LUXEMBURG/MADRID (dpa-AFX) - Das spanische Verfahren zur Zwangsräumung von Wohnungen bedeutet einen Verstoß gegen das EU-Recht. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg. Die spanische Gesetzgebung gewähre den Bürgern keinen ausreichenden Schutz vor missbräuchlichen Klauseln in den Hypothekenverträgen, entschieden die Richter. In Spanien hatten Zehntausende Menschen ihre Wohnungen verloren, weil sie infolge der Krise die Bankkredite nicht zurückzahlen konnten. Die Zwangsräumungen lösten eine Welle von Protesten aus. Mehrere Opfer von Räumungsverfahren nahmen sich das Leben./hk/DP/kja