branchen, in denen Zwangsarbeit häufig gemeldet wurde", so die Behörde.

Wiedergutmachung für Opfer nicht geregelt

Schätzungen zufolge arbeiteten für jede Europäerin und jeden Europäer in ihrem Leben 80 moderne Sklaven, sagte die an den Verhandlungen beteiligte Grünen-Europaabgeordnete Anna Cavazzini. Sie kritisierte, ebenso wie ihr Amtskollege Helmut Scholz von den Linken, dass eine Wiedergutmachung für Opfer von Zwangsarbeit nicht in dem Gesetz verankert worden sei. Alles in allem sei das Gesetz aber ein Meilenstein, so Cavazzini.

Die FDP-Europaabgeordnete Svenja Hahn findet es hingegen gut, dass es keine verpflichtende Wiedergutmachung gibt. Die Kommission solle erst eine Folgenabschätzung vorlegen, ob es überhaupt sinnvoll wäre, Wiedergutmachung in diesem Gesetz zu regeln, so Hahn.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.