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EU-Entwurf: Übergewinnabgabe für Öl und Gas zum Jahreswechsel

Veröffentlicht am 12.09.2022, 17:48
Aktualisiert 12.09.2022, 18:00
© Reuters

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Energie-Firmen aus dem Öl-, Gas-, Kohle- und Raffineriesektor in der EU könnten schon zum Jahreswechsel eine Sonderabgabe auf ihre zuletzt drastisch gestiegenen Gewinne zahlen müssen. Wie aus einem Entwurf für einen Gesetzesvorschlag der EU-Kommission hervorgeht, soll das Geld unter anderem dazu verwendet werden, Verbraucher und energieintensive Industrien zu entlasten. Der Beitrag soll rückwirkend auf die Gewinne des fiskalischen Jahrs 2022 gezahlt werden, heißt es in dem vorläufigen Papier, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Wie hoch der Beitrag sein soll, lässt der Text zunächst offen. Die EU-Kommission schlägt darin zudem verpflichtende Stromsparziele für Spitzenzeiten vor, zu denen der zu sparende Anteil auch noch festgelegt werden muss.

Die Energieminister der EU-Staaten hatten die EU-Kommission vergangene Woche damit beauftragt, ihren Notfallplan mit einer Reihe von Maßnahmen gegen die hohen Strompreise in Gesetzesform umzusetzen. Die Behörde von Ursula von der Leyen will ihre Vorschläge in dieser Woche präsentieren.

Lücken gibt es im Papier auch noch bei der vorgesehenen Abschöpfung übermäßiger Gewinne bestimmter Stromproduzenten. Anders als bei der Solidaritätsabgabe für fossile Energie geht es hier um Unternehmen, die aus billigeren Quellen als Gas Strom produzieren - etwa Wind, Sonne oder Atomkraft. Sie sollen ihren Erlös ab einem bestimmten Preis pro Megawattstunde abgeben. Die Obergrenze soll in allen EU-Ländern gelten - ihre Höhe ist aber noch offen. In vorherigen Entwürfen lag die Erlösobergrenze bei 200 Euro pro Megawattstunde.

Hintergrund ist, dass viele Produzenten wegen der sehr hohen Gaspreise, an denen sich der Strompreis derzeit insgesamt orientiert, besonders hohe Gewinne erzielen. Diese sollen unabhängig vom Handelsplatz oder vom Transaktionszeitraum abgeschöpft und an Verbraucher umverteilt werden.

Der Entwurf sieht außerdem vor, dass Endkundenstrompreise nicht nur für Verbraucher, sondern auch für kleine und mittlere Unternehmen vom Staat vorübergehend gedeckelt werden können. Die verschiedenen Maßnahmen sollen zudem zunächst nur bis Ende März 2023 gelten, wie aus dem Entwurf hervorgeht.

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