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EuGH betont eingeschränktes Widerrufsrecht bei Kauf von Konzertticket

Veröffentlicht am 31.03.2022, 12:38
© Reuters.
EVDG
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LUXEMBURG (dpa-AFX) - Wer Tickets für Kultur- oder Sportveranstaltungen erwirbt, muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs damit rechnen, dass er den Kaufvertrag nicht widerrufen kann. Die Richter des höchsten EU-Gerichts wiesen am Donnerstag auf Ausnahmen einer EU-Richtlinie hin, mit der Veranstalter etwa von Konzerten davor geschützt werden sollen, dass sie die verfügbaren Plätze beim Widerruf nicht mehr los werden. Diese Ausnahme vom Widerrufsrecht treffe auch auf Vermittler zu. Entscheidend ist demnach, dass das wirtschaftliche Risiko auch dann beim Veranstalter liegt, wenn ein Ticket-Vermittler zwischengeschaltet ist (Rechtssache C-96/21).

Hintergrund ist ein Rechtsstreit zwischen einem Deutschen und dem Ticketvermittler CTS Eventim (DE:EVDG) . Der Verbraucher hatte im November 2019 Tickets für ein Konzert von Peter Maffay & Band in Braunschweig bestellt. Weil das Konzert wegen der Corona-Pandemie abgesagt wurde, erhielt er einen Gutschein über den Kaufpreis. Er forderte stattdessen jedoch die Rückzahlung des Kaufpreises und der zusätzlichen Kosten von CTS Eventim.

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