LUXEMBURG (dpa-AFX) - Das Unternehmen hinter der Fußball-Auszeichnung Ballon d'Or hat in einem Rechtsstreit mit einem Konkurrenten aus Großbritannien einen Teilerfolg erzielt. Das EU-Gericht bestätigte am Mittwoch, dass die Franzosen die Marke Ballon d'Or weiter exklusiv für Unterhaltungsdienstleistungen nutzen dürfen. Das EU-Amt für geistiges Eigentum (EUIPO) hatte zuvor anders entschieden und dies damit begründet, dass die Marke nicht mehr ausreichend genutzt werde.
Zu den Unterhaltungsdienstleistungen zählt nach dem Beschluss auch die Preisverleihung für den besten Fußballer oder die beste Fußballerin. Für andere Bereiche ist die Marke allerdings verfallen, darunter für die Produktion von Shows und die Veröffentlichung von Zeitschriften oder Zeitungen. Es können Rechtsmittel eingelegt werden.