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EU-Gericht annulliert Rekord-Steuernachzahlung für Apple in Irland

Veröffentlicht am 15.07.2020, 11:15
© Reuters.  EU-Gericht annulliert Rekord-Steuernachzahlung für Apple in Irland
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Apple (NASDAQ:AAPL) hat im Streit um die Riesen-Steuernachzahlung von 13 Milliarden Euro in Irland einen wichtigen Sieg vor dem EU-Gericht errungen - die EU-Kommission und Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager mussten eine Schlappe einstecken. Das EU-Gericht in Luxemburg annullierte die Forderung der Kommission aus dem Jahr 2016. Der Streit dürfte in die Instanzen gehen – vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Die Kommission habe nicht nachweisen können, dass die Steuervereinbarungen von Apple in Irland aus den Jahren 1991 und 2007 eine verbotene staatliche Beihilfe darstellten, so das EU-Gericht. Die Kommission hat zwei Monate Zeit, Berufung einzulegen

SONDERBEHANDLUNG?Vestager hatte Apple im August 2016 aufgefordert, die Milliardensumme in Irland nachzuzahlen, weil das Land dem Konzern eine unzulässige Sonderbehandlung bei den Steuerkonditionen gewährt habe. Irland und Apple wehrten sich dagegen.

Die Schlüsselfrage in dem Verfahren war, welcher Anteil des in Irland angesammelten Geldes in dem Land hätte versteuert werden müssen. Der iPhone-Konzern hatte vor dem EU-Gericht betont, dass die Erträge der zwei irischen Tochterfirmen, um die es geht, vor allem in den USA zu versteuern gewesen seien. Deshalb sah sich Apple doppelt zur Kasse gebeten. Der Kommission gelang es auch nicht, das Gericht davon zu überzeugen, dass Apple in Irland Sonderkonditionen bekommen, die für andere Unternehmen nicht verfügbar waren.

Die Kommission verwies erneut darauf, dass eine irische Apple-Tochter im Jahr 2011 europäische Gewinne von rund 16 Milliarden Euro verbucht habe - davon seien aber nur 50 Millionen als in Irland zu versteuern eingeordnet worden.

WETTBEWERBSRECHT UND STEUERNFür die Kommission ist es der bisher schwerste Rückschlag für ihre Vorgehensweise, beiKonflikten mit einzelnen Mitgliedsländern um Steuerkonditionen für Unternehmen auf das Wettbewerbsrecht zu setzen. Hier gab es zuletzt eine gemischte Bilanz: Mit dem Vorgehen gegen die Steuerdeals von Fiat Chrysler (MI:FCHA) in Luxemburg konnte sich die Kommission durchsetzen, im Fall von Starbucks (NASDAQ:SBUX) in den Niederlanden unterlag sie.

Amerikanische Unternehmen konnten nach früheren US-Regelungen Auslandsgewinne außerhalb des Heimatlandes parken. Bei einem Transfer in die USA wurden 35 Prozent Steuern fällig. Viele Firmen behielten deshalb das Geld langfristig im Ausland. Mit der seit 2018 greifenden Steuerreform wurde eine Zahlung auf die Auslandsreserven mit deutlichniedrigeren Sätzen fällig - unabhängig davon, ob sie in die USA gebracht werden oder nicht.

Apple zahlte seither an den US-Fiskus nahezu 38 Milliarden Dollar Steuern auf den im Ausland angesammelten Geldberg von 252 Milliarden Dollar. Davon entfielen nach Angaben des Unternehmens umgerechnet rund 20 Milliarden Euro Steuern allein auf die Gewinne, um die es der EU-Kommission geht.

su mit dpa

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