LUXEMBURG (dpa-AFX) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet am Donnerstag (9.30 Uhr), ob Staaten ihre Bürger für Gesundheitsschäden wegen schlechter Luft entschädigen müssen. (Rechtssache C-61/21)
Hintergrund ist die Klage eines Parisers, der vom französischen Staat 21 Millionen Euro Schadenersatz verlangt, weil die zunehmende Luftverschmutzung im Pariser Ballungsraum seine Gesundheit geschädigt habe. Seiner Ansicht nach muss der Staat haften, weil er nicht dafür gesorgt habe, dass EU-weite Grenzwerte eingehalten werden.
Die Generalanwältin am EuGH folgte in ihren Schlussanträgen vor einigen Monaten dieser Ansicht. Demnach müssen EU-Länder unter bestimmten Umständen Schadenersatz zahlen, wenn die Luft zu schlecht ist und Menschen dadurch Gesundheitsschäden erleiden.
Allerdings steckte sie dafür enge Grenzen: Es müsse ausreichend bewiesen sein, dass der Schaden tatsächlich durch einen langen Aufenthalt an der schlechten Luft entstanden sei. Auch die Luftqualitätspläne des Staates spielen bei der Entscheidung demnach eine Rolle. Die Schlussanträge sind für den EuGH nicht bindend. Die Richter halten sich oft, aber nicht immer an die Linie der Generalanwälte.
Sowohl Frankreich als auch Deutschland wurden in der Vergangenheit vom EuGH gerügt, weil die Grenzwerte für den Luftschadstoff Stickstoffdioxid überschritten wurden.